Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag Schleswig-Holstein nimmt die Annahme der Richtlinie des Europäischen Parlamentes, wonach Mindestvorschriften für Verdächtigte und Beschuldigte im Strafverfahren festgelegt zur Kenntnis. Durch die Festschreibung des Rechtes auf Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen
im Strafverfahren in der Richtlinie werden die Rechte der Verdächtigten
und Beschuldigten gestärkt.
Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Schleswig-Holsteinischen Landtag in der 10. Sitzung schriftlich Bericht zu erstatten, welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf in Schleswig-Holstein im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie besteht, wie und in welchem Zeitraum der gesetzgeberische Handlungsbedarf umgesetzt werden soll, welche finanziellen Auswirkungen mit der Umsetzung der Richtlinie für das Land Schleswig-Holstein zu erwarten sind (z.B. durch zu erwartende Kosten für Dolmetscher) und wie durch die Ausbildung von Dolmetschern die in der Richtlinie vorgesehenen Rechte gesichert werden.
Begründung:
Im Juni 2010 nahm das Europäische Parlament eine Richtlinie an, wonach EU-Bürger in Strafprozessen in einem anderen Mitgliedstaat ihre Muttersprache benutzen können. Diese neue Richtlinie soll gewährleisten, dass ein Bürger im EU-Ausland das Recht auf Übersetzung von Polizeiverhören, Gerichtsverhandlungen und der Kommunikation mit seinen Anwalt hat. Diese Rechte sollen für Personen ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem sie darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass sie einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt wurden, bis zum Abschluss des Strafverfahrens. Diese Rechte sollen der Gewährleistung des Rechtes auf Verteidigung dienen.