1.) Der Landtag begrüßt, dass das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) auf die Defizite bei der Verarbeitung und Weitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten bei Facebook hingewiesen hat. Die Überwachung der rechtlichen Übereinstimmung der Verwendung der Social-Plugins und des Angebots von Fanseiten auf Facebook mit den hier geltenden Datenschutzvorschriften ist die Aufgabe des ULD.
2.) Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich in dieser Angelegenheit auf bundes- und europäischer Ebene für die datenschutzrechtlichen Belange der Nutzerinnen und Nutzer aus Schleswig-Holstein einzusetzen.