Herr Landtagspräsident, meine Damen und Herren.
Es gibt in diesem Hause eine große Übereinstimmung, soweit es die Ausgangssituation dieser Debatte betrifft. Im Bereich der Pflege besteht Handlungsbedarf und die Dringlichkeit wächst.
Mit dem demografischen Wandel steigt die Zahl der Menschen, die Pflege benötigen. Und parallel dazu steigt die Zahl der Menschen, die gebraucht werden, um diese Arbeit zu machen. Wir haben einen immer größeren Bedarf an gut ausgebildetem Pflegepersonal.
Dieser Bedarf ist schon heute ungedeckt und die Deckungslücke spreizt sich dramatisch. Der Minister hat hier im vergangenen November selbst davon gesprochen, dass wir bald soweit sein könnten, jeden dritten jungen Menschen im Pflegbereich ausbilden zu müssen.
Fakt ist aber auch, dass es eigentlich mehr Gründe gibt, aus dem Pflegeberuf zu flüchten als Gründe, sich für diese Berufe zu entscheiden – zumindest hier in Deutschland. Die Bezahlung ist schlecht, die Arbeitsdichte wird immer belastender, die Arbeitszeiten sind alles andere als familienfreundlich. Und das soziale Ansehen der Pflegeberufe könnte auch deutlich besser sein.
In dieser Situation hat die SPD ihren Antrag eingebracht, eine Berufsordnung für die Pflegeberufe auch in Schleswig-Holstein zu erlassen. Wir haben zu diesem Thema eine Anhörung im Ausschuss gehabt. Das Ergebnis diese Anhörung lässt eigentlich nur eine Bewertung zu: Alles spricht dafür, dass die Landesregierung gemeinsam mit den Berufsverbänden daran geht, nun auch tatsächlich eine Berufsordnung zu erarbeiten.
Dabei geht es um nichts weniger als um die Berufsstandards und die Qualität in der Pflege. Eine Berufsordnung ist sinnvoll, weil sie dabei hilft, das berufliche Selbstverständnis und die gesellschaftliche Anerkennung der Menschen zu steigern, die in der Pflege arbeiten.
Es wurde gegen eine solche Berufsordnung eingewendet, das Festschreiben von Standards und Anforderungen nutze für sich gar nichts. Man müsse die Einhaltung dieser Standards schließlich auch kontrollieren, um sie in der Pflegewirklichkeit auch durchzusetzen.
Und dann kommt ein Argument, das in der Konsequenz bedeutet: Die Formulierung von Standards erfordere den Aufbau einer teuren Über-Bürokratie, die wir uns nicht leisten können.
Das ist letztlich eine haushaltspolitische Kapitulation vor der Pflegewirklichkeit.
Das können Sie doch nicht ernsthaft denken, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition.
Mal ganz abgesehen davon: Was prüft denn eigentlich der Medizinische Dienst der Krankenkassen, wenn er regelmäßig in die Alten- und Pflegeheime geht? Er überprüft und bewertet Pflegestandards. Er benotet Pflegequalität und macht diese Benotungen öffentlich zugänglich.
Hier wurde auch kritisiert, dass die Antragsteller sich auf die Berufsordnungen in Bremen, im Saarland und in Hamburg als Beispiele für Berufsordnungen bezogen hätten. Und dass in Bremen das Berufsfeld der Altenpflege gar nicht enthalten sei. Oder dass die Hamburger in ihrer Berufsordnung die Pflegeassistenzberufe nicht berücksichtigt hätten.
Das kann doch kein ernsthaftes Argument gegen die Erarbeitung einer Berufsordnung in Schleswig-Holstein sein. Daraus kann doch nur folgen: Das machen wir in Schleswig-Holstein dann einfach besser.
Die Fraktion DIE LINKE unterstützt das Anliegen des Antrages.
Wir glauben, dass die Situation in der Pflege nur durch ein breites Ensemble von Maßnahmen verbessert werden kann. Sie muss verbessert werden, soviel ist sicher. Eine Berufsordnung für Pflegeberufe ist ein Schritt in diese Richtung. Vielleicht ist sie nicht einmal der wichtigste Schritt. Aber das macht sie nicht falsch. Wenn wir von Qualität in der Pflege reden, dann reden wir über Menschen. Daran sollen wir unsere Entscheidungen messen.
Vielen Dank.