Im oben genannten Antrag werden folgende Punkte ergänzt:
1. Der Landtag stellt fest: Eine sozial gerechte Gesellschaftsentwicklung, ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Entwicklungsproblemen der Menschheit und ein sozial-ökologischer Umbau der Produktionsweisen sind abhängig von einem hohen Wissen und Können, von gleichem Zugang zu Bildung und Wissenschaft sowie von einem verantwortungsbewussten Umgang mit neuen wissenschaftlichen Einsichten und technologischen Errungenschaften. Die Ermöglichung gleicher Bildungsteilhabe für alle Menschen und die Sicherung einer hohen Qualität der unterschiedlichen Bildungsbereiche ist daher eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft und der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie liegt vorrangig in der Verantwortung der öffentlichen Hand und muss von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam wahrgenommen werden.