24. Januar 2012

Drucksache 17/2204: Antrag von Heinz-Werner Jezewski zum Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung

Die DIMDI-Arzneimittelverordnung und das

Arzneimittelgesetz (§ 47 Abs. 1c AMG) sind so zu ändern, dass der Einsatz von Antibiotika

bestandsbezogen nachvollzogen werden kann (Betrieb, Tierarzt/Tierärztin,

Nutzungsrichtung, Altersgruppe, Wirkstoff, Indikation etc.) und Sonderregelungen, z.

B. für die Geflügelhaltung, abgeschafft werden. Die umfassende Transparenz der

Arzneimittelströme von der Produktion bis zum Stall ist zu schaffen und der Abruf

dieser Daten für alle zuständigen Überwachungsbehörden zu ermöglichen;

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