Alle Frauenhäuser müssen bleiben
Zu den Kürzungen bei den Frauenhäusern in Schleswig-Holstein
Das Ministerium für Gleichstellung hat am 3.9.2010 bekannt gegeben, dass die Fördersumme für Frauenhäuser und -Beratungsstellen bis 2012 um 553.000€ gekürzt wird. Die für betroffene Frauen lebensgefährlichen Einsparungen sollen dadurch erwirkt werden, dass das Autonome Frauenhaus in Wedel und das AWO-Haus in Lübeck geschlossen werden. Zusätzlich ist geplant, die Häuser in Stormarn und Schwarzenbek zusammen zu legen. Im Land Schleswig-Holstein gibt es derzeit 16 Frauenhäuser unterschiedlicher Größe. Die Gesamtkapazität umfasst ein Angebot von 342 Plätzen. Die Sparsumme von 553.000€ wird den Wegfall von 48 Frauenhausplätzen bedeuten, womit es jährlich für über 300 Frauen und Kindern keinen Ort mehr zum Schutz vor häuslicher Gewalt geben wird! Dies ist um so zynischer, als bei den Frauenhäusern stillschweigend durch die eingefrorene Dynamisierung (Anpassung an die Inflation von bis zu 3% pro Jahr) seit 2007 fast 513.000€ gekürzt wurden und die Häuser damit bereits an ihrem finanziellen Limit sind! Die Landesregierung argumentiert, dass es in manchen Regionen (v.a. im Vergleich zu anderen Bundesländern) eine Überversorgung an Frauenhausplätzen gäbe. Bewusst verschwiegen wird, dass es in anderen Kreisen kein einziges Frauenhaus gibt! Die Situation in anderen Bundesländern ist desaströs! Es kann kein politisches Ziel sein, sich die schlechten Bedingungen für betroffene Frauen und Kinder andererorts zum Vorbild zu nehmen! Schleswig-Holstein liegt immer noch unter dem vom Europarat empfohlenen Standard von einem Frauenhausplatz pro 7.500 Einwohnerinnen! Auch der Vorwurf, die "Auslastung" der Frauenhäuser sei zu gering, kann nicht hingenommen werden. Die Politik zählt, wenn sie die Arbeit im Frauenhaus erfasst, die reine Belegung von Betten, die fälschlicherweise als rückläufig bezeichnet wird. Die Beratungen und Begleitungen durch Mitarbeiterinnen oder die Präventions-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema häusliche Gewalt finden statistisch keine Beachtung! Neben der ,,Auslastung" weist das Ministerium häufig auf die ihrer Meinung nach zu lange Verweildauer von Frauen hin. Zur Zeit beträgt diese durchschnittlich 46 Tage. Es ist überheblich und ignorant 46 Tage für die Bewältigung von traumatischen Krisensituationen und den Aufbau einer komplett neuen Lebensperspektive für zu lang zu erachten! Das Frauenhaus in Wedel soll geschlossen werden, weil dort der Prozentsatz von Frauen aus Hamburg vergleichsweise hoch ist. Aber Gewaltschutz kann und darf nicht an den Landesgrenzen enden! Viele Frauen gehen bewusst oder sind gezwungen, in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland zu fliehen, um ihre Sicherheit und die ihrer Kinder zu gewährleisten. Die Abweisung von bedrohten Frauen an der Landesgrenze läuft dem Versprechen des Schutzes von Leib und Leben zuwider und könnte in vielen Fällen schwere Folgen haben! Aus diesem Grund werden in den Autonomen Frauenhäusern grundsätzlich alle Frauen aufgenommen - selbstverständlich auch unabhängig von ihrer bisherigen Meldeadresse. Schleswig-Holstein entzieht sich mit dem Sparpaket seiner Verpflichtung, für Schutz und Sicherheit zu sorgen, indem es das gesamte Hilfesystem für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder angreift! Beispiele wie das Rettungspaket für die HSH Nordbank von 3 Mrd.€ und Garantien über 10 Mrd. unterstreichen das fehlende Bewusstsein für gesellschaftliche Verantwortung und soziale Gerechtigkeit. Unsere Forderungen: • Das derzeitige Angebot von Frauenhäusern muss als Mindestmaß erhalten bleiben! • Frauenhäuser brauchen eine verlässliche, staatliche Finanzierung, da es sich bei häuslicher Gewalt um ein gesamtgesellschaftliches Problem handelt! Autonome Frauenhäuser Schleswig-Holstein www.frauenhaeuser-sh.de

Sehr geehrter Herr Thoroe,
erst ein Brief über die Fraktionsvorsitzende, nun diese Karte:
Wir brauchen Ihre Unterstützung! Stimmen Sie gegen die Kürzungen im Jugendverbandsbereich.
Mit solidarischem Gruß
K.-M (Landesjugendwerk der AWO SH)
Kürzungen im Frauenbereich schaden Frauen und Kindern und sparen nicht!
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete,
die Kürzungspläne der Landesregierung sehen vor, das autonome Frauenhaus in Wedel und das AWO Frauenhaus in Lübeck ab 2012 nicht mehr zu fördern und damit innerhalb eines Jahres 48 Plätze für Frauen und ihre Kinder in akuter Not abzubauen. Zusätzlich zu den vorgesehenen 495 .000€ Kürzungen bei den Frauenhäusern sind Kürzungen in Höhe von 95 .000€ bei den Frauenfachberatungsstellen vorgesehen; 88 % dieser Kürzungen betreffen die Hansestadt Lübeck. Die Förderung der Beratungsstellen Frau & Beruf soll landesweit eingestellt werden. Die Arbeiterwohlfahrt hat sich gemeinsam mit anderen Verbänden und Vereinen bereits an verschiedenen Stellen deutlich gegen diese Kürzungspläne ausgesprochen . Die landesweit geführten Diskussionen der letzten 2 Monate, die zahlreichen Stellungnahmen gegen die Kürzungen und auch die letzte Stellungnahme des Ministers Herrn Schmalfuss zur Kritik des Frauenhauses Elmshorn an dem verwendeten Datenmaterial spiegeln die Vielschichtigkeit des Problems wieder und waren für Außenstehende nicht immer verständlich. Wir möchten an dieser Stelle nicht zu einer weiteren Verwirrung beitragen sondern komprimiert noch einmal über folgende Fakten und Standpunkte informieren: 1. Das gesellschaftliche Problem der Gewalt hat sich nicht verringert sondern verstärkt. Das belegen alle Fakten und Erfahrungen.
2. Der Abbau von Frauenhausplätzen geht auf eine Empfehlung des Landesrechnungshofes zurück, der ausgehend von der Erwartung einer 100- Prozent- Belegung eine " rechnerische Überkapazität" feststellte. Daraus eine tatsächliche Überkapazität zu konstruieren, zeugt in höchstem Maße von mangelndem Sachverständnis und Realitätsbezug. Frauenhäuser können nur dann ihrem Auftrag gerecht werden, wenn sie angesichts starker und nicht steuerbarer Schwankungen in der Inanspruchnahme Spitzen im Bedarf auffangen können.
3. Für Lübeck konstatiert der Landesrechnungshof ausgehend von der 100 Prozent Belegungshypothese eine Überkapazität von 16 Plätzen. Selbst wenn man in dieser fragwürdigen Logik bliebe, wäre damit der geplante Abbau von 42 Plätzen, der mit der Schließung des AWO Frauenhauses erfolgt, nicht gerechtfertigt.
4. Mit den zusätzlichen Kürzungen bei den Frauenfachberatungsstellen werden in Lübeck über Jahre bewährte und wirksame Hilfestrukturen zerschlagen.
