19. März 2010

Schutz von Roma und Sinti in die Landesverfassung

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,

Roma und Sinti fordern seit Jahren von den Ländern ein Diskriminierungsverbot. Durch die von den Oppositionsparteien vorgeschlagene Verfassungsänderung wären wir hier einen Schritt weiter.  Herr Kalinka, wenn es nach uns ginge, wir als LINKE würden gerne auch andere Minderheiten geschützt sehen, es geht hier heute aber um die Gleichstellung der autochthonen Minderheiten, um nicht mehr, aber auch um nicht weniger.

Meine Damen und Herren,

 Roma und Sinti sind in unserem Land in der Vergangenheit immer wieder Diskriminierungen und Verfolgungen ausgesetzt gewesen, und ich möchte behaupten, dass auch heute noch eine Menge Vorurteile in vielen Köpfen herumgeistert.

Ich möchte ein paar Jahre zurückblicken. Beispielsweise sei aus Meyers Konversationslexikon von 1979 zitiert: „Planendes Wirtschaften und (fortgesetzte) abhängige Arbeit sind der Natur des Z. jedoch fremd.“

Einmal von der diffamierenden Bezeichnung von Roma und Sinti  abgesehen, hier wird einer ethnischen Gruppe soziales Verhalten bzw. oftmals auch abweichendes soziales Verhalten zugeschrieben.

Und Lexika sind so etwas wie das kollektive Gedächtnis einer Gesellschaft. Und im Brockhaus sieht es nicht viel besser aus, zumindest nicht bis Anfang der 90er Jahre.

1956 sprach der Bundesgerichtshof in seinem Grundsatzurteil von sogenannten  „asozialen Eigenschaften“, „die auch schon früher Anlaß gegeben hatten, die Angehörigen dieses Volkes besonderen Beschränkungen zu unterwerfen.“

Oskar Rose beklagte sich 1979 stellvertretend für die Roma zu Recht: „Faschisten wie Demokraten benannten uns schon immer nach Eigenschaften, die sie selbst erfanden.“

Und das alles ist auch kein Problem des letzten  Jahrhunderts: So kam es z.B. 2005 zu Verstößen gegen den Pressekodex, dass nämlich in Berichten über Beschuldigte Hinweise auf die ethnische Zugehörigkeit zu unterlassen sind. Ich versweise hier auf die entsprechende Drucksache aus der letzten Legislaturperiode.

Und im Rahmen der Polizeiarbeit gibt es das berühmt, berüchtigte Kürzel MEM für  „Mobile ethnische Minderheit.“ Hier wird trotz aller Wortklauberei an den alten Ressentiments zumindest angeknüpft.

Meine Damen und Herren:

Schätzungen gehen von 5.000 Sinti und Roma aus, die in Schleswig-Holstein leben. Ein Teil von ihnen ist seit langem im Bundesland ansässig und hat die deutsche Staatsangehörigkeit.

Im Faschismus sind von den ca. rund 40.000 deutschen und österreichischen Sinti und Roma über 25.000 ermordet worden. Insgesamt fielen zwischen 220.000 bis 500.000 Sinti und Roma dem Rassenwahn der Nationalsozialisten und dem Völkermord zum Opfer.

Auch etwa 400 schleswig-holsteinische Sinti und Roma kehrten aus den Lagern der Nationalsozialisten nicht zurück.

Und die, die überlebt haben, mussten nicht nur um ihre Angehörigen trauern. Sie mussten nicht nur auf ihr vertrautes soziales Umfeld der Großfamilie, die ja vernichtet worden war, verzichten. Sie waren und sind  – um es einfach auszudrücken – entwurzelt. Und dann sahen sie sich und sehen sich immer noch Stigmatisierungen und Vorurteilen ausgesetzt.

Sie sahen sich übrigens auch in den Amtsstuben mit denen konfrontiert, die sie vor 1945 diskriminiert hatten.

Stigmatisierung und Vorurteile, dies gilt auch für die Roma-Flüchtlinge z.B. aus dem Kosovo. Das zwischen Deutschland und Kosovo im letzten Jahr vereinbarte Abschiebungsabkommen betrifft auch Menschen, die mehr als 10 Jahre in Deutschland leben. Darunter sind Kinder, die hier geboren sind und deren Heimat Deutschland ist.

Und in dieser Woche ist nach meinen Informationen auch ein Roma-Flüchtling aus Schleswig-Holstein abgeschoben worden.  Wir fordern einen Abschiebestopp.

Zurück zum Antrag:

Ich denke, dass es 70 Jahre nach den Gräueltaten der Nationalsozialisten an der Zeit ist, nein es ist überfällig, dieser gebeutelten autochthonen Minderheit in Schleswig-Holstein endlich den gleichen Status in der Landesverfassung  zukommen zu lassen, wie ihn jetzt schon die Dänen und Friesen haben.

Und das sage ich im Bewusstsein, dass in Schleswig-Holstein einige gute Projekte zur Förderung der Sinti existieren, ein Ergebnis noch der rot-grünen Koalition.

Die Aufnahme der Minderheit in die Landesverfassung ist ein Zeichen, ein Symbol gegen Rassismus und Ausgrenzung, für Solidarität und Menschenliebe und es wäre auch die richtige Antwort an die Unbelehrbaren, die am nächsten Wochenende, am 27. März durch Lübeck marschieren wollen.