28. Mai 2011 Surya Stülpe

Wirksame Bleiberechtsregelung und Vermeidung von Kettenduldungen

Zum Stichtag 30.06.2011 lebten knapp 90.000 (87.312) lediglich geduldete Personen in Deutschland.
Etwa 60 Prozent von ihnen, 51.224 Menschen, lebten bereits seit mehr als sechs Jahren hier. In Schleswig-Holstein sind es 1090 Personen (Stand: 31.12. 2010), darunter viele Kinder und Jugendliche.
Geduldet zu sein bedeutet für die Betroffenen eine permanent unsichere Lebenssituation. Duldungen werden oftmals nur für kurze Zeit ausgesprochen und müssen sich immer wieder um ihre Verlängerung bemühen und befürchten abgeschoben zu werden. Eine längerfristige Perspektive ist nicht möglich. Wer geduldet in Deutschland lebt hat keine Arbeitserlaubnis oder allenfalls nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Zusätzlich gelten die Beschränkungen der Residenzpflicht und des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die gesetzlichen Bestimmungen haben eine systematische Desintegration der Betroffenen zur Folge.
Eine wirksame Bleiberechtsregelung wir seit Jahren von Flüchtlingsräten, Flüchtlingsselbstorganisationen, Gewerkschaften, Verbänden und Initiativen und kommunalen politischen Vertretungen mit Nachdruck gefordert. Die Menschenwürde und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen fordern eine dringende Abschaffung der Kettenduldungen.
Mehrere Bleiberechtsregelungen der vergangenen Jahre haben an dem Skandal der Kettenduldung nichts Wesentliches geändert, weil sie viel zu restriktiv ausgestaltet waren. Von den, im Rahmen der gesetzlichen „Altfallregelung“ nach den §§ 104a und 104b des AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnissen wurden vier Fünftel nur „auf Probe“ erteilt, weil die Betroffenen kein ausreichendes Einkommen nachweisen konnten. Auch die seit dem 01.07.2011 geltende Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche (§ 25a AufenthG) ist lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein. Nur etwa 4.800 der knapp 90.000 Geduldeten erfüllen überhaupt die Bedingungen der Regelung, d.h. sie sind zwischen 16 und 21 Jahre alt und leben seit mehr als sechs Jahren in Deutschland.
Gemäß der Regelung nach § 25a können gut integrierte Jugendliche, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, eine Aufenthaltserlaubnis bekommen; ihre Eltern jedoch nur, wenn „der Lebensunterhalt der Familie überwiegend“ durch „eigene Leistungen“ gesichert ist. Die Bundesregierung nimmt mit dieser Regelung in Kauf, dass Eltern und Kinder getrennt werden, weil die einen im eigenen Verwertungsinteresse als „nützlich“ und die anderen als „unnütz“ betrachtet werden. Das widerspricht dem Schutzauftrag nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) (Schutz der Familie).
Die Regelung mutet den Kindern außerdem zu, durch gute schulische Leistungen ein Bleiberecht für ihre gesamte Familie zu erzielen und sich dann mit Erreichen der Volljährigkeit gegebenenfalls für oder gegen ein weiteres Zusammenleben mit ihren Eltern entscheiden zu müssen. In einem sozialen Rechtsstaat muss nach einem langjährigen Aufenthalt ein dauerhaftes Bleiberecht ohne die Bedingung der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung gewährt werden. Alle bisherigen
Lösungsversuche waren unzureichend und bloßes Stückwerk. Es bedarf klarer, wirksamer und großzügiger gesetzlicher Regelungen um weitere Kettenduldungen in großer Zahl ausschließen zu können.

Zum Änderungsantrag der LINKEN Landtagfraktion