2. September 2011

Drucksache 17/1776: Antrag der Fraktion DIE LINKE zu Streikrecht neu gestalten - Anerkennung eurpäischer Rechtssprechung

1. Der Landtag stellt fest, dass die aktuellen Bestimmungen zum Streikverbot für Beamtinnen und Beamte dem internationalen Abkommen der ILO (Nr. 87 und Nr. 98) widersprechen. Auf Grundlage dieser widersprüchlichen Gesetzeslage werden derzeit die Disziplinarverfahren gegen die am Streik vom 03.06.2010 beteiligten LehrerInnen begründet. Die Landesregierung wird aufgefordert sich für eine Bundesratsinitiative einzusetzen, um die bereits 1996 vom Verwaltungsrat der ILO und dem UN-Menschenrechtsausschuss festgestellte Verletzung des Übereinkommens
Nr. 98 zu beheben.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, durch diese Bundesratsinitiative weiterhin auf eine Änderung des Grundgesetzes hinzuwirken, die das Ziel verfolgt, die in Artikel 9 Abs. 3 garantierte Koalitionsfreiheit, welche das Streikrecht einschließt, auf alle Beamtengruppen auszudehnen, die nicht zum Sicherheitsbereich zählen. Damit wird ein Rechtszustand geschaffen, der die deutsche Rechtsordnung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention in Übereinstimmung bringt.

 

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