5. Oktober 2011

Rede von Antje Jansen zum Landesfischereigesetz

Frau Präsidentin, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren,

die Novellierung des Landesfischereigesetzes beschäftigt uns nun seit zwei Jahren. Das alte Landesfischereigesetz für Schleswig-Holstein stammt aus dem Jahre 1996. Modern sollte es also werden.

Ausgegebene Ziele waren unter anderem die Anpassungen an die EU- Vorschriften, an die Wasserrahmenrichtlinie, und der Abbau von Vorschriften sowie die Aktualisierung. Alles gute Vorsätze. Es geht sieht aber nicht nur darum, sondern auch um die Setzung ökologische Rahmenbedingungen und die soziale und wirtschaftliche Funktion.

Ein zukunftsfähiges Gesetz zu schaffen, dass alle Belange beachtet zum Beispiel die der Fischerei, und die der Naturschutzverbände, kommt einem Spagat gleich, setzt viel Fingerspitzengefühl, Kompromissbereitschaft und eine gute Zusammenarbeit voraus.
Leider fehlte es an allen Ecken an dieser Kooperationsfähigkeit.

Schon in der ersten Lesung im November 2009 kappelten sich SPD und CDU um den noch in großer Koalition erarbeiteten Gesetzesentwurf. Dann schaltete sich aber auch noch die FDP ein und pochte auf die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag: Entbürokratisierung heißt dort das festgelegte Ziel.  Kollege Hildebrandt legte damals dar, dass die Änderungsvorschläge der SPD dem Novellierungsanspruch nicht genügen würden. Erinnert alles ein bisschen an das Märchen vom Fischer und sine Fru. Immer noch einen mehr raufpacken.

Und wenn es dann um die konkrete Umsetzung geht, dann wird völlig einseitig über die Notwendigkeit des Angelscheins diskutiert. Einfach großartig! Zudem wurde vor damals immer wieder betont, wie wichtig eine zügige  Novellierung sei.

Nun stehen wir heute hier. Knapp zwei Jahre später.

Mit einem schwarz-gelben Gesetzesentwurf der so gar nicht ausgewogen ist. Wir DIE LINKE stellen fest: den Spagat, den sie hätten machen müssen, ist ihnen nicht gelungen.

Mehr Sachlichkeit wäre hier geboten gewesen, dann hätten wir heute vielleicht ein ordentliches Landesfischereigesetz verabschieden können.

Der SPD- Gesetzesentwurf bot hierfür doch eine gute Grundlage. Jetzt kommen die Belange des Umwelt und Naturschutzes absolut zu kurz.

Ich möchte hier nur als Beispiel die Streichung des Verbots der Lebendhaltung in Setzcashern nennen. Es gibt Regelungslücken bei Fischereivorrichtungen von Prielen in Küstengewässern; Verwässerung der Überprüfung durch die obere Naturschutzbehörde; Lockerung bei der Fischereischeinpflicht, das Wiedereinsetzen von Taschenkrebsen ohne Scheren soll ermöglicht werden und so weiter und so fort. Die Liste ist lang.

Deshalb sollte es für Sie, meine Damen und Herren, nicht verwunderlich sein, dass wir den Gesetzesentwurf von Schwarz-Gelb ablehnen.