5. Es wird vom Ministerium in unzulässiger Weise der Eindruck eines Überangebotes erweckt. Das spiegelt weder die Realität der Einrichtungen noch den Bedarf der betroffenen Frauen und Kinder wieder. Die Lücken, die es wegen mangelnder Finanzierung landesweit in den Hilfekonzepten bei Häuslicher Gewalt noch gibt, z.B. Angebote für von Häuslicher Gewalt betroffene Kinder oder Beratung für Täter, werden an keiner Stelle erwähnt. 6. Die durchaus als positiv zu bewertenden Ansätze der Umsetzungspläne, wie z.B. die Erhöhung der Platzkostenpauschale können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich um ein Kürzungskonzept handelt, das den Eindruck von struktureller Sinnhaftigkeit erwecken möchte. Dafür greift es allerdings zu kurz, da es sich in der Analyse der Hilfestrukturen zu oberflächlich und eindimensional und in seinen Auswirkungen nicht durchdacht zeigt. 7. Die Auseinandersetzung um die statistischen Zahlen, auf die die Kürzungspläne basieren, machen deutlich, wie wenig belastbar und transparent und wie sehr interpretierbar das Zahlenmaterial des Ministeriums ist. Auf dieser Basis dürfen keine so drastischen Einschnitte in bewährte Hilfestrukturen beschlossen werden. 8. Das Kürzungskonzept ist ohne Beteiligung der Kommunen, der betroffenen Träger und Einrichtungen sowie auch ohne Abstimmung mit dem Sozialministerium zustande gekommen. Der Abbau der Frauenhausplätze betrifft mindestens zur Hälfte auch Kinder und wird Folgekosten im Bereich der Jugendhilfe auslösen. Dieses Vorgehen zeugt nicht nur von einem schlechten Umgangsstil sondern missachtet bewährte demokratische Spielregeln. 9. Das Kürzungskonzept im Frauenbereich ist ein weiteres Förderprogramm für die soziale Schieflage in diesem Land. Es trifft an dieser Stelle Frauen und Kinder, die ein besonders hohes Armutsrisiko tragen; es trifft sie darüber hinaus in existenziellen Krisen von Gewalt, die ihr Selbstvertrauen und ihre Würde beschädigen. Es gibt nur eine Legitimation für die Schließung von Frauenhäusern und zwar die, dass Frauen und Kinder sie nicht mehr brauchen. Dagegen sprechen alle Daten und Fakten und auch das Kürzungskonzept liefert keine schlüssigen Belege dafür. Was bleibt ist das Argument, "wir müssen sparen". Die Ausgabenreduzierung im Frauenbereich wird Folgekosten in anderen Bereichen auslösen, das ist sicher. Diese . sind dann ggfs. nicht mehr im Haushalt des Ministeriums für Gleichstellung sichtbar, der Steuerzahler wird damit aber an anderer Stelle belastet werden. Man kann das soziale Problem der Gewalt eben nicht durch kurzsichtige Ausgabenreduzierungen lösen. Das ist nicht der Geist, mit dem wir die Zukunft für unsere Kinder gewinnen können. Sehr geehrte Abgeordnete, Wir appellieren eindringlich an Sie, Ihre Entscheidung zu den Kürzungen mit Sachverstand und Respekt vor den Menschen zu treffen, denen Sie als Vertreter/Vertreterinnen dieses Landes dienen. Entscheiden Sie bitte gegen die geplanten Kürzungen.
Mit freundlichen Grüßen Volker Andresen, Landesgeschäftsführer
Sie sind nur Ihrem Gewissen unterworfen ... auch bei der Abstimmung zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes

Sehr geehrter Herr ……,
am Mittwoch, dem 15. Dezember 2010, entscheiden Sie im Landtag über die Zukunft von 5.000 blinden Menschen in Schleswig-Holstein. Sie stimmen im Zuge der Verabschiedung des Sparpakets auch über eine Änderung des Landesblindengeldgesetzes ab: Nach dem gegenwärtigen Gesetzentwurf soll das Landesblindengeld für blinde Erwachsene in SchleswigHolstein von 400 Euro auf 200 Euro monatlich halbiert werden. Nur 0,16 % der Bevölkerung Schleswig-Holsteins gehört überhaupt zu den Empfängern des Blindengeldes. Doch 10 Prozent des gesamten Einsparvolumens soll damit auf den Schultern der blinden Menschen lasten. Uns wird damit ein besonders drastisches Sonderopfer zur Sanierung des Haushaltes abverlangt. Für jeden einzelnen Blindengeldempfänger bedeutet 50 % weniger Landesblindengeld rein materiell betrachtet jährlich 2400,00 Euro weniger, vor allem aber bewirkt diese Kürzung einen tiefgreifenden Einschnitt bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben sowie einen erheblichen Verlust an Lebensqualität. Warum? Einige Beispiele: Verlust an Mobilität, Zugang zu Wissen sowie zu Information und Kommunikation • Durch die Blindengeld-Halbierung bleibt den Betroffenen ein "Tages budget" von 6,66 Euro für Hilfeleistungen. Davon müssen Leseassistenz, Einkaufshilfe und weitere Begleitdienste - wie z.B. bei Behördengängen und bei Arztbesuchen - finanziert werden. Allein eine Assistenzstunde kostet heute durchschnittlich schon 10,00 Euro und mehr. • Ein Farberkennungsgerät, das sowohl in der Lage ist, gestreifte und gemusterte Textilien zu erkennen als auch erfasst, ob diese die gleiche Farbe haben, kostet 894,00 Euro. • Ein spezielles CD-Abspielgerät für sogenannte DAISY-CDs, das durch eine Sprachausgabe von Blinden allein bedient werden kann, kostet 385 Euro. Zum Vergleich: ein für Sehende akzeptables Gerät zum Abspielen von CDs kostet 39,95 Euro. • Bücher in normaler Schrift gedruckt sind günstiger als speziell hergestellte Großdruck - oder Punktschriftausgaben. Zum Vergleich: Eine Bibel kostet in Schwarzschrift etwa 15,50 Euro. Die gleiche in Punktschrift verfasste Ausgabe der Bibel umfasst 32 Bände und kostet circa 1.325,00 Euro. Beim Landesblindengeld handelt es sich ausschließlich um einen Nachteilsausgleich, der gewährt wird, um als blinder Mensch in der Welt der Sehenden den Alltag angemessen bewältigen zu können.
Das Blindengeld soll Mobilitäts- und Kommunikationsdefizite, den kostenaufwändigsten Mehrbedarf in Form von Hilfeleistungen sowie blindheitsbedingte Einschränkungen kompensieren. Durch die Halbierung sind viele Assistenzleistungen für blinde Menschen nicht mehr erschwinglich. Im Ergebnis bliebe ihnen nur der Gang zum Sozialamt, um dort die ergänzende Blindenhilfe, als Sozialhilfe, zu beantragen. Diese steht blinden Menschen wiederum erst zu, wenn sie weniger als 2.600 Euro an Ersparnissen besitzen. Viele Hilfsmittel, die teurer als 2.600 Euro sind, rücken somit in unerreichbare Ferne. Blinde Menschen würden automatisch in die Armut gezwungen werden. Als Abgeordneter müssten Sie sich von den Kommunen Ihres Wahlkreises fragen lassen, warum Sie so einen sozialen Kahlschlag im Landtag überhaupt mittragen. Denn sowohl finanziell als auch vom Verwaltungsaufwand her würden mit der Zahlung von Blindenhilfe zusätzlich die Kommunen belastet werden. Seit 1994 geht das Gespenst der Blindengeldkürzung im Land umher. Innerhalb von sechzehn Jahren (1994: 10%; 2001: 12% und 2006: 11%)wurden dreimal Einsparungen beim Landesblindengeld vorgenommen. Unseren Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushaltes haben wir also bereits mehrfach geleistet. Darüber hinaus würde Schleswig-Holstein, wenn sich die aktuellen Kürzungspläne bewahrheiten, im bundesweiten Blindengeldvergleich an die letzte Stelle rücken. Erkennen Sie aus dem gegenwärtigen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 17/741, Artikel 19 "Änderung des Landesblindengeldgesetzeses") die Notwendigkeit, Einsparungen vorzunehmen? Die Landesregierung hat in der Gesetzesbegründung keine überzeugenden Argumente dafür angegeben. Eine realistische und am individuellen Bedarf von blinden und sehbehinderten Menschen orientierte Berechnung zum Landesblindengeld ist nicht ersichtlich. Im Gegenteil - wir müssen mit großer Enttäuschung erkennen, dass es sich um eine rein politische Entscheidung handelt, die nicht mit nachvollziehbaren Gründen belegbar ist. Wollen Sie so eine Entscheidung mittragen? Wie wollen Sie das den Bürgern in Ihrem Wahlkreis vermitteln? Seit Monaten kämpfen wir mit zahlreichen Aktionen intensiv gegen die drastischen Halbierungspläne beim Landesblindengeld. In Gesprächen mit der Landesregierung, Experten und Ihnen als Abgeordneten versuchen wir den Beschluss umzukehren. Über 55.000 Menschen erklärten sich mit ihrer Unterschrift mit den blinden Menschen im Land solidarisch. Können Sie diese eindrucksvolle Unterstützung als gewählter Volksvertreter ignorieren? Neben unserem Brief übersenden wir Ihnen eine Erinnerungskarte in Blindenschrift. Das Kärtchen soll Sie vor allem am Tag der Abstimmung daran erinnern, dass Sie sich als Repräsentant der Bürger Schleswig-Holsteins bei Ihrer Entscheidung über das Schicksal von über 5.000 blinden Menschen allein dem Artikel 11 der Landesverfassung verpflichtet fühlen sollten.

