Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die bundesdeutsche Verfassung enthält seit dem 1. August 2002 den Tierschutz. Dieser ist in Artikel 20 a Grundgesetz festgeschrieben: „Der Staat schützt …. die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere ….“ Mehr...
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