Herr Präsident, meine Damen und Herren,
vorgestern haben wir der Opfer des Faschismus gedacht, den vielen Menschen, auch aus Schleswig-Holstein, die den Verbrechen und dem Völkermord der Nazis zum Opfer gefallen sind. Viele Verfolgte hatten damals vergeblich versucht, Asyl in anderen Ländern zu erhalten. Ihnen wurde oftmals die Einreise verwehrt, schutzlos blieben sie der nationalsozialistischen Willkür ausgesetzt.
Diese schreckliche Tatsache führte dazu, dass im Grundgesetz das Grundrecht auf Asyl verankert worden ist. In der Praxis ist dieses Asylrecht immer weiter eingeschränkt worden, zuletzt auch durch die Europäische Integration, Stichwort Schengener Abkommen und Dublin II.
Ich messe den ethischen Zustand einer Gesellschaft daran, wie sie mit den Schwächsten ihrer Mitglieder umgeht.
In der Debatte im Landtag am 27. Februar 2008 hat der damalige Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen folgendes ausgeführt. Ich zitiere mit ihrer Erlaubnis: „Im Umgang mit Fremden – so hat uns schon mancher Philosoph gesagt – entscheidet sich erst, wie human, wie zivilisiert eine Gesellschaft ist.“
Und ich möchte hier für mich persönlich hinzufügen: Ich kann es nicht ertragen, dass ein Mensch, der bei uns Schutz sucht, egal ob er aus einem sogenannten sicheren Drittland oder woher auch immer einreist, einfach abgeschoben wird. Menschen, die vor Hunger, Leid, Verfolgung fliehen, brauchen Hilfe und Solidarität.
Dies gilt insbesondere für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Welches Leid haben diese Jugendlichen zu ertragen. Verlust von Familienangehörigen, von Bezugspersonen. Physische und Psychische Gewalt in ihren Herkunftsländern. Und dann – nach einer langen ungewissen Odyssee – erwartet sie hier ein bürokratisches System – auch bei uns in Schleswig-Holstein – welches sie oftmals als Störenfriede ansieht.
Allein 2008 wurden 96 minderjährige Flüchtlinge in Schleswig-Holstein in Obhut genommen. Eine Zahl, die in meinen Augen die Notwendigkeit einer Clearingstelle mehr als belegt.
Schleswig-Holstein ist Transitland für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Viele sind eigentlich auf dem Weg nach Skandinavien, wo sich manchmal auch schon Familienangehörige von ihnen befinden. Zunehmend werden solche Jugendlichen von der Bundespolizei wegen fehlender Grenzübertrittspapiere in den Zügen, auf Fähren, auf den Autobahnen, aufgegriffen und den örtlich zuständigen Jugendämtern zur Inobhutnahme gemeldet.
Den Jugendämtern stehen zur Unterbringung dieser Jugendlichen aber nur die jeweiligen Kinder- und Jugendnotaufnahmeinrichtungen der Kreise zur Verfügung. Die jedoch sind personell (z.B. fehlende Dolmetscher) nicht auf diese besondere Gruppe und deren sehr spezielle Bedürfnisstruktur und Motivation vorbereitet.
Der bisherige Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zeigt deutlich: Wir brauchen eine Clearingstelle, die eine altersgerechte und spezifische Betreuung bieten kann. Es muss auch darum gehen, jungen Menschen Zukunftschancen zu eröffnen. Gemeinsam mit den Jugendlichen können in einer Clearingstelle Zielsetzungen und Strategien erarbeitet werden, die es den Jugendlichen erlaubt, Entscheidungen mit größtmöglicher Selbständigkeit zu treffen.
Wir wünschen uns, dass ein freier Träger, z.B. Lifeline – mit der Arbeit beauftragt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Einrichtung einer Clearingstelle für unbegleitete Flüchtlinge ist keine Frage der Ideologie, es ist eine Frage der Menschlichkeit.
In vielen Bundesländern, u.a. auch in Bayern, gibt es eine solche Clearingstelle. Deshalb appelliere ich an die Abgeordneten von CDU und FDP, den gemeinsamen Antrag der Oppositionsparteien doch noch zuzustimmen. Der Konflikt zwischen jugendrechtlichen und ausländerrechtlichen Bestimmungen muss endlich gelöst werden. Und zwar eindeutig im Sinne der jugendrechtlichen Gesetzesbestimmungen.
Eine nicht-jugendgerechte Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, z.B. in der Scholz-Kaserne in Neumünster, auch das ist immer wieder vorgekommen, darf es nicht mehr geben.
Geben sie sich einen Ruck.
Danke