Kiel. DIE LINKE im Schleswig-Holsteinischen Landtag fordert die vollständige Umsetzung und Geltung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes.
„Es kann nicht sein, dass der Landtag ein Gesetz verabschiedet und dieses Gesetz im Bereich der stationären Einrichtungen nur teilweise wirksam wird, weil das Ministerium inzwischen mehr als eineinhalb Jahre braucht, um eine Durchführungsverordnung abzustimmen und zu vereinbaren“, sagt Ellen Streitbörger für die Fraktion DIE LINKE.
„Wir wollen, dass das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz in allen seinen Teilen umsetzbares Recht wird. Und zwar möglichst schnell. Wenn das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit in achtzehn Monaten nicht in der Lage ist, sich mit den Kommunen und den Trägerverbänden abzustimmen, dann wäre es die Aufgabe des Ministeriums gewesen, von sich aus den entsprechenden Fachausschuss des Landtages zu informieren und in die Beratung einzubeziehen.
DIE LINKE unterstützt daher die Forderung an die Landesregierung, unverzüglich einen Verordnungsentwurf vorzulegen.“