Finanzielle Förderung des Öffentlichen Personenverkehrs in Schleswig-
Holstein
1. In welcher Höhe und aufgeschlüsselt nach Kostenträgern (Bund, Land, Kommunen, ggf. andere Quellen wie EU-Mittel) wird der Öffentliche Personenverkehr in Schleswig-Holstein jeweils in den Jahren 2011 und 2012 insgesamt gefördert?
Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung im Öffentlichen Schienenpersonennahverkehr ist Aufgabe des Landes, die für den übrigen öffentlichen Personennahverkehr ist freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Kreise und kreisfreien Städte oder ihrer jeweiligen Zweckverbände. Insofern kann über den Kostenträger Kommunen keine Aussage getroffen werden.
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