Sehr geehrter Herr Thoroe,
ein für viele Menschen beunruhigendes Jahr neigt sich dem Ende zu. Das
Gefühl wachsender sozialer Kälte und die Sorge um das gesellschaftliche
Fundament unseres Landes haben zahlreiche Gespräche und Aktionen
bestimmt.
In der zurückliegenden politischen Diskussion schien es manchmal, als sei
das Soziale vor allem ein Kostenfaktor, ein Minus- Posten in der Bilanz
öffentlicher Haushalte, der gegen die scheinbaren Werte einer wirtschaftlichen
Infrastruktur zurückstehen muss. Dabei gerät in Vergessenheit, dass
die menschliche Infrastruktur aus Familienbildungsstätten, Beratungsstellen,
Sorgentelefonen, Selbsthilfegruppen, Treffs für psychisch Kranke oder
Frauenhäuser einen ebenso hohen und für die Betroffenen, deren Angehörige
und Freunde einen weit höheren Wert besitzt als Breitbandkabel oder
Straßen. Eine Gesellschaft misst sich daran, wie sie mit ihren Schwächsten
umgeht: mit den Kindern, den Kranken, den Pflegebedürftigen. Erst wenn an
alle Menschen gedacht wird, ist ein Land lebens- und liebenswert.
Aus Sicht des PARITÄTISCHEN, seiner rund SOO Mitgliedsorganisationen und
der dort engagierten Bürgerinnen und Bürger überschreiten die Kürzungs pläne
der Landesregierung im Sozialbereich ein annehmbares Maß. Viele
Angebote sind gefährdet, und es gibt keine ausreichende Zeit für Übergänge.
Beratung und Hilfen fallen weg, die Menschen in Not aber bleiben. Bitte
berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Entscheidung im Landtag.
Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich erholsame Festtage und einen guten
Start in das neue Jahr!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Ernst- Basten
PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Schleswig- Holstein e. V.
sos - Soziales darf nicht untergehen - Notrufe und Beratungsstellen in Not

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Bitte überdenken Sie ganz persönlich noch einmal, ob Sie es tatsächlich mit
entscheiden und verantworten wollen, dass:
• etwa 1.200 Opfer von Missbrauch, Vergewaltigung und Gewalt keine
angemessene Hilfe mehr bekommen werden,
• etwa 2.700 ambulante Beratungen nicht mehr stattfnden,
• etwa 1.500 Fachleute keine Fortbildungen mehr bekommen,
• etablierte Angebote im ländlichen Bereich akut gefährdet werden und
• die wichtige und innovative landesweite Mädchenarbeit entfällt.
100.000,- € fehlen, um in Fällen von Missbrauch und Gewalt Leiden zu lindern,
Folgekosten zu senken und der wachsenden Nachfrage gerecht zu werden. Wir
setzen auf Ihren Mut, Ihre Vernunft und Ihr sozialpolitisches Engagement.
VIELEN DANK!
zur Verhinderung der Küstenschutzabgabe
Sehr geehrter Herr .....,
die Landesregierung will über das Gesetz für den Doppelhaushalt 2011/2012 eine Küstenschutzabgabe einführen. Mit diesem Instrument werden Bürger und Gewerbetreibende in Teilen der Kreise Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg und Ostholstein mit zusätzlichen Abgaben in Höhe bis zu 6.000 € pro Jahr belastet. Die Einführung der Küstenschutzabgabe ist rein fiskalisch begründet und soll zur Kofinanzierung von Bundes- und EU-Mitteln eingesetzt werden.
Es ist für die IHK Schieswig-Hoistein nicht nachvollziehbar, dass sich die Landesregierung mit der Einführung der Küstenschutzabgabe aus dieser bislang solidarisch finan zierten Aufgabe zurückzieht und neben den in Küstennähe lebenden Bürgern auch den Gewerbetreibenden zusätzliche Lasten aufbürdet.
Wir kritisieren außerdem, dass die Träger öffentlicher Belange bei diesem Vorhaben bislang nicht gehört wurden, obwohl die Interessen dere'r, die sie vertreten, durchaus berührt werden. Immerhin sind in den betroffenen Gebieten neben rund 300.000 Bürgern auch etwa 10,000 Gewerbetreibende ansässig. Die geplante stärkere Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Erlasses der Durchführungsverordnung im Jahre 2011 gibt in diesem Zusammenhang wenig Sinn, weil dann die Entscheidung über die Einführung der Küstenschutzabgabe längst gefallen ist.
Wir bitten Sie daher, sehr geehrter Herr Thoroe, im Rahmen der bevorstehenden Beratungen zum Haushalt 2011 und 2012 am 15, Dezember 2010 gegen die Einführung einer Küsten schutzabgabe zu stimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Michael Stein
Hauptgeschäftsführer
Streichung der Mittel zur institutionellen Förderung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V., Sektion Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Thoroe,
am Rande der letzten Landtagssitzung haben Sie am 07. und 08. Oktober einen Auszug aus unserer Arbeit kennen lernen können. In Zeiten unüberschaubarer Informationsangebote ist es nicht nur für Laien sondern zunehmend auch für Experten schwierig, die aktuellen wissenschaftlich gesicherten Ergebnisse zeitnah zu filtern und in die eigene Arbeit zu integrieren. Ein wesentlicher Schwerpunkt der DGE in Schleswig-Holstein liegt in der Qualitätssicherung der Ernährungsberatung und - aufklärung. Wir gewährleisten die Fortbildung von Multiplikatoren im Ernährungsbereich und sind als wissenschaftlich unabhängige Institution ein unverzichtbarer Partner z.B. für Fachkräfte aus den
Bereichen Medizin, Pädagogik und Pflege sowie für Krankenkassen. Damit stellt die DGE das Dach für alle weiteren im Ernährungsbereich arbeitenden Institutionen und Fachkräfte dar. Die DGE hat auf Bundesebene u.a. die Aufgabe, evidenzbasierte Empfehlungen und Qualitätsstandards für verschiedene Bereiche der Gemeinschaftsverpflegung zu entwickeln, die von der Sektion Schleswig-Holstein im Land langfristig verbreitet und umgesetzt werden müssen. Besonders mit Fokus auf Kinder in Kitas und Schulen sowie Seniorinnen/Senioren in stationären Einrichtungen bedürfen diese Standards dringend der weiteren Etablierung und stellen einen weiteren Schwerpunkt
der Sektionsarbeit dar.
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wird die institutionelle Förderung der DGE-Sektion in Höhe von 77.000 € ab dem Jahr 2012 vollständig gestrichen. Wir haben uns seit vielen Jahren dem Problem der knapper werdenden Mittel angepasst und erwirtschaften derzeit Eigeneinnahmen in Höhe von
ca. 118.000 €. Diese Einnahmen können jedoch nur mit einer Basisfinanzierung, die zumindest eine PersonalsteIle und die Overheadkosten abdeckt, auch zukünftig erwirtschaftet werden.
Es ist uns bewusst, dass in Anbetracht der Haushaltslage des Landes viele Fördermittel gekürzt werden müssen. Dennoch würden wir uns freuen , wenn Sie gemeinsam mit uns eine Lösung für die DGE und damit für eine auch weiterhin wissenschaftlich fundierte Ernährungsaufklärung und - beratung in Schleswig-Holstein finden könnten.
Über einen Gesprächstermin mit Ihnen würden wir uns freuen und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.
Gez: Dr. Petra Schulze-Lohmann
Renate Nissen
Betreff: Migrationssozialberatung
Sehr geehrte Damen und Herren,
der vom Innenministerium eingerichtete und unter Federführung der Ärztekammer Schleswig-Holstein aktive Arbeitskreis Migration und Gesundheit ist in großer Sorge um die in Schleswig-Holstein fiächendeckend und gut arbeitende Migrationssozialberatung.
Unverständlich ist den Mitgliedern des Arbeitskreises die Tatsache, dass einerseits Integrationspolitik in der gesamten Bundesrepublik Deutschland als zentrale gesellschaftliche Zukunftsaufgabe gesehen wird, andererseits jedoch in Schleswig-Holstein die finanziellen Mittel für die inzwischen geschaffene
Infrastruktur mit den verschiedensten Aktivitäten zur Integrationsförderung drastisch gekürzt werden sollen.
