I. Der Landtag stellt fest:
1. Das Problem der über Jahre andauernden so genannten Kettenduldungen besteht ungeachtet der gesetzlichen Altfallregelung vom August 2007 und ungeachtet zweier Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom November 2006 und 2009 fort.
2. Für die Betroffenen bedeutet die Duldung über Jahre hinweg eine enorme psychische Belastung und Ausgrenzung in nahezu allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Die Beschränkungen des lediglich geduldeten Aufenthalts haben eine systematische Desintegration zur Folge – mit schwerwiegenden negativen Folgen für das Leben und die persönliche Zukunft der Betroffenen, aber auch für die Aufnahmegesellschaft. Die Realfolgen der Regelungen des AufenthG machen eine Gesetzesänderung unbedingt erforderlich.