15. November 2011

Drucksache 17/1957: Antrag von Heinz-Werner Jezewski zur Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes


Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen ist eine Dienstleistung von
allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und damit eine Daseinsvorsorgeaufgabe, deren Erfüllung
in der Verantwortung der öffentlichen Hand liegen muss. Das noch geltende Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) basiert auf dem Wert und der besonderen Funktion
der öffentlich-rechtlichen Hausmüllentsorgung. Es weist die Aufgabe der Hausmüllentsorgung
den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu.

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