Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen,
Ein Gespenst geht um in Norddeutschland – Das Gespenst des Nordstaats. Lassen Sie es sich gesagt sein, Kolleginnen du Kollegen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen: Niemand will diesen Nordstaat und es braucht ihn auch niemand.
Außer ihren Landtagsfraktionen, so scheint mir. Nun sind wir gerne bereit, das Thema, auf das Sie abzielen, zu beraten, sogar eine Enquete-Kommission haben wir dafür eingerichtet.
Deren Ergebnisse werden wir bald hier diskutieren, und ich fürchte viele hochstrebende Erwartungen werden dann böse enttäuscht werden. Dass wir jetzt, wenige Monate vor der geplanten Diskussion über die Ergebnisse eben dieser Enquete-Kommission, über genau die Themen entscheiden sollen, die die Kommission doch ausführlich durchleuchten soll, empfinde ich als widersinnig.
Dass Sie sogar eine Verfassungsänderung anstreben, ohne die Ergebnisse der Enquete-Kommission abzuwarten, ist in meinen Augen nur noch absurd. DIE LINKE hat keine Probleme damit, diese Anträge in den entsprechenden Ausschüssen zu diskutieren, aber wir sind der Ansicht, dass wir wohl nicht zu Ergebnissen kommen werden, die den Antragstellern gefallen werden. Gemeinsame Ausschusssitzungen halten wir für sehr sinnvoll, sie regelmäßig stattfinden zu lassen ist längst überfällig. Und das nicht nur mit der Freien- und Hansestadt Hamburg.
Die gesundheitsgefährdenden Asbest-Transporte von Niedersachsen nach Mecklenburg-Vorpommern über Schleswig-Holsteinisches Gebiet zeigen uns doch ganz deutlich, dass es auch hier einen enormen Abstimmungsbedarf gibt.
Aber einen gemeinsamen Ausschuss für „die Zusammenarbeit der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein“ halten wir für eine bürokratische Missgeburt. Was bitte soll denn in diesem Ausschuss besprochen werden? Wollen Sie den zuständigen Fachausschüssen der beiden Länderparlamente die Kompetenzen beschneiden, sobald ein Thema beide Länder betrifft?
Und wie wollen Sie eine Entscheidung fällen, wenn die zuständigen Fachausschüsse anders entscheiden, als der geplante gemeinsame Ausschuss? Eine willkürliche Festlegung der Besetzung dieses Ausschusses ist auch wenig sinnvoll, wissen wir doch alle, dass die Zusammensetzung gerade dieses Hauses in einem halben Jahr ganz anders aussehen wird.
Aber auch Ihr Antrag auf eine Verfassungsänderung wirft mehr Fragen auf, als er Probleme lösen könnte. Wie sollen denn bitte gemeinsame Ausschüsse zusammengesetzt sein?
Sollen die Hamburgischen Vertreter gemessen an der absoluten Zahl unterrepräsentiert sein? Oder soll die Hansestadt mit ihren fast 1,8 Millionen Einwohnern genau so viele Vertreter haben, wie Schleswig-Holstein mit mehr als 2,8 Millionen Einwohnerinnen?
Und glauben Sie wirklich, dass die Hamburger Parlamentarierinnen sich mit den Problemen der Region Nordfriesland beschäftigen wollen?
Ich kann mich nur wiederholen: Wir befürworten gemeinsame Ausschusssitzungen mit den Ausschüssen der Parlamente der angrenzenden Länder, bei allem was weiter geht hat DIE LINKE ernsthafte Bedenken. Wobei wir keine Bedenken haben liegt auf der Hand: Bei der effektiven Bekämpfung der Korruption. Der SPD-Antrag war hier ein guter Aufschlag, für den wir uns bedanken.
Der Aufschlag zielte allerdings zu kurz, wie der SSW-Änderungsantrag, für den wir uns ebenfalls bedanken, gezeigt hat. Wir könnten dem SSW-Antrag sofort zustimmen, halten allerdings eine Beratung in den Ausschüssen für sinnvoller.
Alles in allem plädiere ich für eine Zurückstellung des Gesetzesentwurfes Drucksache 17 / 1979 und des Antrages Drucksache 17 / 1894 bis zur Entscheidung über die Ergebnisse der Enquete-Kommission und eine Ausschussüberweisung der Anträge Drucksache 17 / 1893 und 17 / 1993.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.