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6. September 2010

Position der LINKEN zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund

Text von Jan Ismet Ramm, Referent für Integration

DIE LINKE sieht die Integrationspolitik als eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe, die sich in Bereichen der Gesellschaft abspielt, in denen Menschen mit Migrationshintergrund eingebunden werden können. Es handelt sich um somit um eine Gesellschaftsaufgabe, die die Arbeitsmarkt-, Sozial-, Wohn- und Bildungspolitik umfasst und auch auf die Integration allgemein sozialbenachteiligter und diskriminierter Menschen hinwirkt. Diesbezüglich bedarf die Integrationsarbeit der politischen, sozialen und kulturellen aber auch der juristischen Gleichberechtigung der Menschen mit Migrationshintergrund im Lande. Wer von Integration redet, darf über soziale Sicherheit, rechtliche Gleichstellung und wirksame Antidiskriminierungsgesetze nicht schweigen. Ein solider Spracherwerb ist ein entscheidender Schritt, er wird Menschen mit Migrationshintergrund aber nicht vor Lohndumping, Arbeitsverboten durch das Asylgesetz, sozialen Benachteiligungen im Bildungssystem und nicht zuletzt vor Hartz IV Gesetzen schützen. Asylsuchende dürfen von Integrationsmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden.

Menschen mit Migrationshintergrund sind besonders von der höheren Arbeitslosenquote und der höheren Abhängigkeit von Sozialleistungen betroffen. Sie müssen überdurchschnittlich oft in ungesicherten Beschäftigungsverhältnissen im Niedriglohnsektor arbeiten. Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen mit Migrationshintergrund trotz guter Bildungsvoraussetzungen stark benachteiligt sind.

  • DIE LINKE fordert die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns und die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.

Dies würde besonders Menschen mit Migrationshintergrund zugutekommen.

Religion ist zunehmend in politischen Zusammenhängen wie auch im privaten Bereich ein Thema. Für DIE LINKE ist die religiöse Orientierung eines Menschen Privatsache. Niemand darf sich einmischen in die Frage, ob und an welchen Gott jemand glaubt. Die Linke setzt sich für Religionsfreiheit und Religionsgleichheit ein. Einer friedlichen Glaubensgemeinschaft darf nicht das Recht genommen werden, Gotteshäuser zu errichten und den Glauben auszuleben.

  • DIE LINKE setzt sich für eine Trennung von Staat und Kirche ein.

Das Neutralitätsgebot des Staates ohne eine Ungleichbehandlung der Religionen sicherzustellen, heißt für uns: kein »bekenntnisorientierter Religionsunterricht« in den Schulen. Niemand von uns will den Religionsgemeinschaften verbieten.

  • Zugleich fordert DIE LINKE, dass Integration nicht auf Religion begrenzt werden darf.  Die Identität eines Menschen umfasst weit mehr als die religiöse Zugehörigkeit. Daher tritt Die Linke für eine umfassende Integrationspolitik ein, die religiöse Fragen nicht ausklammert, sie aber auch nicht zum Mittelpunkt macht.

Für die interkulturelle Öffnung der Einrichtungen des Gesundheitswesens und der öffentlichen Verwaltung ist es erforderlich, einerseits die bestehenden Angebote auch auf die Belange der Menschen mit Migrationshintergrund auszurichten und andererseits den Erwerb interkultureller Fachkompetenz des Personals in Aus- und Fortbildung zu unterstützen.
Diskriminierung ist eine alltägliche Erfahrung für viele Menschen mit Migrationshintergrund. Viele Verbände und Einzelpersonen haben seit langer Zeit ein Antidiskriminierungsgesetz gefordert. Daher war die Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)– umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – mit großen Erwartungen verbunden. Diese wurden enttäuscht. Wesentliche Bereiche der Diskriminierung wie die Benachteiligung aufgrund sozialer Herkunft wurden nicht behandelt. Viele Menschen mit Migrationshintergrund werden wegen ihrer sozialen und ethnischen Herkunft in Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt diskriminiert. Trotz gleichwertiger Abschlüsse haben Menschen mit Migrationshintergrund geringere Chancen, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu erhalten. DIE LINKE will die gleichberechtigte Teilnahme aller Menschen am gesellschaftlichen Leben, unabhängig von ihrem Aussehen und ihrer Herkunft, ihrer sexuellen oder religiösen Orientierung. Die Linke lehnt Versuche kollektiver Identitätsstiftung im Sinne einer »christlich abendländischen Kulturgemeinschaft« bzw. »deutschen Leitkultur« ab.

  • DIE LINKE will, dass das Zusammenleben der Menschen einzig auf Grundlage allgemeinverbindlicher Verfassungswerte (den Grundrechten, der Gewaltenteilung, der richterlichen Unabhängigkeit, dem Sozialstaatsprinzip, dem Schutz für Verfolgte usw.) geregelt wird.

Die Lebenssituation von Flüchtlingen ist ungleich schwieriger als die anderer Menschen mit Migrationshintergrund. Diese Menschen sind vor unsicheren Lebensbedingungen, vor Hunger, Folter und Krieg geflüchtet. In Deutschland angekommen, müssen sie unter schlechten und erniedrigenden Bedingungen leben. Die Angst vor Abschiebung begleitet sie überall hin. Diese Menschen können bis zu 18 Monate inhaftiert werden, um sie anschließend abzuschieben. Betroffen sind auch Schwangere, psychisch und physisch Kranke, ja sogar traumatisierte Menschen sowie Jugendliche, die älter als 16 Jahre sind bzw. geschätzt werden.

 

  • DIE LINKE lehnt die Inhaftierung von Menschen ausschließlich zur Sicherung einer Verwaltungshandlung (Durchsetzung der Ausreisepflicht) grundsätzlich ab.

 

Minderjährige, Menschen mit Behinderungen, psychisch oder physisch Kranke, Schwangere, Eltern mit Kindern, Alleinerziehende und andere besonders schutzbedürftige Personen dürfen überhaupt nicht eingeschlossen werden. Flüchtlinge in Deutschland leben meist unter miserablen sozialen Bedingungen. Verantwortlich dafür ist das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Danach erhalten Flüchtlinge lediglich Leistungen, die 35% unter dem offiziellen Existenzminimum liegen.

  • DIE LINKE fordert eine großzügige gesetzliche Bleiberechtsregelung. Eine Bleiberechtsregelung darf weder den Nachweis einer Erwerbstätigkeit, von Sprachkenntnissen, noch von besonderen» Integrationsleistungen« zur Bedingung für die Aufenthaltserteilung machen.

 

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