3. September 2010 Text: Dana Tegge

Gemeinsamer Ethik- und Religionskundeunterricht - Integration statt Ausgrenzung!

Der Religionsunterricht als ordentliches Unterrichtsfach ist in Deutschland gesetzlich verankert. Die Staatskirchenverträge zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Nordelbischen Kirche ebenso wie Artikel 7 GG bilden die Grundlage dafür, dass der Religionsunterricht eine Sonderstellung als Unterrichtsfach einnimmt und Bestandsgarantie genießt.

Betrachtet man die gesellschaftliche Realität der Gegenwart, wird schnell klar, dass sich Schleswig-Holstein in den letzten Jahren stark gewandelt hat und der evangelisch oder katholisch erteilte Bekenntnisunterricht in der Schule wie ein Anachronismus erscheint. Das gesellschaftliche Bild ist durch kulturelle Vielfalt und das Zusammenleben verschiedenster Konfessionen geprägt. Auch in den Schulen ist dieser Wandel deutlich wahrnehmbar. Der Anteil christlicher SchülerInnen nimmt signifikant ab, während die Zahl konfessionsloser SchülerInnen oder SchülerInnen mit anderen Konfessionen stetig zunimmt.[1]

Im Hinblick auf die konfessionelle Gleichbehandlung gibt es in Schleswig-Holstein klare Defizite.  In diesem Bereich besteht dringender Handlungsbedarf. In den Grundschulen wird derzeit lediglich katholischer oder evangelischer Religionsunterricht angeboten (vereinzelt gibt es an Schulen Islamunterricht). Einen „gleichwertigen Unterricht“[2], wie er per Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur vorgesehen ist, gibt es derzeit nicht. Im Sekundarbereich I der weiterführenden Schulen wird ebenso katholischer oder evangelischer Religionsunterricht erteilt. Alle anderen SchülerInnen, die nicht an diesem Unterricht teilnehmen, werden ungeachtet ihrer konfessionellen und weltanschaulichen Orientierung dem Philosophieunterricht zugeordnet. Durch die so geschaffene Abgrenzung ist die Möglichkeit des konfessionsübergreifenden Dialogs nicht gegeben. Das „entweder-oder“ innerhalb des schulischen Alltags besitzt vielmehr einen ausgrenzenden Charakter.

Fördert man die Öffnung des Religionsunterrichts insoweit, dass er eine Umwandlung in eine vergleichende Religionskunde erfährt, wird schnell der Vorwurf des drohenden Werteverlustes laut und der Untergang des Abendlandes beschworen. Doch gerade Werte wie Toleranz, Respekt vor anderen Weltanschauungen, Freiheit und Gleichberechtigung sollen im Rahmen eines gemeinsamen Ethik- und Religionskundeunterrichts gefördert und vermittelt werden. Besteht darin tatsächlich eine Gefahr für die konfessionelle Orientierung der SchülerInnen? Tatsächlich findet die konfessionelle Prägung eher außerhalb der Institution Schule statt. Elternhaus, Jugendgruppen, Kirchentage u.v.m. sind maßgeblich an der konfessionellen Identitätsbildung beteiligt.

