27. Januar 2010

Heinz-Werner Jezewski zur Sicherung der Rundfunkfreiheit

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

Auch ich habe mich ziemlich aufgeregt, über die „Causa Brender“, und darüber wie der hessische Ministerpräsident der deutschen Öffentlichkeit so ganz ungeschminkt sein Verständnis von Pressefreiheit gezeigt hat. Die Frage ist aber, ob der Schleswig-Holsteinische Landtag das richtige Forum ist, die dort aufgezeigten Missstände in Zukunft zu verhindern.

Der Fernsehrat des ZDF besteht derzeit aus 77 Mitgliedern, von denen 12 aus den Reihen der Parteien benannt werden. Nach Ihrem Vorschlag, Kollege Fürther, wären das in Zukunft nur noch sechs.

Diesen sechs Parteienvertretern stünden dann unter anderem jeweils zwei Vertreter gegenüber, die von der evangelischen und der katholischen Kirche benannt werden, sowie ein Vertreter des Zentralrates der Juden in Deutschland.

Ganz abgesehen davon, dass ich mich frage, warum der Zentralrat der Muslime in diesem Proporz nicht berücksichtigt wird, habe ich ein Problem damit, wenn die Vertreter der Religionsgemeinschaften beinahe ebenso viele Mitglieder in diesem Fernsehrat haben sollen, wie Vertreter von politischen Parteien, die sich immerhin alle Jahre wieder einem demokratischen Legitimationsprozess stellen müssen.

Trotz allem sehen wir einen dringenden Änderungsbedarf, speziell bei dem im zweiten Teil des Antrages angesprochenen NDR-Staatsvertrag.

Wir schlagen daher die Ausschussüberweisung vor und würden uns freuen, wenn es gelingen würde, den NDR-Staatsvertrag noch in dieser Legislaturperiode so zu ändern, dass eine politische Einflussnahme auf Programm- und Personalpolitik des Senders erschwert – wenn nicht unmöglich gemacht werden könnte.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.