9. Juli 2010

Gemeinsamer Ethik- und Religionskundeunterricht

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

 Das gesellschaftliche Bild in Schleswig-Holstein hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Der Anteil der christlichen Schülerinnen und Schüler sinkt, während des Anteils konfessionsloser oder muslimischer Lernender signifikant zunimmt.

Die religiöse und weltanschauliche Heterogenität innerhalb der Schulen wird in den Unterrichtsstrukturen nicht ausreichend berücksichtigt.

Mit unserem Antrag wollen wir deshalb der Aufgabe nachkommen, auf diesen Wandlungsprozess zu reagieren. Die öffentlichen Schulen sollten Schülerinnen und Schüler unabhängig  von ihren Bekenntnissen oder ihrer Weltanschauung gemeinsam unterrichten. Die Realität zeichnet aber ein anderes Bild. An den Grundschulen wird katholischer oder evangelischer Religionsunterricht angeboten. Ein anderer gleichwertiger Unterricht wie Ethik oder Philosophie existiert nicht. Hier gibt es ganz offensichtlich eine Verletzung der staatlich garantierten negativen Religionsfreiheit, die eine Benachteiligung durch Nichtreligionszugehörigkeit ausschließen soll (Art. 3 Abs. 3 GG).

Auch an den weiterführenden Schulen wird im Sekundarbereich I Religion ebenso als ordentliches Lehrfach angeboten. „Der Religionsunterricht wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Kirchen als evangelischer und katholischer Religionsunterricht erteilt“, heißt es in einem Erlass des Bildungsministeriums. Diese diskriminierende Haltung gegenüber anderen Glaubensgemeinschaften ist inakzeptabel.

Außerdem ordnet dieser Erlass an, Schülerinnen und Schüler anderer Glaubensgemeinschaften automatisch dem Philosophieunterricht zuzuordnen.

Was  aber haben wir davon, wenn ein Teil der Schülerinnen und Schüler den Religionsunterricht besucht und ein anderer Teil den Philosophieunterricht?

So kommt man ganz sicher nicht miteinander ins Gespräch.

Die Neutralität, die das Grundgesetz zusichert, wäre nur dann gewährleistet, wenn wie in Berlin und Bremen geschehen, ein gemeinsamer Ethik-Religionskunde-Unterricht eingeführt würde.

Schaut man sich Statistiken von Infratest an, so stellt man fest, dass sich 55 % der deutschen Bevölkerung für den gemeinsamen Ethik- und Religionskundeunterricht aussprechen. Der getrennte Unterricht nach Religionszugehörigkeit, das „entweder-oder“, besitzt einen ausgrenzenden Charakter.

Die Begründungen und die Vorteile, die sich aus einem gemeinsamen Unterrichtsfach ergeben, liegen auf der Hand:

 

1.                                                                                                                                                                                                                                                                    

Im Hinblick auf die kulturelle Vielfalt bietet der Ethik-Religionskundeunterricht eine Plattform des Dialogs zwischen den Kulturen.

Es können Aspekte thematisiert werden, die sonst vielleicht nicht zur Sprache kommen. Der vergleichende kulturelle Austausch ist die Chance, den Kulturdialog zu fördern. Gerade in der heutigen Zeit führt die fehlende Auseinandersetzung mit den religiösen Differenzen häufig zu Angst, Verunsicherung und Ablehnung.

 

2.                                                                                                                                                                                                                                                                    

Die Werteorientierung am Grundgesetz und an den Menschenrechten kann gezielt gefördert werden. Fundamentale Grundwerte der Gesellschaft wie Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit können intensiv besprochen werden.

Dass diese Wertevermittlung auch in anderen Unterrichtsfächern wie Deutsch, Sozialkunde oder Geschichte erfolgt, steht außer Frage. Leider ist der Umfang, in dem dies geschieht, wegen der vollen Lehrplänen noch immer zu gering.

 

3.                                                                                                                                                                                                                                                                    

Die vergleichende Perspektive und die weltanschauliche Neutralität fördern den Respekt im Umgang mit den verschiedenen Religionen und Weltanschauungen.

Die Schülerinnen und Schüler müssen vergleichend über verschiedenen Religionen und Kulturen informiert werden und zwar gemeinsam und nicht getrennt voneinander! Den Schülerinnen und Schülern wird so die Freiheit der individuellen Orientierung eingeräumt. Sie können so im Hinblick auf ihre konfessionelle Zugehörigkeit sich selbst reflektieren und Handlungskompetenzen entwickeln.

Unser Ziel muss es sein, dass allen jungen Menschen in der Schule ein demokratisches Grundverständnis, Toleranz und Respekt vor anderen Religionen und Weltanschauungen vermittelt wird.

Darum geht es und deshalb fordert die LINKE einen gemeinsamen verbindenden Unterricht. Wir wollen, dass auch konfessionslose Schülerinnen und Schüler keinerlei Benachteiligung erfahren, dass alle Glaubensgemeinschaften und Weltanschauungen innerhalb der Schule eine gleichberechtigte Anerkennung finden.

 

 

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!