Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Das Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz – HSG) in der Fassung vom 28.02.2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 184), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.02.2011 (GVOBl. S. 34, ber.
2011, S. 67), wird wie folgt geändert:
1. § 3 wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz eingefügt:
„(2) Lehre, Forschung und Studium an den schleswig-holsteinischen
Hochschulen, dienen ausschließlich friedlichen Zwecken.
b) Die bisherigen Absätze 2 bis 10 werden die Absätze 3 bis 11.
2. § 21 Abs.2 wird wie folgt geändert:
a) Nach
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