Auch wenn allen bewusst ist, dass im Sinne unserer zukünftigen Generationen gespart werden muss, ist doch aber die Integration das vordringliche gesellschaftliche Problem, das durch die geplanten Einsparungen nur verschärft werden wird.
Der anliegenden Resolution des Arbeitskreises hat sich der Vorstand der Ärztekammer Schieswig-Holstein angeschlossen und unterstützt diese.
Ich bitte Sie sich in Ihrer Funktion als Abgeordneter des Schleswig-Holsteinischen Landtages für den Erhalt der derzeit existierenden Migrationssozialberatung - auch im Sinne unserer zukünftigen Generationen - einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Elisabeth Breindl
Ärztliche Geschäftsführerin
Betreff: Kürzungen der Landesmittel für Kinderschutz-Arbeit in SH
Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete!
Das Land Schleswig-Holstein nimmt drastische Einschnitte im Landeshaushalt vor, die auch die Lebensbedingungen und Entwicklungschancen von Kindern beeinträchtigen.
Wir möchten Sie vor allem auf drei Kürzungen im Bereich des Kinderschutzes in Schleswig-Holstein aufmerksam machen und Sie bitten, diese noch einmal zu überdenken und zu revidieren:
1. 40 % weniger Landesmittel sollen in den kommenden zwei Jahren die Schutzengelprojekte für Frühen Hilfen für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern erhalten, die erst im Rahmen des Kinderschutzgesetzes aufgebaut worden sind.
2. Die Zuschüsse für die strukturelle Arbeit des Kinderschutzbundes Schleswig-Holstein sollen ebenfalls bis zum Jahr 2012 um 30 %. gesenkt werden. Zu dieser Arbeit zählen insbesondere die Stärkung und Unterstützung der 30 ehrenamtlich getragenen Orts- und Kreisverbände des Kinderschutzbundes, die sich in ganz Schleswig-Holstein vor Ort für den Schutz der Kinder einsetzen. Darüber hinaus informiert und berät der Kinderschutzbund Schleswig-Holstein landesweit die Öffentlichkeit in Fragen des praktischen Kinderschutzes. Ein wesentlicher Aspekt ist auch Politikberatung in Form von Gesprächen und seitens der Politik angeforderte Stellungnahmen. Derzeit beträgt der Landeszuschuss "nur" 48.000 Euro. Die Kürzung um 14.400 Euro trifft den Kinderschutzbund aber hart. Eine Möglichkeit, die Kürzung für diese Aufgabe auszugleichen, sehen wir nicht
3. Eine Kompensation der Kürzungen auf anderem Wege (Spenden, Drittmittel) ist auch für den dritten betroffenen Bereich der Kinderschutzarbeit nicht möglich: die "Nummer gegen Kummer". Der Zuschuss für das landesweite Angebot der Kinder-und Jugendtelefone sowie der Elterntelefone soll ebenfalls in den nächsten zwei Jahren um 30 % gekürzt werden. Schon heute bringt der Kinderschutzbund 40 % der rund 200.000 Euro Gesamtkosten selbst auf (Spenden),40 % sind Landesmittel und 20 % werden durch andere Drittmittel gedeckt. Warum aber ist die "Nummer gegen Kummer" so wichtig und sollte unbedingt in dem jetzigen Umfang erhalten bleiben?
Zum Verständnis: Jährlich wird die "Nummer gegen Kummer" von rund 45.000 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gewählt, Tendenz steigend. Neben ganz "normalen" Alltagssorgen (Liebe, Sexualität) berichten zahlreiche Kinder und Jugendliche - geschützt durch die Anonymität, die die "Nummer gegen Kummer" gewährleistet - von körperlichen und sexuellen Gewalterfahrungen. Diesen Opfern von Gewalt bietet die "Nummer gegen Kummer" die Möglichkeit, ohne die Angst sich preiszugeben, von den Erfahrungen und Nöten zu berichten. Die geschulten Berater am Telefon "bauen Brücken" und zeigen Wege aus der seelischen (und körperlichen!) Not. Sie weisen die Anrufer auf Beratungsstellen hin und nehmen Sie, sinnbildlich gesprochen, an die Hand, um sie bei ihren ersten Schritten auf der Suche und Inanspruchnahme von Hilfeangeboten zu begleiten.
Wir bitten Sie dringend, von den Kürzungen in den o.g. Punkten Abstand zu nehmen. Gerne erläutern wir Ihnen auch in einem persönlichen Gespräch die Auswirkungen der Kürzungsbeschlüsse auf die Kinderschutzarbeit im Land und diskutieren mit Ihnen die Perspektive des Kinderschutzes in Schleswig-Holstein.
Mit freundlichen Grüßen
Irene Johns, Vorsitzende
Bernd Helnemann, Stv. Vorsitzender
Ingo Loedig, Stv. Vorsitzender
Jazz ist Kultur! Kultur ist kein Luxus! Sondern ein Überlebensmittel!
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
bitte erhalten Sie das Landeskulturzentrum Salzau und sorgen Sie für eine solide Finanzierung der JazzBaltica!
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Bildungs- und des Finanzausschusses, am 20.09.2010 wurde dieser Appell - mit ca. 2000 Unterschriften - an den Minister für Bildung und Kultur übergeben.
Bitte, stimmen Sie in Ihren Beratungen FÜR den Erhalt des Landskulturzentrums Salzau und FÜR eine solide Finanzierung der JazzBaltica!
Helga Schluberg und Jörg Schaar
Keine Kürzungen bei der Migrationssozialberatung!
Die schleswig-holsteinische Landesregierung will in den kommenden Jahren die Mittel für Migrationssozialberatung (MSB) drastisch reduzieren. Bei den Haushaltsplanungen der Landesregierung ist eine Reduzierung der Mittel von jeweils 15% für 2011 und 2012 im Gespräch. Das bedeutet, dass bis 2012 jede dritte mit Landesmitteln geförderte Stelle geschlossen werden muss.
Der Arbeitskreis Migration und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein hat sich auf seiner Sitzung am 10. September 2010 mit den Kürzungsplänen der Landesregierung beschäftigt und stellt fest:
Mit den Landesmitteln Migrationssozialberatung wurde in den vergangenen Jahren ein soziales Beratungsangebot für Migrantinnen und Migranten im Land Schleswig-Holstein aufgebaut, welches die Probleme, Sorgen und Nöte der Zugewanderten aufnimmt, an deren Lösung arbeitet und die gesundheitliche Integration in die deutsche Gesellschaft befördert.
An die vorhandenen Beratungsstellen sind regelmäßig weitere Integrationsangebote gekoppelt, wie zum Beispiel Bewerbungstrainings, Kommunikationskurse, pe-Kurse, Freizeitaktivitäten, Treffen älterer Migrantinnen und Migranten, muttersprachliche gesundheitliche Veranstaltungen, Frauenkurse zu verschiedensten Themen, Förderuntenicht von Kindem, Hausaufgabenhilfen, Selbsthilfegruppen, Informationsveranstaltungen über aktuelle Themen.
Mit dem drohenden Abbau der Beratungsstellen können auch diese Maßnahmen künftig nicht mehr durchgeführt werden.
Die Kommunen des Landes sind nicht in der Lage, weg brechende Landesmittel aufzufangen, weder durch einen noch höheren Einsatz von Eigenmitteln noch durch Einwerbung von Drittmitteln.
Im Nationalen Integrationsplan hat sich auch die Landesregierung dazu verpflichtet, Integrationspolitik als zentrale Aufgabe zu betreiben. Wörtlich heißt es dort:
"Die Kinder stellen sich ihrer Verantwortung rar das Gelingen von Integration in der Zusammenarbeit mit dem Bund, den Kommunen und der Zivi/gesellschaft. In allen Ländern wird Integrationspolitik als zentrale gesellschaftliche Zukunftsaufgabe fOr die Bundesrepublik Deutschland verstanden."
Die Folgen einer nicht gelungenen Integration verursachen in unserer Gesellschaft erheblich höhere Kosten, als die drohenden Einsparungen jetzt einbringen würden. Die Migrationssozialberatung leistet einen unersetzbaren Beitrag zur Förderung und Begleitung im Integrationsprozess und damit zum sozialen Frieden in unserem Land.
Mit den drohenden Haushaltskürzungen in diesem Bereich worden die Integrationsabsichten deutlich verzögert, wenn nicht gar konterkariert.
