18. März 2010

Rede von Ellen Streitbörger zur Hochbegabtenförderung

„Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Da ich vor meinem Leben als Abgeordnete seit den 70er Jahren im schleswig-holsteinischen Schuldienst tätig war, habe ich im Laufe der Jahre alles miterlebt, was sich zum Thema „Förderung“ in der Schule getan hat.

Von den Sonderschulen zu Förderschulen zu Förderzentren, vom zusätzlichen Förderunterricht zur Integration – die Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte habe ich miterlebt und mitgestaltet.

Ob Legasthenie oder Dyskalkulie, wir Lehrerinnen und Lehrer haben uns bemüht, alle Schwächen oder Defizite auszugleichen.

Erstaunlich bei alledem ist nur, dass seit Jahrzehnten der Fokus nur auf die Schülerinnen und Schüler gerichtet war, die Schwächen in unterschiedlichen Bereichen zeigten. Dabei sollte die optimale Entfaltung ihres Begabungspotentials das Grundrecht aller Kinder sein.

Wenn wir davon ausgehen, dass in der Bevölkerung Begabung entsprechend einer Normalverteilungskurve vorhanden ist, dann müssen genau so viele Kinder hochbegabt wie schwächer begabt sein.

Nur hat sich erst in den letzten Jahren im Bildungsministerium die Erkenntnis durchgesetzt, dass auch hochbegabte Kinder ein Recht auf eine Förderung ihrer besonderen Begabung haben.

Daher begrüße ich es, dass sich jetzt Frau Herold und Frau Conrad für ihre Fraktionen dieses Themas angenommen haben.

Es ist richtig, dass das Prinzip der individuellen Förderung auch die Förderung hochbegabter Kinder umfassen muss. Denn jedes Kind hat ein Recht darauf, seinen Begabungen entsprechend gefördert zu werden.

Nun darf aber die praktische Umsetzung dieses richtigen Ansatzes nicht in die falsche Richtung führen.

„Hochbegabtenklassen“ oder gar „Hochbegabtenschulen“ haben den unangenehmen Beigeschmack einer ausschließlichen Eliteförderung.

Außerdem hätten Hochbegabtenklassen zur Konsequenz, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler aus ihrem familiären und sozialen Umfeld heraus gelöst werden würden. Und das kann besonders bei recht jungen Kindern niemand wollen.

Es bleibt also nur die  Forderung nach inklusivem Lernen. Die Lernbedürfnisse hochbegabter Kinder  müssen im normalen Schulalltag Berücksichtigung finden. Schwächer begabte, normal begabte und hochbegabte Kinder lernen gemeinsam und jeder wird individuell entsprechend seiner Fähigkeiten gefördert.

Das entspricht den Forderungen fortschrittlicher Pädagogik. Das Aussortieren von Menschen dagegen – nach welchen Kriterien auch immer – verletzt die Menschenwürde und ist damit inakzeptabel.

Und es gibt viele Möglichkeiten durch besondere Aufgabenstellungen auch für hochbegabte Schülerinnen und Schüler das Lernen in der Regelschule attraktiv und motivierend zu gestalten.

Wenn zusätzlich zur individuellen Förderung im Unterricht  außerunterrichtliche Lernangebote wie Kurse oder Arbeitsgruppen kommen, die in Thematik, Intensität und Arbeitsweise über die üblichen Unterrichtsangebote hinausgehen, ist das nur zu befürworten.

Ich bin sicher, dass die Schulen, die jetzt als Kompetenzzentren für die Begabtenförderung ihre Arbeit aufgenommen haben, in den nächsten Jahren viele Ideen und Konzepte entwickeln werden.

Anschließend ist dann wieder das IQSH gefordert, das dafür sorgen muss, dass durch qualifizierte Fortbildungsveranstaltungen die Konzepte der Kompetenzzentren an die Lehrkräfte aller Schularten weitergegeben werden.

Diese Konzepte werden dann hoffentlich in den nächsten Jahren dazu beitragen, dass nach Jahrzehnten der Förderung der schwächer begabten Kinder auch die hochbegabten an ihrer Regelschule die Förderung erfahren, die ihrer Begabung gerecht wird.

 

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!“