16. Dezember 2011

Rede von Heinz-Werner Jezewski zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen,

In manchen Science-Fiction Romanen entwerfen Autoren die Schreckensvision einer Gesellschaft, in der die Menschen zum Fernsehen verpflichtet sind, die Fernsehgeräte können nicht abgeschaltet werden. Ganz so weit sind wir noch nicht, aber immerhin sollen jetzt schon alle in diesem Land verpflichtet werden, Rundfunk und Fernsehen zu finanzieren. Unabhängig davon, ob sie diese Medien nutzen oder nicht.

Professor Kirchhof stellt in seinem Gutachten, das die Grundlage für diesen Staatsvertrag bildete, fest, dass „der gegenwärtigen Rundfunkabgabe wegen ihres strukturellen Erhebungsdefizits die Verfassungswidrigkeit droht“. Das ist ein guter Grund, die Finanzierung des Rundfunks und die derzeitige Rundfunkgebühr  zu reformieren.

Es lohnt aber ohnehin, das Kirchhof-Gutachten zu lesen, denn dort steht auch „Die „allgemein zugängliche Quelle“ des Sendeangebots der Rundfunkanstalten (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) ist Grundlage der individuellen und öffentlichen Meinungsbildung, des demokratischen Informationssystems, Gemeingut der Unterhaltung und der Kultur. Dieses Angebot muss deshalb in seinen Finanzgrundlagen verstetigt, aus dem Rundfunkauftrag gerechtfertigt und in der Öffentlichkeit als Regellast dargestellt werden.

Was wäre eigentlich, wenn wir die Worte „des Sendeangebots der Rundfunkanstalten“ durch „des Angebotes von Spiegel-Online“ oder „des Angebotes des Landesblogs Schleswig-Holstein“ ersetzen?

Meines Erachtens ergibt sich aus dem Kirchhof-Gutachten die staatliche Pflicht zur Finanzierung aller Angebote, die allgemein zugänglich und Grundlage der individuellen und öffentlichen Meinungsbildung, des demokratischen Informationssystems, Gemeingut der Unterhaltung und der Kultur sind.

Zur Rechtfertigung eines Rundfunkbeitrages zieht Kirchhof viele Argumente heran, einleuchtende wie nicht verständliche. Wer angesichts der ständig steigenden Zahl von Ein-Personen-Haushalten behauptet „Der Privathaushalt ist die einzige soziale Gruppe, in der unterschiedliche Nutzungsgewohnheiten sich begegnen und gegeneinander ausgleichen können.“, der muss sich doch wohl ernsthaft über einen drohenden Realitätsverlust Gedanken machen.

Ich hoffe, nein, ich bin mir sicher, dass dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag in nicht allzu ferner Zeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden wird. Dieser Überprüfung vorweg zu greifen bedarf es hier nicht, aber es ist dennoch wichtig, festzuhalten, dass es ernsthafte Zweifel an der verfassungsrechtlichen Qualität dieses Werkes gibt.

Und diese liegen nicht allein in der grundsätzlichen Frage des Beitrages begründet. Die datenschutzrechtlichen Fragen sind hier schon genügend erörtert worden, ich erspare es mir, diese Ausführungen zu wiederholen

Lassen Sie mich zum Abschluss zu den Science-Fiction-Romanen vom Anfang zurückkommen. George Orwell hat schon 1948 in seinem Buch „1984“ den Big-Brother beschrieben, die Behörde, die alles weiß und alles kontrolliert. In den achtziger Jahren gab es die diffuse Angst, eine solche Behörde könne staatlicherseits bald entstehen. Jetzt ist diese Angst konkret geworden. In Zukunft wird es eine geben, die alles über uns weiß, die das Recht hat, fast alle Auskünfte über uns zu erhalten. Die GEZ ist dazu ausersehen, als „Big-Sister“ die Big-Brother-Vision von George Orwell Wirklichkeit werden zu lassen. DIE LINKE in diesem Landtag wird dazu nicht beitragen, wir werden dem Staatsvertrag nicht zustimmen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.