Der Arbeitskreis Migration und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung und verantwortliche Politikerinnen und Politiker auf, diese Selbstverpflichtung unverändert ernst zu nehmen und die Einsparabsichten in der Beratung von Migrantinnen und Migranten
zu verwerfen.
Für Rückfragen und Gespräche stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Aus dem Arbeitskreis. Migration und Gesundheit tragen die Resolution mit:
• Dr. med. Elisabeth Breindl, Ärztekammer Schleswig-Holstein
• Irene Böhme, Gesundheitsamt Lübeck
• Torsten DÖhring, Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein
• Sultan Erdogan/Dr. Cebel Kücükkaraca, Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e. V.
• Dr. Reinhard Fröschlin, Segeberger Kliniken GmbH
• Dipl.-Päd. Anita Gruber, Fachhochschule Kiel, Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit
• Dipl.-Psych. Ulrich Kruse, Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein
• Dipl.-Psych. Manuel Mayer, Refugio e. V.
• Dorothee Michalscheck, Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V. in Schleswig-Holstein
• Gabriele Schulz-Salveter, Universitätsklinikum Schieswig-Hoistein, Campus Lübeck
• Michael Treiber, Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Schleswig-Holstein,
Fachausschuss Migration
• Özlem Onsal, AWO Kreisverband Kiel
~ " ..
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
der Schleswig-Holsteinische Landesverband des Sozialverband Deutschland (SoVD) unterstützt die vom Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein geführte Kampagne "Hände weg vom Blindengeld!". In unseren 15 Kreisgeschäftsstellen haben wir die Unterschriftenlisten des Blinden- und Sehbehindertenvereins ausgelegt - die Zustimmung in der Bevölkerung zur Rücknahme der Kürzungspläne in diesem Bereich ist ausgesprochen groß.
Die geplante Halbierung des Blindengeldes von 400 auf 200 Euro würde·für SchleswigHolstein ein Einsparvolumen von rund 8,5 Millionen Euro pro Jahr bedeuten. Ein für das Land sicherlich nicht unerheblicher Betrag. Wir sehen vor dem Hintergrund der dramatischen Haushaltslage auch die Notwendigkeit zum Sparen. Dass eine Hauptlast der geplanten Einsparungen allerdings von denen getragen werden soll, die aufgrund ihrer schweren Behinderung zu den Benachteiligten in unserer Gesellschaft gehören, können wir nicht akzeptieren.
Dies gilt umso mehr, als die blinden Menschen in unserem Land durch vorgenommene Kürzungen des Landesblindengeldes in den vergangenen 15 Jahren bereits einen beträchtlichen Teil zur Entlastung des Haushalts beigetragen haben. Betrugen die Nettoausgaben für das Blindengeld im Jahr 1994 noch gut 26,5 Millionen Euro, waren es 2008 nur noch 16,8 Millionen Euro. Zurückgehende Fallzahlen machen es darüber hinaus sehr wahrscheinlich, dass die Ausgaben für das Land auch ohne gravierende Einschnitte für blinde Mitbürger weiter sinken werden.
Außerdem ist es - trotz ständiger öffentlicher Beteuerungen seitens der Regierungskoalition - nicht so, dass die geplanten Einschnitte im sozialen Bereich ohne jede Alternative wären. So hat zum Beispiel der Landesrechnungshof in seinen Bemerkungen 2010 vorgeschlagen, die Grunderwerbssteuer schnellstmöglich - wie bereits in Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt geschehen - um einen Prozentpunkt auf 4,5 Prozent anzuheben. Dies würde Mehreinnahmen von 54 Millionen Euro pro Jahr bedeuten.
Darüber hinaus führen die über 500 Selbstanzeigen von schleswig-holsteinischen Steuerhinterziehern zu Mehreinnahmen von 68 Millionen Euro. Ein Großteil dieser Summe kommt dem Haushalt des Landes zugute. Diese nicht vorhersehbaren Mehreinnahmen werden sich in den kommenden Jahren zu zweistelligen Millionenbeträgen verstetigen. Denn es ist stark damit zu rechnen, dass diese Abgeltungssteuer dem Landeshaushalt auch in den kommenden Jahren zufließen wird.
Hinzu kommt, dass die Kosten für die Landtagsverwaltung in den kommenden Jahren spürbar sinken werden. Dafür sorgt nicht zuletzt das Urteil des Landesverfassungsgerichts. In dessen Folge werden spätestens 2012 deutlich weniger Abgeordnete als jetzt im Landtag vertreten sein. Dementsprechend werden die Diäten der Abgeordneten und Zuwendungen für die Fraktionen in nicht geringem Ausmaß zurückgehen.
Auch könnten die Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtages schon heute ein Zeichen setzen. Indem sie auf die von ihnen nach dem Bericht des Landesrechnungshofes angesparten Rücklagen in Höhe von 800.000 Euro, für die in den letzten zehn Jahren rund 100.000 Euro an Zinsen angefallen sind, verzichten. Dieses Geld sollte in den Haushalt des Landes zurückgeführt werden. Damit würden die Fraktionen nicht nur ihren Sparwillen demonstrieren, sondern gleichzeitig ihre Solidarität mit den blinden Menschen in unserem Land bekunden.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
im Namen der mehr als 105.000 Mitglieder des Sozialverbandes in Schleswig-Holstein fordern wir Sie auf, unsere Vorschläge bei der Ausgestaltung des Sparkonzeptes der Landesregierung zu berücksichtigen. Verzichten Sie aufgrund unserer alternativen Deckungsvorschläge für den Haushalt des Landes Schleswig-Holstein auf die Kürzung des Landesblindengeldes.
Die blinden Menschen würden es Ihnen danken und die SchleswigHolsteinische
Landesregierung würde beweisen, dass ihr die soziale Gerechtigkeit in
unserem Land ein wichtiges politisches Anliegen ist.
Sven Picker, Landesvorsitzender
Joachim Tümmler, Stellvertr. Landesvorsitzender
Karin Oswald, Stellvertr. Landesvorsitzende
Sehr geehrter Herr Thoroe,
die geplante Streichung von 85 Stellen beim Schleswig-Holsteinischen Landestheater und Sinfonieorchester in Flensburg bedeutet das Ende für das Musiktheater und die Sinfoniekonzerte im Gebiet nördlich des Nord-Ostsee-Kanals, der damit nicht nur eine Wasserscheide, sondern eine Kulturscheide
in Schleswig-Holstein bilden würde.
Auch wir, die Bewohner des nördlichen Landesteils, haben einen Anspruch darauf, am kulturellen Leben teilzunehmen. Bisher wurden große Teile dieses Anspruchs durch das Landestheater und Sinfonieorchester hervorragend erfüllt.
Wir fragen uns, wie man es verantworten will, den nördlichen Landesteil kulturell ausbluten zu lassen.
Sind Parlament und Regierung nicht verpflichtet, für annähernd gleichwertige Lebensverhaltnisse im Lande zu sorgen?
Um den drohenden kulturellen Kahlschlag abzuwenden, schließen wir uns dem Vorschlag des Landeskulturverbandes an, die Steuermehreinnahmen durch die eingegangenen Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern in einen Landeskulturfonds fließen zu lassen. Außerdem bitten wir Sie nachdrücklich,
sich für eine ausgewogenere Verteilung der Zuschüsse für die Schleswig-Holsteinische Landestheater-und Sinfonieorchester GmbH-aus dem Finanz-Ausgleich (FAG) unseres Landes einzusetzen.
Nutzen Sie Ihre Entscheidungsfreiheit bei der Abstimmung im November und treten Sie für die Erhaltung einer attraktiven Theater- und Musikkultur im Norden ein.
Mit freundlichen Grüßen
Flensburger Theaterfreunde e.V.
Theaterbürgerstiftung
Verein der Musikfreunde e.V.
Vorstand des Theater- und Konzertausschusses
Vorstand des Kunstvereins Flensburg e.V.
Schleswig-Holstein für Alle!

Wir rufen auf, zur ersten Lesung des Landeshaushaltes am 8./9./10. September einen Aktionstag durchzuführen, zu dem ALLE ZUSAMMEN für die Zukunft des Landes demonstrieren, streiken und beraten. Die Kürzungspolitik der Landesregierung schädigt Alle. Jetzt sollen sich Alle gemeinsam wehren.
