29. Juni 2011

Ranka Prante zum Landeswaldgesetz - TOP 2

Ranka Prante

Es gilt das gesprochene Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

aus der Berichts- und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses konnten Sie entnehmen, dass sich die Fraktionen intensiv mit dem Gesetzesentwurf der Landesregierung auseinandergesetzt haben.

Wir alle haben großes Interesse am Wald und seiner Perspektive bekundet. Und das nicht erst seit der ersten Lesung im Dezember letzten Jahres. Unser Landeswaldgesetz führt die Vorgaben aus dem Bundeswaldgesetz aus und konkretisiert.

Unserer Meinung nach ist dies in der Fassung des Gesetzes aus dem Jahr 2004 und den Änderungen im Jahre 2007 gut gelungen. Wir sehen nur einen minimalen Bedarf zur Novellierung. Und wenn schon, dann bitte nicht in der Form, die das Landeswaldgesetz jetzt durch den Entwurf der Landesregierung und der Regierungsfraktionen erhalten hat.

Es ist doch erst einmal festzuhalten: Wald ist mehr als die Summe seiner Bäume. Wald hat eine große Bedeutung für uns alle. Es gilt, unterschiedliche Interessen miteinander zu vereinbaren – es gilt, die Balance zu halten. Es geht um die Balance zwischen dem öffentlichen Interesse des Artenschutzes, dem Interesse der Waldbesucherinnen und -besucher an Naherholung und der Kompatibilität zu den Bedürfnissen der Holzwirtschaft.

Der Wald gerät unter Druck. Und zwar nicht nur durch die vermehrte Holznutzung. Es gibt einige Konflikte und sich gegenüber stehende Interessenlagen.

Wir wollen die Artenvielfalt erhalten, also möglichst viele Pflanzen und Tiere schützen. Gleichzeitig wollen wir, dass der Wald öffentlich zugänglich ist. Wir wollen, dass die Waldwege durch Fahrradfahrer und Reiter genutzt werden können, gleichzeitig wollen wir Ruhezonen für die Tiere. Totholz ist für Tiere und Pflanzen lebensnotwendig, für den Jogger aber lebensgefährlich. Forstleute dürfen mit dieser schwierigen Aufgabe nicht allein gelassen werden.

Wie gesagt, die Balance zu halten, allen Interessen gerecht zu werden, ist schwierig. Aber das ist die Aufgabe der gegenwärtigen Landesregierung. Eine Aufgabe, die Sie nur mangelhaft gelöst haben. Dies sieht man deutlich an Ihrem Gesetzesentwurf.

Denn die Balance zwischen den Interessen Naturschutz, Ökonomie und Naherholung und einer möglichen Vereinfachung und Verbesserung der Verständlichkeit des Landeswaldgesetzes ist Ihnen mit diesem Gesetzesentwurf nicht gelungen.

Sie verschlechtern mal wieder. Nichts Neues. Wir wissen, dass Naturschutz und gesellschaftliche Belange bei Ihnen immer zu Gunsten der Wirtschaft zurück gestellt werden. Das zeigt sich im vorliegenden Gesetzesentwurf schon in der Streichung des Absatzes 3 des Artikels 1, in dem die genaue Ausgestaltung der nachhaltigen Forstwirtschaft definiert ist.

Sie machen mal wieder vieles falsch und schaden damit auf lange Sicht nicht nur der Natur, den Menschen sondern damit auch der Forstwirtschaft selbst.

Zumindest konnten Sie sich aber durchringen, den Wald vor Gentechnik zu bewahren. Immerhin! Alles andere wäre aber auch absolut unverantwortlich gewesen. Ansonsten sehen wir insbesondere in der Streichung der Präzisierungen der guten fachlichen Praxis einen fatalen Rückschritt.

Andere Streichungen, die der Straffung des Gesetzes dienen sollen, sind ebenso unnötig, beziehungsweise folgenschwer, nämlich deshalb, weil sie zu einem Ungleichgewicht der Interessenlagen führen und die ökologische Ausrichtung konterkarieren.

Alles in allem stellen wir also fest, dass es Ihnen mit Ihrem Gesetzesentwurf nicht gelungen ist, die nötige Balance zwischen den Interessenlagen des Naturschutzes, der Forstwirtschaft und Naherholung herzustellen.