16. Juni 2010

Antje Jansen zur Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Frau/Herr Präsident/in, meine Damen und Herren,

Seit 1996 regelt der § 47 der Gemeindeordnung die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei allen Belangen, die deren Interessen berühren. Im Jahr 2003 wurde dies dann zu einer Pflichtaufgabe der Kommunen. Das begrüßen wir als Partei ebenso wie als Fraktion DIE LINKE im Schleswig-Holsteinischen Landtag ausdrücklich. Kinder und Jugendliche sollten frühzeitig in Entscheidungs­prozesse mit einbezogen werden. Dies ist eine gute Möglichkeit, ihnen schon in jungen Jahren ein Stück gelebte Demokratie zu vermitteln. Dies ist zu ihrem wie auch unser aller Nutzen.

Der Bericht der Landesregierung zeigt aber recht deutlich, dass die Umsetzung in den Schleswig-Holsteinischen Kommunen trotz einiger positiver Beispiele in vielerlei Hinsicht zu wünschen übrig lässt. Ich finde es sehr enttäuschend, dass die Kommunen es offenbar nicht allzu ernst nehmen mit dieser Pflichtaufgabe. Man hat den Eindruck, in vielen Fällen hat die Verwaltung den Satz, eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen habe nicht stattgefunden, weil deren Belange nicht in besonderem Maße betroffenen seien, schon in ihre Formulare mit eingedruckt. So ist mir der Fall einer mit umfangreichen Umgestaltungen und Neubauten einhergehenden Schul­sanierung bekannt, bei der eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nicht stattfand, weil die zuständige Verwaltung der Ansicht war, deren Belange seien dabei nicht in besonderem Maße betrof­fen. Die Gründe für den Umgang der Kommunalverwaltungen mit diesem Paragrafen der Gemeinde­ordnung sind vielfältig: Der wenig konkrete Gesetzestext und nicht vorhandene Ausführungsbestimmungen lassen den Kom­munen, Gemeinden und Kreisen viel Spielraum bei der Anwendung. Sie können selbst entscheiden, wann kinder- und jugendrelevante Planungen vorliegen. Und das Gesetz macht es ihnen nur allzu leicht, Gegenargumente zu finden, wie man dem Bericht der Landesregierung entnehmen kann. Kinderbeauftragte fehlen. Sowohl auf kommunaler- wie auch auf Landesebene müssten Kinder­beauftragte die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen koordinieren und begleiten. Der Landes­kinderbeauftragte, im Jahr 2000 eingesetzt, fiel bereits 2002 Einsparungen zum Opfer. Das Entscheidende sind aber wie in so vielen Fällen die Kosten. Die nötigen Kinderbeauftragten und die Beteiligungsverfahren kosten Geld. Das Land aber beschließt ein Gesetz, auf dessen Kosten dann die Kommunen sitzen bleiben. Das ist unredlich. Hier ist das Land in der Pflicht. Dem ist aber als Folge seines Sparwahns schon längst jeglicher Anstand abhanden gekommen, nicht wahr, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition?!? Schließlich ist all dies ein eindeutiger Beleg dafür, dass es an der Zeit ist, Kinderrechte in der Ver­fassung zu verankern. Solange dies nicht der Fall ist, werden wir auch bei Dingen, die die Belange und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen betreffen, immer wieder mit Aussagen konfrontiert werden, die diese elementaren Rechte unter etwas stellen, für das hinterhältige Politiker Wörter wie „Finanzierungsvorbehalt“ erfunden haben. Dahinter steckt eine ganz krumme Tour: Sonntags kann man sich hinstellen und vor vielen Leuten laut tönen, für was für wichtige und hehre Ziele man doch ist. Und in der Woche reicht dann ein kurzer Blick auf die notorisch schlechte Haushaltslage, um die Ziele bis auf Weiteres auf den „Sankt-Nim­merleins-Tag“ zu verschieben! Diese bequeme Möglichkeit, die Menschen im Land auch weiterhin zu verladen, wollen Sie sich noch möglichst lange erhalten, deshalb wollen Sie Kinderrechte nicht in der Verfassung verankern! Um in der Gegenwart kurzfristig lächerliche Einspareffekte zu erreichen, verspielt die Regierungs­koalition leichtfertig die Zukunft unseres Landes und tritt damit eine unglaubliche Kostenlawine los, die uns in einigen Jahren überrollen wird. Ob es die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist, die Finanzierung von Jugendeinrichtungen, kostenlose Mahlzeiten in Kindergärten und Schulen oder ein Schulobstprogramm – die sozialpolitische Geisterfahrt der CDU/FDP-Koalition wird das Land ver­wüsten und in jeglicher Hinsicht verbrannte Erde hinterlassen. Kinder und Jugendliche sind ein wichtiger Teil der Gesellschaft. Sie sind es, die noch viele Jahrzehnte in diesem Land leben müssen und leben sollen. Deshalb sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, sie bei der Gestaltung ihrer künftigen Umwelt zu beteiligen!

Vielen Dank.