Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen,
In dem Film „Und ewig grüßt das Murmeltier“ erlebt der Protagonist, der in einer Zeitschleife gefangen ist, jeden Tag aufs Neue wieder genau die gleichen Dinge.
Und ewig grüßt das Denkmalschutzgesetz, so könnte der Film heißen, den wir hier aufführen, denn in der Grundstruktur gleicht er der eingangs erwähnten Hollywood-Komödie.Der einzige, aber dennoch gravierende Unterschied ist, dass es in Hollywood zu einem Happy-End kommt, in Schleswig-Holstein aber nicht.
Burkhard von Hennings hat für den Denkmalrat Schleswig-Holstein die Kritik an dem jetzt zu beschließenden Entwurf treffend zusammengefasst, dafür möchte ich ihm und dem Denkmalrat danken. Ich zitiere aus seinem Fazit:
Auch die neueste, am 1. Dezember vom Bildungsausschuss beschlossene Fassung der Novelle ist teils unklar, teils für den Erhalt der Denkmale und der erhaltenswerten Kulturlandschaft völlig unbefriedigend, ja unzureichend. In Teilen ist die Novelle ein offensichtlicher Skandal.
Und auch den Grund dafür erkennt Herr Hennigs und nennt ihn in seinem Fazit. Ich zitiere erneut:
Dem Gesetzentwurf merkt man nach wie vor an, dass er in unziemlicher Eile und ohne ausreichenden Fachverstand allein durch das Parlament erstellt wurde; auch notwendige, in der öffentlichen Anhörung monierte Unzulänglichkeiten bzw. angemahnte Verbesserungen sind nur teilweise und nur „in Trippelschritten“ vorgenommen worden.
Ich denke trefflicher kann man es kaum zusammenfassen, ganz abgesehen von der Allgemeingültigkeit dieses Urteils über die Gesetzgebungsarbeit in dieser Legislaturperiode, die Herr Hennigs sicher gar nicht im Sinn hatte. Es geht eben wieder einmal nicht darum, die Anliegen des Denkmalschutzes aufzugreifen und die Interessen der am Denkmalschutz beteiligten gegeneinander abzuwägen.
Es geht vielmehr darum, den Gesetzentwurf durchzubringen, bevor die Wählerinnen und Wähler dieser Regierung ein Ende machen. Es geht darum, die Lobbys zu befriedigen, die sich am effektivsten durchsetzen konnten. Dazu braucht es dann keine fachliche Erörterung, deren Ergebnisse sorgfältig und eben nicht „in Trippelschritten“ in das Gesetz übernommen werden.
Würde ich auf alle fachlichen Einwände zu diesem Gesetzentwurf eingehen, müsste ich mindestens eine Stunde reden. Ich werde mich daher auf wenige – sowohl ablehnende als auch zustimmende – Stellungnahmen beschränken. Der Denkmalrat Schleswig-Holstein verreißt zwar den gesamten Gesetzentwurf, aber einen Punkt daraus will ich besonders hervorheben. Sollte dieses Gesetz gültig werden, so wird unser Land demnächst nicht nur von den Goldgräbern der Glücksspielbranche überrannt werden, sondern auch von illegalen so genannten „Sondengängern“, denn nach Aussage des Denkmalrates liefern Sie 99 Prozent der Fläche Schleswig-Holsteins der ungehinderten Ausplünderung durch Raubgräber aus.
Das, Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP ist ein Tourismus, den Sie doch sicher auch nicht wollen, oder? Gerade Ihnen müsste aber doch auch die Stellungnahme des Landesrechnungshofes zu denken geben, der Ihnen bescheinigt, dass durch den Verzicht auf den vorläufigen Schutz in Ihrem Gesetzentwurf in letzter Konsequenz die folgenlose absichtliche Veränderung oder sogar Vernichtung besonderer Kulturdenkmale möglich ist.
Aber ich verstehe schon, dass Ihnen die Aussage von „Haus und Grund“ einem der großen Immobilienbesitzervereine wichtiger war. Die sagen nämlich „Investitionen müssen wirtschaftlich sein. Und das ist mit dem Gesetzentwurf von CDU und FDP gewährleistet.“ Die Grundbesitzerverbände waren dann allerdings auch die einzigen, die mit dem jetzt zu beschließenden Gesetzentwurf einverstanden waren.
So weit ist das alles also ganz einfach: Lobby-Interessen erfüllt, Auftrag erledigt, wen kümmert schon der Denkmalschutz. Ich glaube, so geht es eben nicht. Auch wenn ich wenig Hoffnung auf Erfolg habe beantrage ich, wie vom Denkmalrat Schleswig-Holstein angeregt, die Zurücküberweisung der Gesetzentwürfe in den zuständigen Ausschuss und die endgültige Beschlussfassung in einer späteren Plenarsitzung. So würden wir zwar dem „Und ewig grüßt das Denkmalschutzgesetz“ eine weitere Folge hinzufügen, aber dafür hätten wir dann eben auch die Chance auf ein Happy-End.
Sollte dieser Antrag nicht angenommen werden, wird DIE LINKE dem Gesetzentwurf von CDU und FDP in der jetzigen Form natürlich nicht zustimmen. Der Entwurf der SPD hat deutlich mehr Potential, unsere Zustimmung zu bekommen. Aber der bisherige Verlauf der Anhörungen hat uns gezeigt, dass es auch hier noch Nachbesserungsbedarf gibt, so dass DIE LINKE sich dazu enthalten wird.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.