Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. eine rechtliche Überprüfung des „Gesamtvertrages zur Einräumung und Vergütung
von Ansprüchen nach § 53 UrG“ insbesondere
a) zum Einsatz von Überwachungssoftware (hier unter Einbeziehung des Beauftragten
für Datenschutz und Informationsfreiheit),
b) zu den Rechten der Beschäftigten (hier unter Einbeziehung der Beschäftigtenvertretung),
und hierbei insbesondere die nach § 6 eingegangene vertragliche
Verpflichtung zur Einleitung von Disziplinarverfahren gegen Schulpersonal,
zu veranlassen.