Abschiebehaft wird in Deutschland für Menschen angeordnet, die ausreispflichtig sind, weil sie keine gültige Aufenthaltsgenehmigung haben und bei denen der Verdacht vorliegt, dass sie untertauchen könnten. Es wird unterschieden zwischen Sicherungs- und Vorbereitungshaft wobei die Sicherungshaft längstens 12 Monate dauern darf (§ 62 AufenthG).
Immer wieder wird festgestellt, dass Behörden und Gerichte die Abschiebungshaft zu schnell und ohne genaue Prüfung des Falls anordnen. So kam es allein in Schleswig-Holstein auch 2009 zu insgesamt 54 Fällen, in denen Menschen entlassen werden mussten, weil die Abschiebung aus unterschiedlichsten Gründen nicht durchführbar war.
So weit zu den rechtlichen Grundlagen. Wer sich näher mit dem Thema beschäftigt stoßt auf menschliche Schicksale, die durch die Abschiebehaft geprägt werden; auf Menschen, die in der Hoffnung auf ein besseres Leben ohne Verfolgung und Flucht nach Deutschland kommen, aber nicht bleiben dürfen und wie Schwerverbrecher hinter Gittern landen.
Zu welcher Verzweiflung das führen kann zeigen drei Selbstmorde in deutschen Abschiebegefängnissen allein in diesem Jahr.
In Schleswig-Holstein kommen Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung, von denen die Behörden glauben, dass sie sich ihrer Abschiebung entziehen könnten in die Abschiebehaftanstalt Rendsburg. Hier können maximal 56 männliche Gefangene untergebracht werden. Frauen kommen in das Abschiebegefängnis in Brandenburg. Im Jahr 2009 waren 361 männliche Erwachsene in Rendsburg inhaftiert, das ist ein Anstieg um 20% im Vergleich zum Vorjahr.
20-40% der Flüchtlinge und Asylbewerber, die nach Europa kommen sind traumatisiert. Traumatische Ereignisse wie Krieg, Folter, Vergewaltigung und Vertreibung hinterlassen seelische Wunden. Die Behandlungsmöglichkeiten in der Abschiebehaft sind oft nur unzureichend. Psychische Probleme verschlimmern sich oder werden durch die Haft überhaupt erst ausgelöst.
In Rendsburg wurden in nur 8 Fällen psychologische Sachverständige hinzu gerufen. Warum aber sollten unter den in Schleswig-Holstein inhaftierten Flüchtlingen nur 2% statt wie im Durchschnitt 20-40% traumatisiert sein?
Eine europäische Studie belegte jüngst, dass die Abschiebungshaft in Europa psychisch krank macht[1]. Im Bericht des Landesbeirats für den Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein 2009 heißt es außerdem „Es wird dennoch deutlich, dass Menschen in der Abschiebungshaft in schwere psychische Krisen geraten, in denen oft als letzte Möglichkeit, die ungesteuerte Anwendung von Gewalt gegen sich oder andere als Reaktionsweise bleibt.“[2]
Ein besonders schwerwiegendes Problem ist die Abschiebungshaft von Minderjährigen. Die Zahl der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge, die in Schleswig-Holstein inhaftiert werden, ist 2009 weiter angestiegen. DIE LINKE kritisiert die Inhaftnahme von Minderjährigen Flüchtlingen vehement. „Jugendliche, die ohne Begleitung nach Deutschland kommen sind in Obhut, nicht in Haft zu nehmen. 2009 wurden 17 Jugendliche in Rendsburg Haft genommen, ohne dass sie einen Vormund oder einen Rechtsbeistand hatten. Das ist ein unerträglicher Zustand und ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention!“ so die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Antje Jansen.
Besonders interessant ist es, sich anzuschauen was mit den Flüchtlingen passiert. Hier wird die besondere Absurdität der europäischen Abschiebepraxis deutlich, denn nur 18% der inhaftierten Menschen wird in ihr Heimatland abgeschoben, 8% werden wieder entlassen aber 64% werden in ein europäisches Drittland abgeschoben.
Hintergrund ist die umstrittene Dublin-II-Verordnung der EU. Für viele Flüchtlinge verbirgt sich hinter diesem Namen eine endlose Odyssee durch europäische Abschiebegefängnisse. Dies ist nicht nur für die Flüchtlinge eine fürchterliche Strapaze mit ungewissem Ausgang, sondern kostet die europäischen Steuerzahler viel Geld.
Dass die Landesregierung im Zuge der Sparpläne beschlossen hat das Abschiebegefängnis in Rendsburg bis 2020 zu schließen begrüßt DIE LINKE. Allerdings ist auch klar, dass es auch nicht zu einer Umverteilung der Häftlinge in andere Bundesländer oder Haftanstalten kommen darf.
DIE LINKE fordert:
· Abschiebehaft abschaffen!
· Für eine neue Flüchtlingspolitik!
1 Civil Society Report on the Detention of Vulnerable Asylum Seekers and Irregular Migrants in the European Union, THE DEVA PROJEKT; oder in der deutschen Übersetzung: Quälendes Warten, Wie Abschiebehaft Menschen krank macht, Jesuiten Flüchtlingsdienst Deutschland, www.jrseurope.org/publications/JRS-Europe_Becoming%20Vulnerable%20In%20Detention_June%202010_PUBLIC_28Jun10.pdf
<//font><//span>2 Bericht des Landesbeirats für den Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein 2009, S. 6.
<//span>