Der Landtag wolle beschließen:
Im oben genannten Antrag unter 3. Beschleunigung durch mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung, Seite 3, Satz 1 wird folgender Satz 2 ergänzt:
„Dieses beinhaltet verbindliche Einführungen von Stromsozialtarifen.“
Zudem wird unter 3. Beschleunigung durch mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung, Seite 3, Satz 3, Spiegelstrich 1 „Der Rechtsweg gegen Planungen im Rahmen des beschleunigten Netzausbaus auf der Höchstspannungsebene wird beim Bundesverwaltungsgericht
in der ersten Instanz konzentriert“ gestrichen.
Schließlich wird unter 3. Beschleunigung durch mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung, Seite 3, Satz 3, der Spiegelstrich 2 folgendermaßen geändert: „ Beim Bundesverwaltungsgericht werden die Verfahren inhaltlich spezialisierten Senaten vorgelegt, die für die Behandlung von Verfahren im Rahmen des beschleunigten Netzausbaus ausschließlich zuständig sind. Diese werden mit genügend Personal ausgestattet, so dass eine Verfahrensdauer von 6 Monaten in der Regel nicht überschritten wird.“