1. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für ein Verbot von Wildtierhaltung in Zirkussen einzusetzen. Insbesondere das Halten von Arten, die ein hochentwickeltes Sozialverhalten und einen ausgeprägten körperlichen Bewegungsdrang haben soll grundsätzlich verboten werden. Im Fokus stehen dabei Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner, Flusspferde, Seelöwen und Raubkatzen.
2. Die Landesregierung möge sich der Bundesratsinitiative des Hamburger Senats in dieser Frage anschließen.
Begründung:
Artikel 20a unseres Grundgesetzes normiert: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“.