16. Dezember 2009

Ranka Prante zum Landesnaturschutzgesetz

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich werde mich jetzt kurz fassen. Ich habe hier einen Gesetzentwurf vorliegen, der - wie uns im Ausschuss mitgeteilt wurde - schnellstmöglich beschlossen werden soll, da sonst ab März 2010 im Bereich des Landesnaturschutzgesetzes das Chaos ausbricht. Das Bundesnaturschutzgesetz hat Lücken in Bezug auf die speziellen Belange von Schleswig-Holstein, so die Aussage der Regierungsvertreter im Ausschuss. Auch wir sehen Handlungsbedarf, aber nicht nur schnellstmöglich, sondern auch effektiv und durchdacht. Wir wollen nicht für einzelne Personen das Landesnaturschutzgesetz brauchbar machen, sondern die Natur schützen.

Die Änderungen sind nach unserem Empfinden etwas schnell erarbeitet worden. Zum Beispiel werden in der Novelle des Landesnaturschutzgesetzes - § 7 Abs. 3 - Textpassagen aus dem Bundesnaturschutzgesetz 2009 - der § 12 - wiederholt. In § 35 BNatSchG, Gentechnisch veränderte Organismen, wird aber nur ein seichter Zusatz eingebracht. Ich zitiere:

„Die beabsichtigte Maßnahme darf zwei Monate nach Eingang der Anzeige begonnen werden, wenn die zuständige Naturschutzbehörde sie nicht zuvor entsprechend § 34 Abs. 2 BNatSchG für unzulässig erklärt hat.“

Das heißt, wenn die Behörde mangels Personaleinsparung nicht schneller arbeiten kann, darf nach zwei Monaten einfach begonnen werden, gentechnisch veränderte Organismen in Schleswig-Holstein anzubauen? Das ist für mich etwas fragwürdig.

Diese Verfahrensvereinfachung ist noch nicht einmal in der Gentechnikverfahrensverordnung dokumentiert. Wollen wir eine Verfahrensvereinfachung im Bereich von gentechnisch veränderten Organismen in Schleswig-Holstein? - Wir, die Fraktion DIE LINKE, können darauf mit einem klaren Nein antworten.

Wir freuen uns aber trotz alledem auf eine konstruktive Arbeit im Ausschuss und stimmen der Überweisung an den Ausschuss zu.