29. Juli 2010 Nele Geest

Die Fraktion DIE LINKE unterstützt die Volksinitiative Kinderrechte stärken-Armut bekämpfen.

Text: Nele Geest (Praktikantin)

DIE LINKE unterstützt die Volksinitiative von dem Schleswig-holsteinischen Landesverbände der Arbeiterwohlfahrt (AWO), des Kinderschutzbundes (DKSB) und des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) die sich zusammen getan haben, um Kinder die in sozialschwachen Verhältnissen aufgewachsen, eine starke Stimme zu geben. Bundesweit leben in Deutschland etwa zwei Millionen Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren von Sozialhilfe, davon alleine 81.000 in Schleswig-Holstein. Unter Armutsbedingungen aufzuwachsen, bedeutet massive Beeinträchtigungen von Lebenschancen auf allen Ebenen.

Dabei ist Kinderechtschutz weit mehr als Kinderschutz: Es geht um Anerkennung jedes Kindes als (Rechts-)Subjekt und die Gewährleistung umfassender Schutz-, Förder-, und Beteiligungsrecht im privaten wie auch im öffentlichen Raum. [1] Für in Armut lebende Kinder muss sowohl die finanzielle Seite abgesichert sein als auch die Sicherstellung von Nahrung, einer Wohnung und ausreichender Bildung. Dazu kommen Beratungsangebote und Entfaltungsmöglichkeiten in ihrer Freizeit. Darum fordern wir eine Grundsicherung von monatlich 300 Euro für jedes Kind unabhängig vom Einkommen der Eltern. Armut schränkt Kinder beim Ausleben ihren Talente und Begabungen ein. Sie verhindert Schulabschlüsse und Ausbildungschancen. Schulabbrüche wegen Geldmangels sind nicht selten. Die Förderung der Kinder darf nicht am Elternbeirat scheitern. Wir fordern die Politik auf Elternbeiträge abzuschaffen.

Die höhere Gesundheitsgefährdung bei Kinderarmut ist wissenschaftlich belegt. Die Gesundheitspräventive Maßnahmen  werden von sozial benachteiligten Menschen lediglich unzureichend genutzt. Die Versorgungsstruktur muss aufgebaut werden um auch die armen Kinder zu erreichen, selbst wenn die Eltern nicht oder kaum mit wirken.

Die Armutsbedingung verschärft die Problematik von Alleinerziehender und junge Eltern, da sie nicht ausreichend auf ihre Elternrolle vorbereitetet wurden. In Wohngebieten mit überdurchschnittlich hoher Armut muss kostenfreie Elternberatung der Jungend-, Familien- und Gesundheitshilfe geleistet werden. Elternkurse für Risikofamilien müssen ebenfalls kostenfrei auch von den Kindertagesstätten angeboten werden.

Ein besonders großes Risiko tragen Kinder aus Migrationsfamilien. Das Risiko von Migration und Armut muss überwunden werden. Es müssen frühzeitig wirksame Förderangeboten der Jungendhilfe und Familienberatung vorgehalten werden. Eine eingehende Sprachförderung muss spätestens in den Kindertagesstätten stattfinden.

Der Spruch „Kinder werden nicht erst Menschen, sie sind schon welche“ [2] bekräftigt die Forderung  das Kinder eigenständige Träger von Grund- und Menschenrecht sind und müssen deshalb auch ausdrücklich in das Grundgesetz aufgenommen werden. (Vgl. ebd. )Deshalb muss die Bundesrepublik die UN-Kinderrechtskonvention endlich anerkennen und in die Verfassung integrieren.


[1] Gemäß Maywald, Jörg (2010): UN-Kinderrechtskonvention: Bilanz und Ausblick. In: Bundeszentrale für politische Bildung (38/2010): Kinderrechte. Seite 8

 

[2] Ausgangspunkt der UN-KRK ist die Stellung des Kindes als Subjekt und Träger eigener, unveräußerlicher Grundrechte. Kinderrechte müssen nicht erworben werden, sondern sind unmittelbar Ausdruck der jedem Kind innewohnenden Würde.  Gemäß Maywald, Jörg (2010): UN-Kinderrechtskonvention: Bilanz und Ausblick. In: Bundeszentrale für politische Bildung (38/2010): Kinderrechte. Seite 8