„Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
Geringfügige Beschäftigung ist prekäre Beschäftigung. Es handelt sich um Minijobs. Mehr als 80 Prozent dieser Minijobs werden unterhalb der Niedriglohngrenze entlohnt. Und diese geringfügig Beschäftigten sind völlig unzureichend sozial abgesichert. Sie entrichten keine eigenständigen Beiträge in die sozialen Sicherungssysteme und erwerben auch keine Ansprüche.
Noch aus Zeiten der rot-grünen Regierung stammt die Regelung, dass auf diese Jobs zwar 25 Prozent Abgaben in die Sozialversicherung erhoben werden, die Betroffenen aber keinerlei Ansprüche daraus erwerben. Sie bieten keine eigenständige Absicherung gegen allgemeine Lebensrisiken wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Altern. Die Minijobs unterlaufen die sozialen Sicherungssysteme, da die abgeführten Beiträge ein bisschen höher sind als die Arbeitnehmerbeiträge, die Arbeitgeberbeiträge wegfallen und insgesamt deutlich niedriger sind, als bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
In dem Maße wie reguläre Arbeitsverhältnisse durch Minijobs verdrängt werden, verringern sich die Einnahmen der Sozialsysteme. Schöne neue sozialdemokratische Welt.
Fast 5 Millionen Beschäftigte in einem Minijobgeben geben an, dass es sich um unerwünschte Tätigkeiten handelt. Die meisten wollen mehr arbeiten. Die meisten wollen eine Arbeit, die Existenz sichert. Stattdessen werden sie in Zwangsarbeitsverhältnisse gepresst, die die Betroffenen weiter von Hartz IV abhängig macht.
Weitere 2,5 Millionen Menschen üben einen Minijob als Nebentätigkeit aus, um zu niedrigen Einkommen aus dem Haupterwerb aufzustocken. Da Minijobs bekanntermaßen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verdrängen, wird es zugleich immer schwieriger, einen Arbeitsplatz zu finden, der anständig entlohnt wird und von dem man leben kann. Da kommt die Wirklichkeit des Arbeitsmarktes nach Hause, meine Damen und Herren. Deshalb sind wir nur unter ganz bestimmten, sehr scharf geschnittenen Bedingungen für diese Jobs.
Minijobs tragen zusätzlich in erheblichem Maße zur geschlechtsspezifischen Spaltung des Arbeitsmarktes bei. Zwei von drei Minijobs werden von Frauen ausgeübt. Minijobs bieten zudem kaum berufliche Perspektiven. Viele Frauen wollen eigentlich gar keinen Minijob. Zwei Drittel aller geringfügig beschäftigten Frauen würden gerne länger arbeiten, im Durchschnitt rund doppelt so lange.
Minijobberinnen und Minijobber sind auch im Arbeitsalltag häufig benachteiligt. Obwohl das Arbeitsrecht auch für geringfügig Beschäftigte gilt, wird es oft missachtet. Das betrifft nicht nur die Gleichbehandlung bei der Entlohnung. Geringfügig Beschäftigte erhalten meist keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder keinen bezahlten Urlaub. Sie werden kaum in Weiterbildungsmaßnahmen einbezogen. Das bestehende Diskriminierungsverbot gegenüber Teilzeitbeschäftigten wird in der Praxis unterlaufen.
Das alles führt dazu, dass sich die Unternehmer auf Kosten der Arbeiter immense Kostenvorteile verschaffen. Das ist eine Umverteilung von unten nach oben. Und die Risiken, die dann aus Arbeitsverhältnissen resultieren, muss nicht der Verursacher tragen, sondern die Allgemeinheit. Wir stimmen Walter Eucken zu, der davon gesprochen hat, dass den Schaden zu tragen hat, wer den Nutzen hat.
Minijobs sind keine Brücke in reguläre Beschäftigung. Nur ein Drittel der geringfügig Beschäftigten gelangen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Die große Mehrheit bleibt in der prekären Beschäftigung gefangen. Minijobs sind keine Zwischenbeschäftigung. Sechs von zehn Minijobs dauern länger als ein Jahr, vier von zehn sogar länger als zwei Jahre.
Geringfügige Beschäftigung muss ebenso wie die Beschäftigung in der Gleitzone den regulär sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen gleich gestellt werden. Die Privilegierung von Minijobs wirkt sich negativ auf den Arbeitsmarkt aus. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten kennen mehrheitlich keine vergleichbaren Abweichungen von einer allgemeinen Sozialversicherungspflicht wie in Deutschland. Die Überleitung von geringfügiger in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist deshalb wichtig für ein sozial einheitliches Europa. Beachtenswert ist die Volksabstimmung im April dieses Jahres in Slowenien. 80 Prozent haben sich gegen eine Einführung von Minijobs nach deutschem Vorbild ausgesprochen.“