6. Oktober 2011

Rede von Antje Jansen zur Barrierefreiheit im Nah- und Fernverkehr und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Schleswig-Holstein

Herr Landtagspräsident, meine Damen und Herren.

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung hat seinen vierten Bericht zur Situation der behinderten Menschen in Schleswig-Holstein und seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2009 und 2010 vorgelegt. Für diesen Bericht möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bedanken. Der Bericht macht deutlich, dass Schleswig-Holstein und vor allem die Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein die Stelle und Funktion eines Landesbeauftragten brauchen. Und dass diese Stelle mit Herrn Dr. Hase und mit seinem Team gut, kompetent und engagiert besetzt ist.

Der vorliegende Bericht macht aber auch deutlich, dass es mit der Politik für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein nicht gut steht. Und das ist offensichtlich so, weil die schwarz-gelbe Landesregierung auch diesen Politikbereich unter dem Generalvorbehalt der Haushaltskonsolidierung abhandelt.

 

Die Debatte um den Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe und die Kündigung des Landesrahmenvertrages  haben zu einem völlig falschen Zungenschlag geführt. Es kann nicht angehen, dass aus der richtigen Diskussion um eine inhaltliche Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe im Interesse der Menschen mit Behinderung eine verhärtete Auseinandersetzung um mögliche Einsparpotenziale wird. Es kann nicht angehen, dass die notwendige Stärkung der ambulanten Hilfen als Totschlag- und Kostenargumentation gegen die stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe ins Feld geführt werden. Die dabei aufgebaute Gegenüberstellung von ambulant und stationär ist inhaltlich völlig unsinnig. Und ob ambulante Lösungen Geld sparen, wenn es um die inklusive Teilhabe behinderter Menschen geht, das steht auf einem völlig anderen Blatt.

 

Jedenfalls ist es sehr bedenklich, wenn  der Landesbeauftragte vor dem finanzpolitischen Missbrauch und einer kostenbezogenen Verengung des Inklusionsbegriffs warnen muss.

 

Die Haushaltskonsolidierung in schwarz-gelber Lesart hat vor der Halbierung des Landesblindengeldes nicht halt gemacht. Das war ein fatales Signal, weil damit die gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten blinder Menschen einschränkt worden sind, statt diese Möglichkeiten auszubauen und zu stärken. So jedenfalls kommt man nicht voran in der Umsetzung der UN-Behinderten­rechts­kon­vention. So kehrt man den Gedanken einer inklusiven Gesellschaft in sein Gegenteil um.

 

Es macht Sinn, wenn der Landesbeauftragte in seinem Bericht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und das Thema Inklusion an die erste Stelle rückt. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ist eine zentrale Aufgabe. Die Verwirklichung von Inklusion betrifft und beauftragt die gesamte Gesellschaft und nicht nur die Menschen mit Behinderung. Gerade darin unterscheidet sich ja der Inklusionsbegriff vom Begriff der Integration.

 

Inzwischen hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan und einen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt. Mehrere Bundesländer haben landeseigene Aktionspläne erstellt oder arbeiten zumindest ernsthaft an solchen Aktionsplänen. Schleswig-Holstein gehört bisher nicht zu diesen Ländern.

 

Der Landesbeauftragte hat in seinem Bericht seine Bemühungen aufgelistet, die Erarbeitung eines solchen Aktionsplans in Schleswig-Holstein anzustoßen.

 

Bisher ist es dazu nicht gekommen. Schleswig-Holstein könnte hier weiter sein, und wäre sicher auch schon weiter, wenn die vorbereitete Tagung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention im Dezember des letzten Jahres stattgefunden hätte. Damals ist das Wetter dazwischengekommen.

Die Erarbeitung eines Aktionsplans und vor allem eines konkreten und überprüfbaren Maßnahmekatalogs steht weiter auf der Tagesordnung. Diese Erarbeitung erfordert das Zusammenkommen und den Dialog aller Akteure.

 

Wir anerkennen durchaus, dass der Sozialminister erklärt hat, eine breite Diskussion im Land zur Leitorientierung Inklusion und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention noch einmal aufzunehmen. Mit unserem Antrag wollen wir hier auch keinen Schnellschuss initiieren oder so tun, als wäre das nicht so.

 

Unser Antrag für einen Aktionsplan zielt  trotzdem auf zwei Dinge. Erstens wollten wir ganz schlicht erreichen, dass der Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung jetzt in die Landtagsdebatte kommt – und nicht ein ähnliches Vertagungsschicksal erleidet wie der Bericht der Bürgerbeauftragten für Soziale Angelegenheiten. Zweitens wollen wir einen klaren Arbeitsauftrag für die Landesregierung, die Diskussion um die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Richtung eines Aktionsplans zu führen und dabei auf einen Maßnahmekatalog hinzuarbeiten. Ein solcher Maßnahmekatalog soll konkrete Schritte zusammenfassen, die überprüfbar abgearbeitet werden können.

 

Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Barrierefreiheit im Nah- und Fernverkehr werden wir selbstverständlich zustimmen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.