Das Thema Energie in seiner ganzen Komplexität betrifft Schleswig-Holstein als windhöfiges Bundesland, mögliches CO2-Lager, Standort des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und dreier Atomkraftwerke, von denen zumindest zwei den zweifelhaften Ruhm als Pannenreaktoren genießen, besonders stark.Die hier ansässigen Kernkraftwerke Krümmel, Brunsbüttel und Brokdorf müssen sofort und endgültig abgeschaltet werden. Denn in Schleswig-Holstein wird genug Strom produziert. Zwei der drei Atomkraftwerke sind seit drei Jahren außer Betrieb, bemerkenswerter Weise ohne, dass es zu Versorgungslücken gekommen ist.
Es existiert das Atomgesetz, mit dem Ziel die Nutzung der Kernenergie zu beenden und bis zum Zeitpunkt der Beendigung den geordneten Betrieb sicherzustellen. Obwohl dieses Gesetz fest definierte Reststrommengen und auslaufende Betriebsgenehmigungen vorsieht, wird trotzdem auf allen Ebenen über Laufzeitverlängerungen und deren Zustimmungspflichtigkeit diskutiert und die Einführung einer Brennelementesteuer gefordert, über Nachrüstungserfordernisse der Atomkraftwerke gestritten, allen Ernstes an eine Auktion von Laufzeitverlängerungen gedacht und alibihalber eine „Öko-Abgabe“ favorisiert. Aber Stilllegung ist kein Thema mehr.
Wer dahinter steckt, ist klar. Dass den großen Energieriesen Vattenfall und e.on, RWE und EnBW ihre eigenen Interessen über das Interesse der Allgemeinheit an energiepolitischer Entwicklung mit Nachhaltigkeit, Schutz der Umwelt, volkswirtschaftlichen Interessen oder gar Sicherheit der Bevölkerung geht, ist offensichtlich. Das Vorgehen der schleswig-holsteinischen Reaktorsicherheitsbehörde, sich für umfangreiche Nachrüstungen der bestehenden Atomkraftwerke einzusetzen, rückt nur vordergründig den Schutz der Bevölkerung in den Mittelpunkt. Denn wirklicher Schutz ist nur durch deren Stilllegung zu erreichen. Und diese ist nicht kostenlos. Doch die Finanzierung dieses Aspektes wird nicht einmal mehr diskutiert.
Die Aussagen einiger Regierungsmitglieder, in denen sich für die Zustimmungspflichtigkeit von Laufzeitverlängerungen ausgesprochen wird, und versichert wird, dass bei bestehender Zustimmungspflicht, jene von Schleswig-Holstein versagt werde[1], möchte man zunächst positiv vermerken. Verwirrung stiften sie jedoch bei einem Blick in das Energiekonzept der derzeitigen Landesregierung. Denn dort verwickelt sie sich in deutliche Widersprüche, u.a. indem sie nur scheinbar auf erneuerbaren Energien setzt, aber jede Gelegenheit nutzt, die Notwendigkeit der sogenannten „ Brückentechnologien“ Atom und Kohle hervorzuheben.
Dabei gibt unübersehbar die Natur die Richtung vor: Wasser, Sonne, Wind, Biomasse und Erdwärme können unumstritten unendlich viel Energie liefern. Im Gegensatz zu Kernenergie und fossilen Energien ist das Vorkommen der erneuerbaren Energien unbegrenzt und sie hinterlassen keinen Müll.Trotzdem beträgt der Anteil der erneuerbaren Energien laut Klimaschutzbericht in Schleswig-Holstein nur 10 %.Dabei hat sich schon durch die jetzige, nur eingeschränkte Nutzung der erneuerbaren Energien, der CO2- Ausstoß gegenüber den letzten Jahren um 20 % verringert.
Abgesehen von dem Umweltverträglichkeitsfaktor, mindern die „Erneuerbaren“ durch Dezentralisierung die Abhängigkeit von importierten Brennstoffen, lange Transportwege sowie die Dominanz großer Energiekonzerne. Sie eröffnen zudem völlig neue Perspektiven in nahezu allen Bereichen des Arbeitsmarktsektors. Als Folge entstehen nicht nur stabile, zukunftsfähige Arbeitsplätze, sondern wirtschaftliches Wachstum – auch in Krisenzeiten.
Damit ist auch völlig klar, dass die Energieversorgung ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge werden muss, und eine Orientierung am Allgemeinwohl erfolgen sollte. Ein erster Ansatz in diese Richtung wäre der grundsätzliche Vorrang von erneuerbaren Energien und die Überführung der Energienetze in die öffentliche Hand.
Text: Julia Alexandra Nüss, Referentin für Umwelt und Europa
[1] Vgl. Presseerklärung von Justizminister Schmalfuß vom 08. Juni 2010; Presseinformation des FDP-Fraktionsvorsitzenden Kubicki, Nr. 148/2010 der FDP-Landtagsfraktion vom 21.April 2010.