Die Steuersenkungspolitik des Bundes der letzten Jahre wird zu Einnahmeeinbußen im Landeshaushalt Schleswig-Holstein 2011/2012 von 800 Millionen Euro führen. Die Bundesregierung teilte am 11.05.2010 mit: „Die Verschuldung von Bund, Ländern und Gemeinden hat sich aufgrund der Bankenrettung bis Ende 2009 um knapp 98,6 Milliarden Euro erhöht“. Jetzt wollen Landes- und Bundesregierung dort sparen, wo im Lande Geld verdient wird.
Dabei haben die Arbeiter, Angestellten und Beamten in ganz Deutschland sehr viel gespart, weil sie dafür gesorgt haben, dass in den letzten zehn Jahren für 1.350 Milliarden Euro mehr produziert als verbraucht, mehr exportiert als importiert wurden. Die Bevölkerung lebt seit Jahren unter ihren Verhältnissen und erwartet dafür Zukunftsinvestitionen. Ein Großteil der überschüssigen Mittel ist aber nicht in die Zukunft des Landes investiert worden, sondern wurde mit wertlosen amerikanischen Papieren verbrannt.
Die Experimente der Ministerpräsidenten und Finanzminister Schleswig-Holsteins mit der HSH Nordbank dienten keinem öffentlichen Zweck. Sie haben bisher zwei Milliarden Euro Verlust am Eigentum der Bürger Schleswig-Holsteins verursacht. Finanzminister Wiegard fordert jetzt von den Bürgern, den Gürtel enger zu schnallen. So vermindert er die Finanzkraft des Landes, mit der Folge, dass die Schulden nicht mehr tragbar werden.
Das hat die Menschen aufgebracht. In Schleswig-Holstein haben in den letzten Wochen verschiedene Gruppen getrennt voneinander aber mit ähnlichen Zielen demonstriert. Sie kamen aus den Schulen, Universitäten, Betrieben, Büros, Werkstätten, Einrichtungen und Wohnungen. Jetzt ist es an der Zeit diese Kräfte zu bündeln und gemeinsam zu handeln.
Hinter dem großen Stichwort Bildung stand ein Zukunftsversprechen in Investitionen. Stattdessen jagte eine Schulreform die andere, aber nur um zu sparen. Die Arbeitsbedingungen der LehrerInnen werden wie die Lernbedingungen der SchülerInnen eher schlechter. Wir fordern die SchülerInnen, LehrerInnen und ihre Organisationen auf, jetzt nicht nachzulassen und ihre Proteste und Streiks mit allen anderen gemeinsam fortzusetzen.
Im Hochschulbereich wird ein Kahlschlag programmiert. Nachdem der Bologna-Prozess gescheitert ist, sollen nun in Flensburg und Lübeck Studiengänge geschlossen werden. Der Rat der Hansestadt Lübeck hat bereits einstimmig gegen die Vorhaben der Landesregierung Stellung genommen und am 13.07 ist die Lübecker Bevölkerung zu einer Protestaktion aufgerufen. Die Bürger wissen, dass mit dem Medizinstudiengang in Lübeck auch die Medizintechnik und damit bedeutende Wertschöpfungsketten zusammenhängen. Wir fordern die StudentInnen, ProfessorInnen und ihre Organisationen auf, jetzt nicht nachzulassen und ihre Proteste und Streiks mit allen anderen gemeinsam fortzusetzen.
Die geplante Privatisierung der Universitätsklinik ist ein tiefer Eingriff in das Bürgereigentum. Es gibt viele Familien im Flächenland Schleswig-Holstein, deren Angehörigen nur noch in der Universitätsklinik medizinisch geholfen werden konnte. Auf diese „unsere“ öffentliche Spitzenklinik sind die Bürger angewiesen und zurecht stolz. Die Zuschüsse des Landes sind gut investiert. Die Landesregierung scheut auch nicht davor zurück offenen Rechtsbruch zu begehen, indem der bis 2015 geltende Vertrag missachtet werden soll. Wir fordern die Mitarbeiter, StudentInnen, ProfessorInnen und die Gewerkschaften auf, jetzt nicht nachzulassen und ihre Proteste und Streiks mit allen anderen gemeinsam fortzusetzen.
Der Personalabbau beim Land soll weiter gehen. Man will mit insgesamt 5.300 Leuten weniger auskommen. Das heißt dann: Mehrarbeit für Lehrkräfte, Verlängerung der Lebensarbeitszeit für PolizistInnen. Es ist im Öffentlichen Dienst des Landes viel passiert:
- die Arbeitszeiten für Beamte wurden auf inzwischen 41 Wochenstunden erhöht,
- das Weihnachts- und Urlaubsgeld gestrichen,
- die Gehaltserhöhungen lagen jahrelang unterhalb der Inflationsrate, was zu realen Einkommensverlusten führte,
- Neuangestellte wurden herabgestuft,
- die Räumlichkeiten von Schulen und vielen Ämtern sind in hohem Maße sanierungsbedürftig.
Wir fordern die Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst, den Beamtenbund und die Gewerkschaften auf, jetzt nicht nachzulassen und ihre Proteste und Streiks mit allen anderen gemeinsam fortzusetzen.
Die geplanten Kürzungen bei Verbänden und Vereinen und der Wohlfahrtspflege gefährden die sozialen Hilfen im Land und führen vor allem die kleinen Organisationen an den Rand des Ruins. Die Familienbildungsstätten, Selbsthilfegruppen, die Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen, die Migrationssozialarbeit, die Straffälligenhilfe, die Suchtkrankenhilfe, die Psychiatrie und Andere sollen bis zu 45% weniger Geld bekommen. Bereits jetzt sind die sozialen Netzwerke unterfinanziert. Diese sind für die Bevölkerung wertvolle Anlaufstellen), weil es um Adressen geht, für Probleme mit denen frau/man alleine nicht klarkommt. Dort zu kürzen nimmt Lebenschancen und Hoffnung. Wir fordern die vielen betroffenen Menschen, Wohlfahrtsverbände und Kirchen auf, jetzt nicht nachzulassen und ihre Proteste und Streiks mit allen anderen gemeinsam fortzusetzen.
Die Kürzungen im Kulturbereich betreffen bereits das Landestheater, das sein Überleben allein aus Einnahmen nicht sichern kann. Die Förderung der Jazz Baltica soll eingestellt, das Gut Salzau privatisiert werden. Der Zuschuss für das Schleswig-Holstein Musik Festival soll abgesenkt werden und der Schleswig-Holstein-Tag soll künftig nicht mehr vom Land bezuschusst werden. Die Einnahmeverluste aus den nicht mehr stattfindenden kulturellen Veranstaltungen werden beträchtlich sein und die angezielten Sparbeträge so sehr gering halten. Wir fordern die KünstlerInnen des Landes und ihre Organisationen auf, jetzt nicht nachzulassen und ihre Proteste und Streiks mit allen anderen gemeinsam fortzusetzen.
Im Landwirtschaftbereich gehen die geplanten Kürzungen vielfach zu Lasten der Erzeugung biologischer Lebensmittel, denn die Förderung von Einzelbetrieben, des ökologischen Landbaus und der der Energetischen Nutzung von Biomasse soll beendet werden. Wir fordern die Bauern und ihre Organisationen auf, sich jetzt den Protesten anzuschliessen.
Das „Sparpaket“ der Bundesregierung rundet das Vorhaben ab. Der deutsche Sozialstaat soll noch ungerechter und noch diskriminierender werden. Die Pflichtleistungen beim Arbeitslosengeld 2 in Ermessensleistungen umzuwandeln bedeutet den Rücksturz in die 50er Jahre, in die Fürsorge, bei der nach Kassenlage über Zuwendungen entschieden wurde. Die ersten zehn Milliarden Euro, die für die Einhaltung der Schuldenbremse im Bund nötig sind, sollen ausschließlich von den Langzeitarbeitslosen aufgebracht werden. Wir fordern Alle auf, jetzt nicht nachzulassen und ihre Proteste und Streiks mit allen anderen gemeinsam fortzusetzen.
Attac Kiel
Resolution zur aufgabengerechten personellen Ausstattung an Schulen vom 7.7.10
...die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Albersdorf mit 12 angeschlossenen Kommunen hat am 05. Mai 2010 die beigefugte Resolution beschlossen.
Sollte es bei den jetzigen Klassenstärken und Zahlen für pädagogisches Personal bleiben, sehen wir ein weiteres Zurückgehen der Schülerleistungen.
