16. Juni 2010

Björn Thoroe zur europäischen Betriebsräte-Richtlinie

Herr Präsident/Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

die europäische Betriebsratsrichtlinie ist ein Schritt in die richtige Richtung. Werksverlagerungen innerhalb der EU  sind nicht mehr möglich, ohne einen europäischen Betriebsrat zumindest zu informieren. Sobald die europäische Betriebsratsrichtlinie denn in nationales Recht umgesetzt ist. Dann wären klammheimliche Vorbereitungen von Werksschließungen wie zum Beispiel bei Nokia in Bochum geschehen nicht mehr möglich. Auch die Politik kann sich dann nicht mehr einfach dahinter verstecken, sie habe von nichts gewusst. Das gelbe vom Ei ist die Betriebsräterichtlinie allerdings auch nicht. Die Forderung die Anwendungsschwelle von 1000 auf 500 Beschäftigte europaweit runterzusetzen ist genauso wenig aufgenommen, wie die Heraufsetzung der ordentlichen Sitzungen auf mindestens zwei pro Jahr. DIE LINKE fordert außerdem ein Vetorecht des europäischen Betriebsrates gegen die Verlagerung von Arbeitsplätzen innerhalb der EU. Zwar ist es schon ein Fortschritt, wenn die Arbeitgeberseite kraft Gesetz verpflichtet ist einen Betriebsrat frühzeitig über Planungen zu informieren, allerdings muss es aus unserer Sicht auch kraft Gesetz eine Möglichkeit geben Betriebsverlagerungen innerhalb der EU zu verhindern. Hier besteht auf europäischer Ebene noch nachbesserungsbedarf. Nichtdestotrotz. Die SPD hat Recht, wenn sie eine schnelle Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht fordert. Die Frage ist allerdings auch WIE wird die Richtlinie umgesetzt. Dazu findet sich im SPD-Antrag leider nichts. Auch das WIE einer Umsetzung bedarf einer näheren Betrachtung. Die Umsetzung in nationales Recht muss wirksame und schmerzhafte Sanktionen für die Missachtung der europäischen Betriebsratsrichtlinie vorsehen. Das deutsche europäische Betriebsverfassungsgesetz muss spürbare Geldstrafen für Unternehmen vorsehen, die sich nicht an die europäische Richtlinie halten. Das deutsche europäische Betriebsverfassungsgesetz muss einen Unterlassungsanspruch für Entscheidungen beinhalten, die ohne oder nur durch unzureichende Beteiligung des europäischen Betriebsrates zustande gekommen sind. Dafür gibt es jetzt eine europäische Rechtsgrundlage. Die bisherige Höchststrafe von 15.000 Euro für Unternehmen, die die Richtlinie missachten, ist ein Witz. 15.000 Euro bezahlen transnationale Unternehmen aus der Portokasse. Hier sind nun auf europäischer Ebene eindeutige Rechtsgrundlagen vorhanden. Die Bundesregierung muss nun schnell nachziehen. Die nationale Umsetzung der europäischen Betriebsratsrichtlinie muss außerdem die automatische Änderung von Altvereinbarungen über europäische Betriebsräte in Unternehmen vorsehen. Der Vorwand „Vertrauensschutz von Altverträgen“ darf nicht dazu führen, dass europäisches Recht erst dann zur Geltung kommt, wenn ganz neue Verhandlungen über einen europäischen Betriebsrat durchgeführt werden. Oder ein langwieriger Rechtsweg beschritten werden muss. Meine vorgebrachten Anregungen sind in unseren Änderungsantrag eingeflossen. Ich bitte um Überweisung in den Europa- und Wirtschaftsausschuss.