Die DIMDI-Arzneimittelverordnung und das
Arzneimittelgesetz (§ 47 Abs. 1c AMG) sind so zu ändern, dass der Einsatz von Antibiotika
bestandsbezogen nachvollzogen werden kann (Betrieb, Tierarzt/Tierärztin,
Nutzungsrichtung, Altersgruppe, Wirkstoff, Indikation etc.) und Sonderregelungen, z.
B. für die Geflügelhaltung, abgeschafft werden. Die umfassende Transparenz der
Arzneimittelströme von der Produktion bis zum Stall ist zu schaffen und der Abruf
dieser Daten für alle zuständigen Überwachungsbehörden zu ermöglichen;
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