14. Dezember 2011

Rede von Heinz-Werner Jezewski zum Gesetz zum Schutz der Versammlungsfreiheit

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrter Damen und Herren,

Seit 1848 ist die Versammlungsfreiheit ein wesentlicher Bestandteil demokratischer deutscher Verfassungen. Das Versammlungsrecht, das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln, ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern Kritik an den herrschenden politischen, sozialen, ökologischen und ökonomischen Verhältnissen. Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit von selbstbewussten Bürgerinnen und Bürgern finden im Versammlungsrecht ihren Ausdruck.

Wir erleben derzeit, dass viele Tausend Menschen in Russland und im arabischen Raum dieses Recht für sich in Anspruch nehmen. Und wir erleben welche Macht dieses politische Handeln der Vielen und die Emanzipation jedes Einzelnen entwickeln. In vielen Ländern müssen die Menschen ihren Mut jedoch mit dem Leben bezahlen.

Die Versammlungsfreiheit ist eine Grundlage eines demokratischen Gemeinwesens. Das Bundesverfassungsgericht sagt in dem sogenannten Brockdorf-Urteil über sie: „Sie gilt als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und als eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt, welches für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung konstituierend ist; denn sie erst ermöglicht die ständige geistige Auseinandersetzung und den Kampf der Meinungen als Lebenselement dieser Staatsform (…). (BVerfGE 69, 315, 344-345).

Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform 2006 ist die Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Versammlungsrechts auf die Länder übergegangen (vgl. Art. 74 Abs. 1 Nr. 3 GG a. F.). Schleswig-Holstein hat davon bisher keinen Gebrauch gemacht. Obwohl ich es grundsätzlich kritisch finde, dass wir in Deutschland zukünftig 16 verschiedene Versammlungsgesetze zu beachten haben, finde ich gleichzeitig richtig, dass das bisher geltende Bundesversammlungsgesetz modernisiert wird, dass es freiheitlicher wird. Daher begrüße ich die Initiative von Bündnis 90 / Die Grünen.

Es ist richtig und wichtig, dass wir uns im Landtag und den Ausschüssen die Frage stellen, wie wir das Versammlungsrecht stärken können. Abschreckende Beispiele für Versammlungsgesetze der Länder haben uns Bayern und Sachsen geliefert. DIE LINKE will kein Versammlungsgesetz das einen obrigkeitsstaatlichen Impetus trägt. Ich möchte davor warnen, in solch eine Richtung auch nur zu denken.Wer davon nicht überzeugt ist, lese die Grundrechtreporte der vergangen Jahre, in denen auch auf die Gesetzgebungen der Länder eingegangen wird.

Für DIE LINKE steht fest: Das schleswig-holsteinische Versammlungsfreiheitsgesetz muss einen ausgeprägt freiheitlichen Charakter haben. Es muss das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit stärken.Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler haben immer wieder auf Schwierigkeiten im Bundesversammlungsgesetz hingewiesen. Kritisiert wurden unter anderem

-         verschiedene bürokratischen Auflagen,

-         das Fehlen von Bestimmungen über Spontanversammlungen,

-         unzureichender Datenschutz für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Demonstrationen

Diese und andere Regelungen können in der Praxis zu Einschränkungen der Versammlungsfreiheit führen. Es ist gut, dass der vorliegende Gesetzentwurf diese Punkte aufgreift und Neuregelungen vorschlägt.

Ich denke, dass wir im Innen- und Rechtsausschuss ausführlich über den Entwurf sprechen müssen. Einige Punkt möchte ich jedoch schon vorweg ansprechen:

Die Polizei hat eine wichtige Aufgabe bei Versammlungen: Es ist ihre  Aufgabe das Rechts auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten.

Immer wieder wird jedoch von Polizeieinsätzen berichtet, bei denen die Polizei nicht deeskalierend gewirkt haben soll, sondern im Gegenteil eskalierend. Sogar Amnesty International hat wiederholt auf polizeiliches Fehlverhalten bei Demonstrationen hingewiesen.

Ich halte es daher für dringend geboten, dass wir jetzt endlich Deeskalationsteams, unabhängige DemonstrationsbeobachterInnen und eine Kennzeichnungspflicht für PolizeibeamtInnen und -beamte einführen. Es ist wichtig, dass Polizistinnen und Polizisten als solche erkennbar und identifizierbar sind, um bei nachträglich auftretenden Rechtsstreitigkeiten auch bestimmbar zu sein.

DIE LINKE setzt sich außerdem dafür ein, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei Demonstrationen künftig stärker gewichtet wird. Ein Skandal wie wir ihn in diesem Jahr in Dresden mit der Handy-Ortung erlebt haben, muss für Schleswig-Holstein ausgeschlossen sein. Auch das Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen ist ein faktischer Grundrechtseingriff. Er hat die Einschüchterung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Folge, deswegen sollte er von der Polizei nur im äußersten Fall angewendet werden.

Schließlich möchte ich noch zu bedenken geben, dass es Umstände gibt, in denen Demonstrationsteilnehmerinnen und Teilnehmer ein besonderes Interesse haben ihre Identität zu verheimlichen. Wenn beispielsweise eine Leiharbeiterin, die bei der Einzelhandelskette SCHLECKER arbeitet, gegen die dortigen Arbeitsbedingungen auf die Straße gehen will, so kann das u.U. nachteilige Folgen für sie haben.

Seit einigen Jahren hören wir immer häufiger von Arbeitgebern, die Informationen über ihre Beschäftigten sammeln und danach handeln. Wir sollten darüber nachdenken, ob unter bestimmten Voraussetzungen das so genannte Vermummungsverbot ausgesetzt werden kann. Abschließend möchte ich noch sagen, dass ich mich besonders darüber freuen würde, wenn wir uns gemeinsam darauf einigen, dass Versammlungen, die die Verherrlichung oder Billigung von Gewalt- und Willkürherrschaft zum Ziel haben oder menschenfeindlich sind, verboten werden können.

Das Bundesversammlungsrecht wurde 2005 in diesem Sinne verschärft, jetzt wird es Zeit, dass wir diese Bestimmungen konkretisieren und auf unseren landespolitischen Rahmen beziehen. Die Möglichkeit dazu besteht, das werden die Fachleute bei den Ausschussberatungen uns bestätigen.

Es kann doch nicht angehen, dass wir in diesem Land einen breiten Konsens darüber haben, dass faschistische Parteien wie die NPD verboten werden müssen, wir den Behörden in Schleswig-Holstein aber keine Handhabe geben, deren Versammlungen zu verbieten.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.