Mit freundlichem Gruß
Peter Mucke (Schulverbandsvorsteher), Jürgen Hinz (1. stellv. Schulverbandsvorsteher) Ingrid del Bufalo (2. stellv. Schulverbandsvorsteherin)
zu den Kürzungsplänen an den Schulen der dänischen Minderheit
...unser Gemeinderat hat mit großem Unverständnis zur Kenntnis genommen, dass die Landesregierung plant, dem dänischen Schulverein 15% des Landesiuschusses zu kürzen. Wir sind alle froh gewesen, dass durch das neue Schulgesetz die dänische Minderheit eine von ihr lang umkämpfte Gleichberechtigung erlangte. Dieses Gesetz nun ändern zu wollen,
um den Zuschuss kürzen zu können, ist nicht zu begreifen. Eine Schule, die als der öffentlichen Schule gleichgestellt anzusehen ist, spart man so nicht kaputt. Wir sahen die Vielfalt des kulturellen Lebens in unserer Region als gute Voraussetzung an, grenzüberschreitend die Region Mitte des Nordens zu stärken und zu entwickeln.Wir befürchten nun, dass unser gutes Verhältnis zu unseren nördlichen Nachbarn durch solch eine Sparmaßnahme massiv gestört werden wird. Nicht zu vergessen die deutsche Minderheit in Nordschleswig, die befürchten muss, ihre Zuschüsse von Land und Bund erheblich gekürzt zu bekommen. So verfährt das dänische Parlament mit seiner Minderheit nicht.
Einig sind sich alle hier im Gemeinderat, dass gespart werden muss, aber wir erwarten, dass dies gerecht im Sinne von gleichberechtigt erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Heinrich Tramsen
Bürgermeister
Betreff: "Wir werden allein gelassen"
...die im Rahmen des Sparpakets beabsichtigte Halbierung des Landesblindengeldes bereitet uns blinden Menschen und vielen sozial engagierten Bürgern große Sorgen. Wir fühlen uns von der Landesregierung, entgegen Ihrer Meinung, Herr Sozialminister ("Niemand wird allein gelassen"), buchstäblich allein gelassen und ins soziale Abseits gedrängt. Warum das so ist. möchten wir im Folgenden kurz darlegen:
Die Halbierung des Landesblindengeldes für Erwachsene in Schleswig-Holstein von 400 Euro auf 200 Euro monatlich stellt ein unverhältnismäßig hohes Sonderopfer dar. In den Empfehlungen der Haushaltsstrukturkommission zum Sparpaket finden sich keine vergleichbaren Kürzungen. Fast zehn Prozent des Einsparvolumens sollen allein von uns Blinden erbracht werden. Darüber hinaus darf nicht außer Acht gelassen werden, dass innerhalb von sechzehn Jahren (1994: 10%, 2001 : 12% und 2006: 11 %) bereits zum vierten Mal finanzielle Einsparungen bei den blinden Schleswig-Holsteinern vorgenommen werden sollen. Damit ist die Ausgangssituation für Blinde dramatischer denn je. Und das, obwohl die Betroffenen in den vergangenen Jahren bereits
zur Sanierung des Landeshaushaltes beigetragen haben. Wir hätten uns von Ihnen gewünscht, dass Sie vor der Vorstellung des Sparpakets mit uns in
Kontakt treten. Was wissen Sie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrter Herr Sozialminister, vom Leben eines blinden Menschen, vom Leben in Dunkelheit? Reduziert sich die politische Kultur heute darauf, bei denen "blind" zu kürzen, die sich offenbar nicht wehren können?
Die geplante Halbierung des Blindengeldes widerspricht im Übrigen dem in den Empfehlungen der Haushaltsstrukturkommission ausgesprochenem Grundsatz, dass die Ausgaben an vergleichbaren Daten anderer westlicher Bundesländer gemessen und bewertet werden. Der in den westlichen Bundesländern (inklusive Berlin) bestehende Durchschnittswert beim Landesbiindengeld beträgt gegenwärtig 443,16 Euro. Sollten die Pläne der Landesregierung realisiert werden, würde Schleswig-Holstein beim Blindengeldvergleich auf Bundesländerebene deutschlandweit die "rote Laterne" bei der Unterstützung blinder Menschen übernehmen.
Die Sozialleistung "Blindenhilfe" ist den blinden Menschen in Schleswig-Holstein sehr wohl bekannt, sehr geehrter Herr Sozialminister. Die von Ihnen in den Medien aufgemachte Rechnung, nach der ein Blinder mit dem von Ihnen benannten Einkommen von 1.900 Euro trotz einer Halbierung des Blindengeldes und bei einer Inanspruchnahme der Blindenhilfe genauso viel Geld wie vorher erhält, ist falsch. Erstens haben Sie selbst im Sozialausschuss des SchleswigHolsteinischen
Landtages am Donnerstag, dem 27. Mai 2010, korrekterweise eine Einkommensgrenze
von 1.118,- Euro genannt, zweitens gilt diese auch nur für diejenigen, die allein stehend
sind. Bei verheirateten Blinden ändert sich die Situation jedoch vollkommen , da dann das gemeinsame Einkommen angerechnet wird.
Darüber hinaus lassen Sie in Ihren Äußerungen völlig unerwähnt, dass auch die Ersparnisse blinder Menschen in die Berechnungen zur Blindenhilfe einfließen. Denn nur diejenigen, die über Ersparnisse von weniger als 2.600 Euro verfügen, haben Anspruch auf die Blindenhilfe. Viele, insbesondere ältere Menschen, die den schweren Schicksalsschlag der Alterserblindung hinnehmen müssen, würden schlicht und ergreifend an den Grenzen des Sozialhilferechts scheitern.
Nicht zuletzt zeigen die Erfahrungen aus anderen Bundesländern, dass der erhoffte Einspareffekt für Schleswig-Holstein aufgrund des enormen Verwaltungsaufwandes bei der Bearbeitung der ergänzenden "Blindenhilfe-Anträge" drastisch zurückgeht. Die Kommunen des Landes werden mit der Sozialleistung "Blindenhilfe" zusätzlich belastet.
Um einen fairen und angemessenen Ausgleich für blindheitsbedingte Aufwendungen und
Nachteile zu schaffen, ohne dass das eigene Einkommen und die Ersparnisse eingesetzt werden müssen, sollte das Landesblindengeld mindestens der Höhe des Pflegegeldes der Pflegestufe 11 nach § 37 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) XI entsprechen. Dieses beträgt derzeit monatlich 430 Euro. Demgegenüber liegt der von der Strukturkommission vorgeschlagene Betrag mit 200 Euro monatlich sogar unterhalb des Pflegegeldes für die Pflegestufe I. Dieses beträgt derzeit 225 Euro.
Der vom 16. bis 19. Juni 2010 in Berlin abgehaltene Verbandstag des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. hat gerade auch mit Blick auf die in Schleswig-Holstein erkennbare Entwicklung eine umfassende Resolution für eine gerechte nationale Blindengeldlösung verabschiedet. Auch die blinden und sehbehinderten Menschen haben ein Recht auf Verlässlichkeit.
Der Nachsteilsausgleich muss ihnen garantiert werden und darf nicht Spielball eines politischen Verteilungskampfes um Haushaltsmittel sein oder werden.
Wir würden es begrüßen, mit Ihnen in einen konstruktiven Dialog zu treten und möchten Ihnen gern ganz konkret darlegen, welche Auswirkungen die Halbierung des Landesblindengeldes auf den Alltag und die gesellschaftliche Integration hat. Lassen Sie uns zu einem Miteinander zurückfinden, von dem alle Seiten profitieren können. Es ist noch nicht zu spät.
Wir sind wie Sie an einem handlungsfähigen Schleswig-Holstein mit Zukunftschancen interessiert, das aber die blinden und sehbehinderten Menschen nicht ausgrenzen darf!
Annegret Walter, Landesvorsitzende
Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V
zur geplanten Kürzung von 10% im Bildungsbereich
...Angesichts Ihrer anstehenden Haushaltsentscheidungen möchten wir Ihnen einen kurzen Einblick in die Entwicklung unserer Arbeit geben.
Die Bildungsstätte Scheersberg ist das Zentrum kultureller Jugendbildung in SchleswigHolstein. Unsere Besucherinnen und Besucher essen, wohnen und arbeiten nach dem Werkstattprinzip für ein Wochenende, eine Woche oder in den Ferien auch länger bei uns, um sich außerschulisch fortzubilden. Landes- und Bundesarbeitsgemeinschaften der kulturellen und politischen Bildung und viele andere Vereine und Einrichtungen führen auf und mit dem Scheersberg ihre wichtigsten Veranstaltungen durch, ob im Bereich Theater, Film, Musik, Tanz oder Kunst. Wir bilden Multiplikatoren aus, die im Land weiter wirken. In den letzten 10 Jahren haben wir rund 200.000 Menschen eine wichtige, aufbauende, praktisch orientierte Lernerfahrung geboten. Die Unterstützung des Landes für die Bildungsarbeit des Scheersberges beläuft sich auf nunmehr 400.000,- € im Jahr.