Der Vorwurf, die LINKE in Schleswig-Holstein wolle den Religionsunterricht abschaffen ist ebenso haltlos, wie der Verweis auf einen drohenden Werteverlust. Immer wieder betonen Kritiker, dass  sich der konfessionell gebundene Bekenntnisunterricht in den vergangenen Jahren schrittweise geöffnet hat und nun vielmehr auch andere Weltanschauungen zum Inhalt des Unterrichts macht, so stellt sich die Frage: Warum muss diese vergleichende Perspektive, die das Grundkonzept eines gemeinsamen Ethik- und Religionskundeunterrichts bildet, in einem konfessionell vorgegebenen Rahmen wie dem katholischen oder evangelischen Religionsunterricht sattfinden und dafür einen Teil der Lernenden ausgrenzen? Weiterhin ist mit der Forderung nach einem gemeinsamen Unterricht nicht die Abschaffung des Bekenntnisunterrichts verbunden. Zusatzkurse in Abstimmung mit den entsprechenden Religionsgemeinschaften können als freiwilliges Angebot bereitgestellt und so opportun auf die Bedürfnisse der Lernenden reagiert werden. Die häufig angeführte Unterstellung, einen religionsfeindlichen, atheistischen Unterricht einzuführen, entspricht nicht der Idee eines gemeinsamen Ethik- und Religionskundeunterrichts und wäre in der Tat nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es geht nicht darum, die Religion aus der Institution Schule zu verbannen. Die Schaffung eines Kooperationsbundes mit den einzelnen verfassungskonformen  Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bietet die Möglichkeit die breite der Thematik valide zu bearbeiten und darüber hinaus Fortbildungsmaßnahmen für das Lehrpersonal schaffen zu können.

Die Vorteile eines gemeinsamen verbindenden Unterrichts liegen auf der Hand:

Es würde im Rahmen des Unterrichts eine Plattform des Dialogs geschaffen werden. Der Klassenverband kann Themen und Aspekte diskutieren, die in einem anderen Rahmen häufig nicht zur Sprache kommen würden. Gegenwärtig führt die fehlende Auseinandersetzung mit religiösen Differenzen immer wieder zu Angst und Verunsicherung. Dem kann eine gezielte Förderung des Kulturdialogs entgegenwirken. Weiterhin lässt sich die Werteorientierung am Grundgesetz und den Menschenrechten gezielt fördern. Fundamentale Grundwerte wie Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit können umfassend besprochen werden. Wenngleich dies auch in anderen Unterrichtsfächern wie Deutsch, Geschichte oder Sozialkunde erfolgt, so ist der verfügbare zeitliche Rahmen dafür aufgrund der umfassenden Lehrpläne äußerst begrenzt. Ebenso fördert die vergleichende Perspektive und die weltanschauliche Neutralität eines solchen Unterrichts den Respekt im Umgang mit den verschiedenen Religionen und Weltanschauungen. SchülerInnen müssen vergleichend über die Pluralität der Religionen und Kulturen informiert werden. Man gewährt den Lernenden so die Freiheit der individuellen Orientierung. Jeder kann dann im Hinblick auf die konfessionelle Zugehörigkeit selbst reflektieren und Handlungskompetenzen entwickeln.

Der gemeinsame Unterricht besitzt darüber hinaus auch einen aufklärenden Charakter. Gerade im Hinblick auf die Verbreitung von Sekten und nicht verfassungskonformen Weltanschauungen muss Aufklärungsarbeit betrieben werden. Daneben führt die Angst vor religiösem Fanatismus und Fundamentalismus immer wieder zu Intoleranz gegenüber verschiedenen Glaubensgemeinschaften. Auf diese Angst muss reagiert werden, um nicht in einen latenten Religionskonflikt innerhalb der Schulen und der Gesellschaft zu verfallen.

Das Ziel des Modells „Gemeinsamer Ethik- und Religionskundeunterricht“ ist klar: allen jungen Menschen ein demokratisches Grundverständnis, Toleranz und Respekt vor anderen Religionen und Weltanschauungen zu vermitteln. Keine SchülerIn darf durch ihre/seine konfessionelle Zugehörigkeit Nachteile erfahren und muss innerhalb der Schule und des Unterrichts eine entsprechende Anerkennung finden. Damit wäre eine zeitgemäße Antwort auf die Frage gegeben, wie Schulen auf die zunehmende konfessionelle Heterogenität der SchülerInnen reagieren können.


[1] Vgl. GESIS 2008.

[2] Runderlass Religionsunterricht an Schulen vom 21. Februar 1995.


Text: Dana Tegge, Wissenschaftliche Referentin für den Bereich Bildung