6. Oktober 2011

Rede von Uli Schippels zum Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz

Herr Präsident, meine Damen und Herren

Im schwarz gelben Koalitionsvertrag wird der Verbesserung der Fort- und Weiterbildung das Wort geredet.

Leider hat die Landesregierung in der Folge das Gegenteil gemacht.

In einem ersten Schritt geriet die Finanzierung der Volkshochschulen ins Visier der Kürzungskommissare. Bei den Bildungsstätten und Volkshochschulen wurde gestrichen.Nun soll es Einschränkung beim Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz geben.

Nur 0,69 Prozent der Ansprechberechtigten nehmen zur  Zeit die Möglichkeit zur Bildungsfreistellung an. Dies ist eine miserable Quote und dies wird den Herausforderungen des lebenslangen Lernens nicht einmal im Ansatz gerecht.

Die empirische Studie von Emnid (Umdruck 17/2535) zeigt, dass es einen hohen Bedarf an Weiterbildung vor allem aus beruflichen Gründen gibt. In Schleswig-Holstein gibt es übrigens auch weniger Freistellungen von der Arbeit – schon jetzt – als in dem Rest der Republik, zumindest im Durchschnitt. Die Unterschiede sind zwar nicht sehr groß aber schon signifikant. Auch deshalb geht ihr Vorschlag für die Novellierung des Weiterbildungs- und Qualifizierungsgesetzes in die falsche Richtung.

Gerne können wir im Ausschuss darüber reden, wie die Investitionsbank eingebunden wird bei der Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen.

Aber darüber hinaus sehen wir neben einigen redaktionell sinnvollen Änderungen nur Verschlechterungen im Bereich der Weiterbildung. Dies wird den Anforderungen an eine moderne Wissensgesellschaft nicht gerecht.

 

Die Verschlechterungen betreffen die größeren Restriktionen, bei dem Übertragen von Freistellungszeiten auf das nächste Jahr.Die Verschlechterungen betreffen die härteren Vorschriften bezüglich der Antragstellung beim Arbeitgeber.

 

Die Verschlechterungen betreffen die Reaktionsmöglichkeiten der Antragstellerinnen und Antragsteller, wenn ihr Freistellungsantrag vom Arbeitgeber abgewiesen worden ist.

Fragen haben wir zu der Anerkennung von Trägern und Einrichtungen, vor allem bezüglich der notwendigen hauptamtlichen Struktur.

Unverständlich sind für DIE LINKE die vorgesehenen Einschränkungen im Bereich der Sozialverträglichkeit der Beschäftigungsverhältnisse.

Ich wundere mich eigentlich nicht über die jetzt vorgeschlagene Formulierung, die offensichtlich die Realität vor allem der freiberuflichen Beschäftigten im Bildungsbereich und die  Selbstständigen in diesem Sektor an die schlechtere Realität angleichen soll. So bekommen wir die Probleme der prekären Beschäftigung im Bildungsbereich nicht in Griff.

Die Erwachsenenbildung ist völlig unterfinanziert, die Beschäftigten müssen dies zur  Zeit wegtragen. So geht es nicht weiter.Jetzt die Standards bei den Beschäftigten senken zu wollen, ist der falsche Weg. Die Standards dürfen nicht geschliffen werden. Wir brauchen mehr Geld im System. Mehr Geld muss bei der Weiterbildung, mehr Geld muss bei den Lehrkräften ankommen.

Aber wie schon bei den Volkshochschulen und Bildungseinrichtungen geht diese Landesregierung einen anderen Weg. Es ist kurzsichtig, bei der Bildung zur kürzen. Das rächt sich später.

Deshalb können wir bei ihrem Gesetzentwurf nur den Kopf schütteln. Schon die Umbenennung des Gesetzes macht deutlich, wohin die Reise geht. Sie wollen Bildungsfreistellungen zurückfahren, da machen wir nicht mit.