Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Der Pflichtstundenerlass vom 20.2.2010 hatte wirklich eine ungewöhnlich kurze Lebensdauer: nach nur einem Tag nach seiner Veröffentlichung im Nachrichtenblatt widerrufen zu werden, das ist schon überraschend! Etwas Vergleichbares habe ich nie vorher erlebt!
Und für mich war dieser extrem kurzlebige Erlass ein Puzzleteilchen im großen Chaosbild des Klug‘schen Bildungsministeriums.
Abgesehen von seiner Kurzlebigkeit und einiger Ungereimtheiten enthielt er wenigsten eine richtige Erkenntnis, nämlich: Lehrerinnen und Lehrer, die an der gleichen Schulart unterrichten, sollten – unabhängig von ihrer Ausbildung – die gleiche Anzahl von Pflichtstunden haben. Denn vorher hatten wir die Situation, dass Lehrerinnen und Lehrer, die an Gemeinschaftsschulen die gleiche Arbeit leisten, je nach ihrer Ausbildung unterschiedlich viele Pflichtstunden unterrichten mussten. Das widerspricht jedem Grundsatz von Gleichbehandlung. Von daher ist die Forderung ganz klar, dass die Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte neu geordnet werden muss. Wir halten die Idee eines Arbeitszeitmodells ähnlich dem Hamburger Modell nicht für hilfreich und praktikabel. Denn dieses Modell sorgt sogar für Ungleichheit innerhalb des Kollegiums einer Schule. DIE LINKE steht hinter den Forderungen der GEW, die für die Lehrerinnen und Lehrer aller Schulstufen höchstens 24 Pflichtstunden fordert. Daher ist die Bestätigung des Erlasses vom 30. März auch nur ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Denn selbst die ursprünglich vorgesehenen 26 Pflichtstunden für die Lehrerinnen und Lehrer an den Gemeinschafts- und Regionalschulen sind zu viel. Dass die Grundschullehrerinnen und -lehrer ganz von der Pflichtstundenermäßigung abgekoppelt werden sollten, ist völlig unverständlich. Sehr geehrter Herr Minister Klug, ich würde mir wünschen, Sie könnten sich im kommenden September einmal eine Woche Zeit nehmen, um dann an einer durchschnittlichen Grundschule – es muss nicht gleich in Gaarden oder Mettenhof sein – 5 Tage je 4 Stunden eigenverantwortlich eine 1. Klasse zu unterrichten.
Ich bin der festen Überzeugung, dass Sie dann nie wieder auf die Idee kämen, Grundschullehrerinnen und -lehrer hätten einen erheblich einfacheren Arbeitsalltag als Lehrerinnen und Lehrer an weiterführenden Schulen.
Abgesehen von der Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung besteht auch ein weiteres wichtiges Argument für einen Pflichtstundenerlass mit deutlich reduzierter Stundenzahl.
Schleswig-Holstein steht im Wettbewerb vor allem mit seinen direkten Nachbarländern Hamburg und Niedersachsen, die Lehrerinnen und Lehrern niedrige Pflichtstundenzahlen und eine deutlich bessere Besoldung bieten.
Auch in Bezug auf unsere Nachwuchslehrkräfte sind in einer echten Konkurrenzsituation. Schon jetzt wandern zu viele in Schleswig-Holstein ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer nach Hamburg oder Niedersachsen ab und werden uns in Zukunft fehlen.
Das wird noch dadurch verschlimmert, dass deutlich weniger junge Menschen ein Lehrerstudium abschließen, als wir in Zukunft an Lehrkräften für unsere Schulen benötigen werden.
In dieser Situation macht es keinen Sinn, die Arbeitsbedingungen für Schleswig-Holsteins Lehrkräfte weiter zu verschlechtern.
Ganz im Gegenteil muss die Landesregierung alles unternehmen, um die Attraktivität des Lehrerberufs in Schleswig-Holstein zu steigern.
Und bei alledem sollte eine Debatte über die Quantität nicht die qualitativen Notwendigkeiten in den Hintergrund drängen:
Lehrerinnen und Lehrer an allen Schulen brauchen mehr Zeit für ihre Schülerinnen und Schüler, deshalb brauchen wir kleinere Klassen und eine deutlich bessere personelle und materielle Ausstattung.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!