6. Januar 2011

DIE LINKE lehnt die Volkszählung 2011 ab. „Einem Ausführungsgesetz in Schleswig-Holstein werden wir nicht zustimmen!“

Ein Zensus ist eine Volkszählung. Es wird ermittelt, wie viele Menschen in einem Land leben; oftmals werden bei dieser Gelegenheit aber auch eine Menge anderer Daten abgefragt.

Doch wie viel muss ein Staat über seine Bürger wissen? Was darf er nicht wissen? Wo sind die Grenzen? Bei diesen Fragen gehen die Meinungen weit auseinander.

In Deutschland ist für 2011 eine umfassende Volkszählung geplant und auch in diesem Fall werden gleichzeitig eine Menge anderer Daten erhoben, zusammengeführt und gespeichert. Datenschützer, Bürgerrechtler und DIE LINKE kritisieren diesen Zensus massiv.

„Hier werden sensible Daten erhoben und von unterschiedlichen Stellen in einer zentralen Datenbank zusammengeführt. Niemand kann diese Daten absolut sicher schützen. So ein Zensus beschränkt also das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger massiv“, kritisiert Heinz-Werner Jezewski, innen- und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.

In Deutschland wurde auf der Grundlage einer EU-Vorgabe ein Bundesgesetz verabschiedet, das Handlungsanweisungen für die Länder gibt. DIE LINKE im Bundestag hatte sich damals bereits gegen das Gesetz ausgesprochen. Auch der unabhängige Datenschutzbeauftragte für Schleswig-Holstein Thilo Weichert kritisiert den geplanten Zensus als „überflüssig“.

„Für die Durchführung der Zählung soll in der September-Sitzung des Landtags ein Gesetz verabschiedet werden. Dieses verpflichtet die Kommunen dazu, den Zensus durchzuführen. Das stellt viele Kommunen in Schleswig-Holstein vor enorme finanzielle Herausforderungen. Insgesamt wird der Zensus allein in Schleswig-Holstein 20 Millionen Euro kosten. Auch von daher ist das Gesetz abzulehnen, denn das Geld wird in der Bildung und den Kitas dringend gebraucht“, so Jezewski weiter.

Hintergrund ist, dass die Europäische Union im nächsten Jahr eine europaweite Volkszählung vornehmen will. Verantwortlich für die Durchführung der Zählung sind in der Bundesrepublik aber die Länder und Kommunen. Dafür sind nun Ländergesetze notwendig. Das Ausführungsgesetz für Schleswig-Holstein steht im September auf der Tagesordnung des Landtages. DIE LINKE kündigte an konsequent dagegen zu stimmen.

Unter bürgerrechtlichen Aspekten ist es besonders kritisch, dass die erhobenen Daten über eine eindeutige Personenkennziffer auch im Nachhinein eindeutig zuzuordnen wären, so entstünde ein zentrales Personenprofil aller Menschen. Auch, dass in Deutschland Informationen über Migrationshintergrund und Religionszugehörigkeit erfragt werden sollen, wird besonders kritisiert.

„Die Verfassungsbeschwerde vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und anderen aktiven Bürgerrechtlern ist sehr zu begrüßen. Ein Staat sollte niemals nach „Big Brother-Vorbild“ das Privatleben seiner Bürger erforschen. Die Fraktion die DIE LINKE im Schleswig-Holsteinischen Landtag wird sich auch in Zukunft konsequent für Bürgerrechte einsetzen“, so Jezewski abschließend.

DIE LINKE gegrüßt die Verfassungsbeschwerde des AK Vorratsdatenspeicherung und fordert:

-          Kein Zensus in Europa!