15. Dezember 2011

Rede von Antje Jansen zu »Leitlinien für eine landesweite Suchthilfe und Suchtprävention in Schleswig-Holstein«

Herr Landtagspräsident, meine Damen und Herren.

Die Landesregierung hat sich entschlossen, den Sozialvertrag II aufzulösen und stattdessen die Mittel für die ambulante Suchtberatung und die dezentrale Psychiatrie zu kommunalisieren. Die konkreten Auswirkungen auf die Suchthilfelandschaft in Schleswig-Holstein werden wir erst im Lauf des Jahres 2012 zu sehen bekommen. Aber es gehört nicht viel Phantasie zu der einfachen Prognose: Die Landesregierung hat das Porzellan mit ihren Haushaltsbeschlüssen längst zerschlagen. Aber das Echo verzögert sich. So richtig Scheppern wird man es erst nach dem Jahreswechsel hören.

Die Kommunalisierung der Landesmittel für die ambulante Suchtberatung wird zwangsläufig zu einer Phase der Verunsicherungen bei Betroffenen genauso führen wie bei denen, die in der Suchthilfe und der Suchtprävention arbeiten. Und dabei spielt es überhaupt keine Rolle, dass diese Mittel bisher nur in die Förderung von knapp der Hälfte der Suchthilfeeinrichtungen im Lande geflossen sind. Und es spielt auch keine Rolle, dass auch bei diesen Einrichtungen die Landesförderung weniger als 40 Prozent ausgemacht hat und ein Großteil der Mittel von den Kommunen gekommen ist.

Eine Rolle spielt, dass mit der Kommunalisierung bewusst eine Einflussmöglichkeit über Zielvereinbarungen des Landes aufgegeben wird. Und noch mehr, dass mit der Kommunalisierung die Planungssicherheit der Träger bewusst und zielgerichtet zerstört wird. Anständige Arbeit in der Suchthilfe benötigt Kontinuität auf allen Ebenen: Kontinuität sowohl in der Konzeption als auch in der Durchführung und gar nicht zuletzt in der Arbeitsplatzsicherheit der Menschen, die die Arbeit in Beratungs- und Therapieeinrichtungen machen.

Wir werden uns nach der Unruhe- und Umstellungsphase der Kommunalisierung in einer anderen Suchthilfelandschaft wiederfinden. Und das ohne Not.

Herr Minister Garg, als wir hier im August zuletzt über die Umsetzung der Kommunalisierung diskutiert haben, da ist ein klarer Unterschied der Auffassungen deutlich geworden. Sie stehlen sich aus der Steuerungsverantwortung der Landesregierung für eine flächendeckende, gut erreichbare Suchtkrankenhilfe. Und Sie machen sich das einfach, indem Sie feststellen, dies entspreche nicht der geltenden Rechtslage. Das mag formal so richtig sein. Was Sie übersehen ist, dass wir von Ihnen eine sozialpolitische Verantwortung einfordern, der Sie sich entziehen.

Leider ist der Schaden, den Sie anrichten, indem Sie die Verteilung der Mittel aus dem Sozialvertrag zu den Kommunen schieben auch deshalb größer, weil diese Kommunalisierung ja keine isolierte Maßnahme ist. Die Kommunen haben kein Geld mehr. Und die Kürzungspolitik des Landes belastet sie zusätzlich. Das erste Opfer in solchen Situationen sind dann die freiwilligen Leistungen.

Der Landtag hat im Oktober 2004 Schwerpunkte in der schleswig-holsteinischen Sucht- und Drogenpolitik beschlossen.  Die Kernaussagen waren dabei erstens, dass Sucht eine behandlungsbedürftige Krankheit ist; und zweitens, dass Suchtprävention und Antidrogenpolitik am Suchtverhalten ansetzen müssen. An der Richtigkeit dieser Aussagen ist nicht zu rütteln. Und wir müssen uns wohl kaum darüber streiten, dass Suchtverhalten ein soziales Problem ist, auch wenn wir seine Erscheinungsformen und tragischen Folgen als individuell wahrnehmen.

DIE LINKE will eine liberale und aufgeklärte Drogenpolitik. Drogen sind eine Alltagserscheinung. Die Unterscheidung in legale und illegalisierte Substanzen ist willkürlich. Drogen und deren Missbrauch führen zu schweren gesundheitlichen, sozialen und materiellen Problemen. Wir treten daher für eine rationale und humane Drogenpolitik ein, was eine Entkriminalisierung des Drogenkonsums beinhaltet. Das bedeutet vor allem die Entkriminalisierung der Abhängigen und die Organisierung von Hilfe und einer legalen und kontrollierten Abgabe von Drogen an diese. Wir wollen eine Gesellschaft, die nicht auf Strafe und Repression gegen Drogenkonsumentinnen und -konsumenten setzt, sondern die mit Prävention und Aufklärung dem Drogenmissbrauch vorbeugt.

DIE LINKE findet es richtig und notwendig, die Sucht- und Drogenpolitik in Schleswig-Holstein weiter zu entwickeln und auf dem Stand zu halten. Suchtverhalten und Suchterscheinungen unterliegen Veränderungen, auf die Politik insgesamt und insbesondere die Prävention reagieren muss.

Der Gedanke des vorliegenden Antrags ist richtig, Leitlinien für die Suchthilfe und Suchtprävention zu entwickeln und dafür die vorhandene Sachkenntnis heranzuziehen und zu nutzen.

CDU und die FDP wollen hier in ihrem Änderungsantrag feststellen lassen, dass mit der Kommunalisierung  des Sozialvertrags II alles auf dem besten Wege sei – und dass ja Landesregierung und kommunale Spitzenverbände gemeinsam Grundsätze für Suchthilfe und Suchtprävention entwickeln. Hier fehlt die Einbeziehung der Fachkompetenz der Suchthilfeverbände.

Es ist auch keineswegs alles auf bestem Wege, insbesondere dann nicht, wenn die Landesregierung mit ihrer Glücksspielgesetzgebung das Land zu einem Zockerparadies macht. Wir erleben gerade, wie die Wettbranche ihre Logos und ihre Werbung bei den Profi-Sportvereinen unterbringt.

Das ist das Gegenteil von sinnvoller Suchthilfepolitik. Und es macht deutlich, wie wichtig es ist, die Schwerpunktsetzungen der Sucht- und Drogenpolitik neu zu diskutieren und festzulegen.

Vielen Dank