8. Juli 2010

Heinz-Werner Jezewski zum Bibliothekengesetz

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen,

Die Geschichte des Bibliothekswesens in Schleswig-Holstein ist eine Erfolgsgeschichte sonder Gleichen. Bis jetzt.

Es steht zu befürchten, dass unter dem wahnsinnigen Druck des Sparzwanges diese Erfolgsgeschichte in all zu naher Zukunft beendet werden wird. Wenn hier also finanzielle Argumente angeführt werden, dann sollten sich all diejenigen einmal an die Nase fassen, die vor wenigen Wochen in diesem Hause so begeistert die Hand gehoben haben, als es um die Aufnahme einer Schuldenbremse in die Landesverfassung ging.

Wir danken dem SSW ausdrücklich für diesen Gesetzentwurf. Er beinhaltet die grundlegenden und wichtigen Forderungen der betroffenen Fachverbände, er stellt die Zukunft der Bibliotheken im Land unter Berücksichtigung der spezifischen Zustände in Schleswig-Holstein sicher und er weist den Weg zum Ausbau des Bibliothekswesens mit klaren Regelungen zu dessen Finanzierung.

Dass die kleinste Fraktion in diesem Hause vollbracht hat, was mehrere Landesregierungen nicht auf die Reihe bekommen haben, sagt einiges darüber aus, wie dieses Land regiert wird.

Ich will elf Punkte aufführen, die nach Ansicht der Linken für ein Bibliotheksgesetz unter den speziellen Bedingungen in Schleswig-Holstein unerlässlich sind.

1.       Die Regelungen dürfen nicht allein für öffentliche, das heißt in Verantwortung von Land und Kommunen betrieben Bibliotheken gelten. Sie müssen auch die Bibliotheken der Minderheit umfassen.

2.       Die Bibliotheken dürfen in ihrer fachlichen Arbeit nicht mehr reguliert werden, als unbedingt notwendig.

3.       Das Bibliothekswesen hat der Erhaltung und Pflege des kulturellen Gedächtnisses unseres Landes mitzuwirken.

4.       Die Versorgung mit Internetzugängen und neuen Medien sowie die Anleitung der Nutzer für diese Medien ist originäre Bibliotheksaufgabe.

5.       Wo in der Fläche der regelmäßige Zugang zu Bibliotheken nicht für jede und jeden gewährleistet ist, müssen fahrbare Angebote bereit gehalten werden.

6.       Bibliotheken müssen Angebote für Kinder und Jugendliche vorhalten und an der Leseförderung sowie bei der Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz mitwirken.

7.       Bibliotheken müssen für Menschen mit Behinderung frei erreichbar sein und spezielle Angebote für diese vorhalten.

8.       Die besondere Problematik wissenschaftlicher sowie Schul- und Hochschulbibliotheken muss berücksichtigt werden.

9.       Bibliotheken müssen finanzielle Planungssicherheit unabhängig von wechselnden Mehrheiten in den Entscheidungsgremien ihrer Träger erhalten.

10.   Bibliotheken müssen von gut ausgebildetem und angemessen bezahltem Personal betrieben werden.

11.   Bibliotheken müssen in die Lage versetzt werden, ihre Angebote für ihre Nutzerinnen und Nutzer kostenfrei anzubieten.

All diese Punkte sehen wir in dem Gesetzentwurf, den der SSW hier vorgelegt hat erfüllt.
Man merkt diesem Entwurf an, wie viel Fachkenntnis und Arbeit in ihm steckt, trotzdem mag er noch den einen oder anderen Flüchtigkeitsfehler enthalten, den wir in der fachlichen Arbeit in den Ausschüssen beseitigen werden. Dort werden wir hoffentlich auch die Gelegenheit dazu haben, den Entwurf mit Fachleuten zu diskutieren und vielleicht an der einen oder anderen Stelle noch zu verbessern.
Die Fraktion Die Linke ist davon überzeugt, dass dieser Entwurf zu einem Gesetz über das Bibliothekswesen in Schleswig-Holstein führen wird, mit dem sowohl die betroffenen Bibliothekarinnen und Bibliothekare  als auch die Nutzerinnen und Nutzer sehr zufrieden sein können.  Und wir als verantwortliche Politiker könnten stolz darauf sein, einmal etwas zu Stande gebracht zu haben, was die Menschen von uns erwartet haben.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.