Menschen in Schleswig-Holstein ohne Strom im Haushalt?
Vorbemerkung des Fragestellers: Nach wie vor gibt es kein Verbot von Stromsperren in einkommensschwachen Haus-halten in Schleswig-Holstein.
Das Grundrecht auf Energieversorgung ist nicht gewährleistet, obwohl laut Artikel 3 der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments über gemeinsame Vor-schriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt genau hierfür geeignete Maßnahmen ergrif-fen werden sollen.
1. Hat die Landesregierung geeignete Maßnahmen ergriffen, um das Grundrecht auf Energieversorgung für jede Bürgerin und jeden Bürger in Schleswig-Holstein zu gewährleisten?
Wenn ja, welche?
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