25. August 2010

DIE LINKE fordert von der Landesregierung den verlässlichen Verzicht auf das Interessenbekundungsverfahren zur UKSH-Privatisierung vor April 2015

Kiel. Die Fraktion DIE LINKE im Schleswig-Holsteinischen Landtag fordert die Landesregierung auf, die bestehenden Tarifvereinbarungen einzuhalten. Durch die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens wolle die Landesregierung ihre Entscheidung über die Privatisierung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) schon vor April 2015 zur vollendeten Tatsache entwickeln.

„Die Landesregierung treibt ihre Pläne zur Privatisierung des Universitätsklinikums dabei ohne Rücksicht auf bestehende Tarifverträge voran“, erklärte Jansen, die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Schleswig-Holsteinischen Landtag.  „Die politische Entscheidung der Landesregierung ist natürlich längst getroffen. Über die Einleitung des Interessenbekundungsverfahrens für den Verkauf des UKSH soll jetzt offenkundig langfristig ein Druck des Faktischen aufgebaut werden. An dessen Ende soll dann die Privatisierung des UKSH stehen.“

Die Landesregierung zeige sich damit unbelehrbar. Die Privatisierung des UKSH hätte verheerende Folgen für die Beschäftigten, für die Krankenversorgung und auch für die Medizinerausbildung an den Standorten Kiel und Lübeck. Dies habe bereits der breite Widerstand, insbesondere der Menschen in Lübeck gegen die Abwicklung des Medizinstudiums in Lübeck verdeutlicht. „Der Hochschulstandort Lübeck“, so Jansen weiter, „kann erst dann als verlässlich gerettet betrachtet werden, wenn auch die UKSH-Privatisierung vom Tisch ist.“ Für DIE LINKE sei klar, dass das UKSH mit seinen hohen medizinischen Standards in öffentlicher Hand bleiben müsse. „Aber auch wenn die Landesregierung das ganz anders sieht, wir fordern: Kein Interessenbekundungsverfahren vor April 2015! Auch für sie gilt zunächst einmal: Verträge sind einzuhalten.“