8. Juli 2010

Kostendeckende Gebühren zur Lebensmittelüberwachung einführen

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

 

Ratten, Schimmel, tote Insekten, mit Rost bedeckte Laderäume, tonnenweise ungenießbares Fleisch, das sich auf dem Weg zum Verbraucher befindet.

Immer wieder gibt es Medienberichte, die über Gammelfleischskandale berichten und harte Verstöße gegen das Lebensmittelgesetz publik machen.

Wir können nicht akzeptieren, dass aus Profitgier einige schwarze Schafe in der Lebensmittelbranche die Gesundheit der Verbraucher leichtfertig aufs Spiel setzen.

Dass es diese Fälle gibt und dass die moralische Verantwortung, dem Kunden einwandfreie Ware zu verkaufen, dem umsatzorientierten Denken gewichen ist, ist skandalös.

Deshalb müssen wir den Endverbrauchern einen ausreichenden Schutz gewährleisten. Einen Schutz, der den Verkauf von ungenießbaren und gesundheitsschädigenden Lebensmitteln nicht zulässt.
Dennoch können wir nicht hinnehmen, dass die Folgen dieses verantwortungslosen Handelns der schwarzen Schafe in generalisierender Weise auf Kosten aller Betriebe gehen.

Eine kostendeckende Gebühr für Lebensmittelüberwachung, wie sie hier vorgeschlagen wird, bedeutet, dass alle Betriebe von zusätzlichen Kosten betroffen wären. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betriebe großen Wert auf den Verkauf einwandfreier Ware legen oder nicht.Wieso sollten Betriebe, die ihre Aufgabe ernst nehmen und die einwandfreie Ware anbieten, durch die Kosten für die Lebensmittelüberwachung belastet werden?

 

Wenn man diese Betriebe durch zusätzliche Kosten bestraft, ist klar, was passiert. Die Betriebe werden  die Kosten durch die Kontrollen kompensieren, indem man sie an den Endverbraucher weitergeben. Es wird eine Umwälzung der Kosten geben, die sich letztlich in den höheren Lebensmittelpreisen wiederfinden wird. Was die Forderung betrifft, die Häufigkeit der amtlichen Kontrollen auf Risikobasis zu erhöhen, können wir dem Antrag des SSW nur zustimmen.

Nur durch amtliche Kontrollen kann langfristig ein angemessener Schutz des Verbrauchers gewährleistet werden.

Wir werden nicht akzeptieren, dass aufgrund des Sparkurses der Landesregierung Lebensmittelkontrollen eingeschränkt werden. Wir wollen keine Gefährdung der Verbraucher. Aber wie kann eine höhere Frequenz der Kontrollen erreichen werden, ohne die Betriebe zu belasten, die bemüht sind, die Qualitätsstandards ihrer Waren einzuhalten?

Wir wissen, dass es rechtlich nicht möglich ist, aber es wäre konsequent und gerecht, wenn den beanstandeten Unternehmen nicht nur die einfachen Kosten für die Lebensmittelkontrolle auferlegt würden, sondern ein Vielfaches der entstandenen Kosten, zusätzlich zu den ohnehin zu entrichtenden Strafzahlungen.

 

Das Gleiche gilt für Nachfolgekontrollen aufgrund von festgestellten Verstößen.

 So kann ein großer Anteil der Kosten für Kontrollen makelloser Betriebe gedeckt werden. Zusätzlich hätte jeder Betrieb das Interesse, ohne Beanstandungen und die daraus resultierenden gravierenden Kosten zu produzieren.

Eine quantitativ und qualitativ hochwertige Kontrolle muss im Interesse der Verbraucher garantiert sein. Hierfür dürfen aber nicht pauschal alle Betriebe zur Kasse gebeten werden.

 

Im Bericht des Landesrechnungshofs wird immer wieder auf die unzureichende Ahndung beanstandeter Betriebe hingewiesen. So heißt es: (Ich zitiere) „Einige Veterinärämter sahen davon ab, Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld zu ahnden.“ Weiterhin wird in dem Bericht auf die mangelhafte Zusammenarbeit zwischen Veterinärämtern und dem Landeslabor hingewiesen. Das führe dazu (ich zitiere): „dass Befunde beanstandeter Proben verspätet den Veterinärämtern zugingen. Die Beanstandungen würden dann nicht zu Konsequenzen für die Betriebe führen.“ Ganz offensichtlich gibt es noch große Defizite in den strukturellen Voraussetzungen für die umfassenden Kontrollen. Bevor es dafür keine entsprechenden Lösungsvorschläge gibt, darf die finanzielle Last nicht pauschal den Betrieben aufgelastet werden.

Wir fordern eine gerechte Lösung, die anstandslos geführte Betriebe entlastet und mangelhafte Unternehmertätigkeiten in der Lebensmittelbranche finanziell deutlich stärker zur Rechenschaft zieht.

Denn letztlich ist es deren verantwortungsloses Handeln, das die Kontrollen notwendig macht.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!