Text: Dana Tegge
Das aktuelle Haushaltsstrukturkonzept setzt auch bei den Bildungsstätten den Rotstift an. Bereits für das Jahr 2010 werden die finanziellen Zuschüsse des Landes um 10 % gekürzt. Eine Sparmaßnahme, auf die sich die Bildungsstätten nicht vorbereiten konnten. 2011 und 2012 soll jeweils um weitere 15 % gekürzt werden. Die Folgen, die sich daraus für die Bildungseinrichtungen ergeben, liegen auf der Hand:
1. Besonders die kleinen Standorte sind von Schließungen bedroht. Entlassungen des pädagogischen Personals werden nicht ausbleiben. Vor allem ländliche Gebiete drohen, regelrechte bildungsfreie Zonen im Hinblick auf die vorhandenen Institutionen zu werden. Häufig bilden Standorte der Volkshochschulen oder ähnlicher Einrichtungen das einzig verfügbare kulturelle Angebot einer Region. Die Bildungsungerechtigkeit, die man in Schleswig-Holstein bereits vorfindet, wird so noch verschärft. Das Land benötigt dieses Angebot insbesondere, um körperlich und sozial benachteiligten Menschen Unterstützung in Form von verschiedensten Projekten zu bieten (z.B. beim Erreichen eines Schulabschlusses oder beim Erwerb von Lese- und Schreibkompetenzen, Integrative Maßnahmen oder Vermittlung von Deutschkenntnissen für MigrantInnen).
2. Durch die rückläufige Finanzierung suchen die Träger nach Ausgleichsmechanismen. Das hätte eine neue marktwirtschaftlich orientierte Ausrichtung zur Folge. Man müsste sich um die Werbung neuer Kunden und zwar ZAHLUNGSKRÄFTIGER Kunden bemühen. Es fände ein Prozess der Kommerzialisierung von Weiterbildung in dem Sinne statt, dass beispielsweise Volkshochschulen zu Bildungsdienstleitern nach neoliberalen Ideen würden. Diese Ideen kann die LINKE nicht tragen. Den Zugang zu Bildung nach den Prinzipien der freien Marktwirtschaft zu regulieren, würde die Manifestierung von Bildungsschranken und die Ausgrenzung ohnehin benachteiligter Bevölkerungsgruppen bedeuten. Mit der Gewinnorientierung, die notwendig wäre, um die Machbarkeit eines breiten Angebots zu gewährleisten, würde der Status der Gemeinnützigkeit gefährdet. Deshalb ist die gesetzliche Regelung zwingend erforderlich und die Garantie auf Weiterbildung ein Recht der Bevölkerung. Dass man mit den verfügbaren finanziellen Mitteln entsprechend wirtschaften muss steht dabei außer Frage, jedoch darf das plurale, vielfältige Angebot nicht davon abhängen, wie viele finanziell starke Nutzer die Angebote wahrnehmen. Dieses Abhängigkeitsverhältnis gefährdet langfristig die Möglichkeiten des Lebenslangen Lernens für die gesamte Bevölkerung.
3. Der Bildungspolitische Auftrag von Weiterbildung ist: ALLE BürgerInnen mit Bildungsangeboten zu versorgen! Dieser Aufgabe kann man unter den derzeitigen Bedingungen nicht gerecht nachkommen. Die Träger von Weiterbildung werden mit den vorgesehenen Kürzungen in die Handlungsunfähigkeit getrieben.
Andererseits fördert man auf EU-Ebene den Bereich der Erwachsenenbildung und des Lebenslangen Lernens mit zahlreichen Programmen. Lernen als lebenslanger Prozess ist längst gesellschaftlich verankert. Einerseits ist man bestrebt im Rahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung entsprechende Angebote bereitzustellen, andererseits werden auch persönliche Interessen und Entwicklungen gezielt gefördert und unterstützt. Doch Bildungseinrichtungen, die einen unentbehrlichen Beitrag zum lebenslangen Lernen leisten, werden durch die Kürzungspläne der Landesregierung in ihrer Existenz bedroht. Schleswig-Holstein braucht ein flächendeckendes, wohnortnahes Bildungsangebot.
Das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG)[1] regelt zwar den gesetzlichen Anspruch für Arbeitnehmer auf einen fünftägigen Bildungsurlaub, dennoch wird dieses Angebot lediglich von ca. 1 % der Berechtigten wahrgenommen. Die Gründe sind vielfältig und häufig in der Arbeitsplatzunsicherheit zu finden. Der positive Nutzen wird übersehen, der mit diesen Angeboten der Weiterqualifizierung einhergeht. Deshalb ist es notwendig, einen zusätzlichen gesetzlichen Rahmen in Form eines Weiterbildungsgesetzes zu schaffen. Es müssen klare Bildungsziele formuliert werden, um die Möglichkeiten der Weiterqualifizierung transparent zu gestalten, sowohl im Hinblick auf die verfügbaren Angebote, als auch die entsprechenden Verbindungen zu gesamtgesellschaftlichen Kontexten. Die Attraktivität von beruflicher Weiterqualifizierung muss gesteigert werden. Weiterqualifizierung wird oft nur mit Verbesserung der Aufstiegschancen gleichgesetzt. Dabei geht es um mehr, es geht auch um die Optimierung von Arbeitsweisen, Förderung moderner Techniken und Arbeitsprozesse.
Auch über die berufliche Weiterqualifizierung hinaus ist ein solches Gesetz dringend notwendig. Bildungsinstitutionen wie Volkshochschulen müssen Versorgungsleistungen der kompensatorischen Grundbildung sicherstellen. Diese Angebote bieten unersetzliche Möglichkeiten in den Bereichen Alphabetisierung, Deutschunterricht für MigrantInnen oder schulabschlussbezogene Lehrgänge. Wenngleich die Träger der Weiterbildung bemüht sind, den Finanzierungsentzug der Landesregierung mit kostenpflichtigen Kursen in anderen Bereichen zu kompensieren, um Kurse aus dem Bereich der Grundbildung weiterhin kostenfrei anbieten zu können, so ist derzeit nicht klar, ob diese Strategie auch in den kommenden Jahren ausreichend sein wird, um den Ausgleich der fehlenden Mittel zu leisten.
Die LINKE bekräftigt deshalb ihre Forderung Bildung und Weiterbildung flächendeckend für die gesamte Bevölkerung Schleswig-Holsteins sicherzustellen und eine gesetzliche Grundlage in Form eines Weiterbildungsgesetzes zu schaffen.
[1] Der entsprechende Gesetzestext ist nachzulesen unter: www.schleswig-holstein.de/cae/servlet/ contentblob /375346/publicationFile/bfqg.pdf.