Der Landtag wolle beschließen:
Vorbemerkung:
Ein wesentliches Problem bei der Beschäftigung und beim Arbeitsmarktzugang von Migrantinnen und Migranten in der Bundesrepublik Deutschland im Allgemeinen sowie in Schleswig-Holstein im Besonderen ist, dass ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen und Bildungs- und Berufsabschlüsse unter anderem infolge des streng formalisierten bundesdeutschen Systems nicht oder nur teilweise anerkannt werden.
Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse im schulischen und beruflichen Bereich fällt aufgrund der Bildungshoheit in die Zuständigkeit der Länder. Auch bei Berufen, die durch Bundesgesetze geregelt sind, liegt die Durchführung des Anerkennungsverfahrens bei den Ländern. In jedem Bundesland existieren verschiedene eigene Anerkennungsstellen, differenziert nach Abschluss und Beruf, die von den Landesministerien, Kammern bis zu den jeweiligen Berufsorganisationen reichen. Bundesweit sind dies über hundert unterschiedlich zuständige Stellen. Die erste Hürde für die Antragsstellerinnen und Antragsteller zum Anerkennungsverfahren liegt bereits beim Auffinden der für sie zuständigen Anerkennungsstelle: Viele scheitern dabei.