Die angekündigte Verordnung muss so schnell wie möglich kommen und was die Residenzpflicht betrifft, haben wir weiterhin Regelungsbedarf. DIE LINKE fordert:
1. Sollte die Verordnung auch für geduldete Migranten und Migrantinnen gelten.
2. Regeln Bundesgesetze, nämlich das Aufenthaltsgesetz und das Asylverfahrensgesetz die Residenzpflicht. Daher müssen wir uns auf Bundesebene, beispielsweise über eine Bundesratsinitiative, für eine Änderung dieser Gesetze einsetzen. Bis das geschieht, müssen Änderungen in Schleswig-Holstein her.
3. Damit Flüchtlinge aus den Grenzgebieten auch Beratungs- und Arbeitsangebote in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern nutzen können, muss eine Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern her, die den Flüchtlingen erlaubt sich auch dort frei zu bewegen.
4. Durch eine Schriftliche Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Landtagsdrucksache 17/578) kam kürzlich heraus, dass auch im Kreis Flensburg eine Gebühr von 10 Euro erhoben wird, wenn die Flüchtlinge private Gründe angeben.
Es ist ein Skandal, dass Menschen eine Gebühr abgeknüpft wird, wenn sie Familie oder Freunde besuchen wollen. Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht Halle geurteilt, dass diese Praxis unrechtmäßig ist. Deswegen fordern wir, dass die Landesregierung sich dafür stark macht, dass die Ausländerbehörde Flensburg von dieser unrechtmäßigen Praxis ablässt.
Alle genannten Punkt sind in unserem Antrag formuliert. Der Landtag wird am Freitag den 10.09. darüber diskutieren.