29. Januar 2010

Ellen Streitbörger zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes und des Schulgesetzes

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Ich möchte noch einmal auf den schulgesetzlichen Teil unseres Antrags eingehen. Es ist für mich erschreckend zu wissen, dass es in unserem Land Schleswig-Holstein  81 000 arme Kinder gibt. Diese Kinder sind die Opfer einer unsozialen „Sozial“-Gesetzgebung, der sogenannten Hartz IV-Gesetze.

81 000 Kinder! Das bedeutet, dass 81 000 Kinder schlechter ernährt werden, ein höheres Gesundheitsrisiko, weniger Förderung und schlechtere Bildungschancen haben als gleichaltrige Kinder aus finanziell besser gestellten Elternhäusern.

Wir als Vertreterinnen und Vertreter dieses Landes können die Ursachen nicht beseitigen, da die Gesetzgebung in der Hand des Bundes liegt. Ich sehe uns aber in der Pflicht, die Auswirkungen abzumildern.

Ein erster Schritt in diese Richtung ist es, dafür zu sorgen, dass allen Kindern eine gesunde und vollwertige Mahlzeit am Tag garantiert ist.

Ich denke, vielen hier in unserer Runde ist weder bewusst noch vorstellbar, wie schlecht Kinder aus armen Familien tatsächlich ernährt werden. Gesunde, vollwertige Ernährung ist mit dem Hartz IV-Regelsatz für Kinder von 251 € bis 271 € im Monat gar nicht durchführbar. Die Gesundheitsrisiken, die daraus erwachsen, sind enorm.

Unser Antrag bezieht sich nun allerdings auf alle Schülerinnen und Schüler  an öffentlichen Schulen und man könnte meinen, damit wären dann auch Schülerinnen und Schüler zu versorgen, deren Eltern die Unterstützung gar nicht nötig hätten, weil sie über die Mittel verfügten, ihre Kinder gesund zu ernähren.

Wer sich in der Schullandschaft auskennt, weiß aber, dass gerade Schülerinnen und Schülern aus finanziell besser gestellten Familien häufig Geld statt einer gesunden Mahlzeit zur Verfügung steht und dass dieses Geld fast genau so häufig bei Fast-Food-Ketten landet.

Selbst Kioske oder Mensen an Schulen bieten minderwertige Snacks und ungesunde Getränke an. Der zweite Grund dafür, alle Schülerinnen und Schüler versorgen zu wollen und sich nicht nur auf die Armen zu beschränken, liegt darin, dass man nur dann auf einen entwürdigenden „Armutsnachweis“ verzichten kann. Nur dann können wir uns darauf verlassen, dass Kinder nicht hungern müssen, weil es ihren Eltern zu peinlich ist, einen Antrag zu stellen und damit ihre Armut zu belegen.

Ich appelliere deshalb an Sie alle: Unterstützen Sie unseren Antrag und sorgen Sie dafür, dass Schleswig-Holsteins Schülerinnen und Schüler gesund ern