Die finanzielle EntwiCklung der letzten Jahre hat uns erheblich angespornt: Bei gleicher Personaldecke haben wir mittlerweile unsere Auslastung soweit erhöht, dass wir über viele Monate im Jahr restlos ausgebucht sind und wir für 2011 kaum weitere Projekte oder Gruppen annehmen können. Unsere Effizienz ist signifikant gewachsen. Diese Nachfrage spricht für die Qualität der Angebote - und für unseren guten Service. Wir haben die Einnahmen erhöht, auch indem wir die Teilnehmerbeiträge zum Teil deutlich angehoben haben. Um dabei keine soziale Selektion zu betreiben, gibt es für Kinder und Jugendliche einkommensschwacher Eltern einen Unterstützungstopf.
Wir haben uns über die kulturelle Bildung hinaus die politische und soziale Bildung erschlossen, so sind unsere Angebote zu sozialen Kompetenzen bei Schulklassen gerade von Gemeinschafts- und Regionalschulen sehr nachgefragt. Ermutigt durch den parteiübergreifend seit längerem proklamierten Schwerpunkt "Jugend & Bildung" ist unser Haus heute ganz auf praktische Werkstattarbeit mit jungen Menschen ausgerichtet. 2008 hatten wir einen Teil unseres Landeszuschusses aus SOlidaritätsgründen anderen Bildungsstätten zukommen lassen, dafür verzichteten wir in dem Jahr auf einige notwendige Sanierungen.
Für 2011/2012 bereiten wir eine Sanierungsoffensive vor mit Geldem der Kommunen, des Kreises, des Landes und der EU, die unser viel benutztes Haus im Jugendbereich auf aktuelles Jugendherbergsniveau bringen soll.
Nun sollen 2010 alle Bildungshäuser 10% einsparen, das sind für den Scheersberg 40.000,- €. Der Landeszuschuss soll in den darauf folgenden Jahren möglicherweise weiter kontinuierlich sinken. Im Gegenzug dürfen die Bildungshäuser des Landes u.U. mehr Gastveranstaltungen durchführen. Diese Sparstrategie des kontinuierlichen Absenkens ist für den Scheersberg fatal. Fatal ist diese Strategie für den Scheersberg deshalb, weil wir sie nicht durch höhere Auslastung auffangen können. Auch ein Abbau von Personal ist wegen der aktuellen hohen Auslastung unmöglich. Unsere Preise können wir nicht weiter erhöhen, weil wir die Schmerzgrenze unserer überwiegend jugendlichen Gäste erreicht haben. Wir können außerdem nicht auf den Betrieb mit finanzkräftigeren Gastgruppen und mit dem Schwerpunkt auf Erwachsene umsteigen, da die Ausrichtung unseres sanierungsbedürftigen Jugendhauses sich nicht mittelfristig in Richtung Tagungshotel umstrukturieren lässt.
Das möchten wir auch nicht. Wir haben den Auftrag des Landes, junge Bürgerinnen und Bürger außerschulisch zu bilden und zu stärken, Jahrzehnte lang hervorragend und in den letzten Jahren sogar über dem Soll erfüllt - bitte wählen Sie darum eine Sparstrategie, die verdeutlicht, dass unsere Erfolge und Leistungen sich lohnen. Möchten Sie das Zentrum kultureller, politischer und sozialer Jugendbildung in Schleswig-Holstein halten? Dann geht es nicht günstiger als mit 400.000,- € im Jahr.
Bitte zögern Sie nicht, weitere Zahlen, Fakten und Berichte anzufordern, wenn Sie sie für eine angemessene Entscheidung brauchen. Wir laden Sie ein, uns jederzeit zu besuchen, um sich vor Ort ein Bild unserer Arbeit zu machen.
Gezeichnet: Hartmut Piekatz
zur geplanten Streichung der Förderung für Biobetriebe
Sehr geehrter Herr Schippels,
wir schreiben Ihnen stellvertretend für die 520 Bio-Landwirte in
Schleswig-Holstein, für die über 2000 Beschäftigten im ökologischen
Landbau und für die 419 Bio-Verarbeiter, Naturkost-Händler mit ihren
über 5000 Beschäftigten in Schleswig-Holstein .
Biolandbau ist eine Investition in unsere Zukunft und die unserer Kinder.
Er leistet positive Beiträge zu Klima-, Wasser- und Bodenschutz sowie
zum Erhalt der Biodiversität. Diese Leistungen des Ökologischen
Landbaus stehen im Einklang mit den Zielen der EU-Agrar-Politik und
sind vom Wissenschaftlichen Beirat des Bundesministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für eine nachhaltige
Reform der Agrarpolitik empfohlen.
Bio-Landwirte erhalten für diese Leistungen eine Honorierung von 137
Euro pro Hektar Acker bzw. Grünland pro Jahr (davon werden 18% aus
Landesmitteln finanziert) und verpflichten sich im Gegenzug mindestens
fünf Jahre ökologisch zu wirtschaften.
Nun schlägt das Kabinett in Schleswig-Holstein zur Konsolidierung der
Landesfinanzen die Streichung der Umstellungs- und
Beibehaltungsförderung für Biobetriebe vor. Das hätte dramatische
Folgen.
Stimmen sie dieser Streichung NICHT zu, weil die
Förderung
1.) die Wettbewerbsfähigkeit erhält
Schleswig-Holstein wäre das einzige Bundesland, das dem ökologischen
Landbau die Unterstützung entziehen würde. Dadurch ist eine massive
Wettbewerbsverzerrung zu befürchten: Bio-Produkte aus anderen
Ländern würden in Schleswig-Holstein erzeugte Bio-Produkte
verdrängen. Die daraus resultierenden Gewinneinbußen entziehen
vielen heimischen Biobetrieben die Existenzgrundlage
2.) Existenzen der Biobetriebe sichert
Bio-Landwirte erwirtschaften aufgrund ihrer extensiven Wirtschaftsweise
geringere Erträge als die intensive Landwirtschaft. Sie tragen die Kosten
für alle Kontrollen selbst. Sie erzielen ohne die Beibehaltungsförderung
ca. 15 Prozent weniger Gewinn als ihre konventionellen Kollegen. Für
viele Betriebe ist die Förderung deshalb existenziell. (Quelle: vTI , H.
Nieberg)
3.) die regionale Wirtschaft stärkt
Viele Unternehmen in Schleswig-Holstein stellen Bio-Produkte her oder
handeln mit ihnen. Der Westhof, Zwergenwiese, die Flensburger
Brauerei, die Handelsgesellschaft Gut Rosenkrantz, Grell Naturkost, ca.
25 Bio-Bäckereien in Schleswig-Holstein, ca. 10 Bio-Fleischereien
brauchen landwirtschaftliche Bio-Rohstoffe aus der Region. Regionale
Bio-Produktion und -Wirtschaft ist ohne Förderung gefährdet.
4.) Kofinanzierungsmittel ins Land holt
82 Prozent der Öko-Förderung werden vom Bund und von der EU
finanziert. Schleswig-Holstein beteiligt sich an der Förderung mit nur 18
Prozent der Kosten. Die Steuern, die alle Unternehmen und
Beschäftigten der Bio-Branche in Schleswig-Holstein zahlen, bleiben im
Land. Die Wertschöpfung bleibt durch die Bio-Betriebe in der Region.
5.) die Attraktivität des ländlichen Raumes steigert
Ökologisch wirtschaftende Betriebe leisten einen wichtigen Beitrag zu
einer vielfältigen Land(wirt)schaft. Mit einer Stärkung des ökologischen
Landbaus wird Schleswig- Holstein auch als Tourismus- Region attraktiver.
Erhalten Sie eine starke Bio-Wirtschaft aus der Region und für die
Region! Stimmen Sie FÜR die Honorierung des Ökolandbaus und sichern
Sie damit eine zukunftsfähige, ökologische und attraktive
Landwirtschaft im Interesse nachfolgender Generationen und im
Sinne unserer Kinder!
Gezeichnet: Carola Ketelhodt, Bioland e.v; Ernst- Adolt Niediek, Biopark eV
Christoph Klemmer, Demeter e.v.; Andreas Jessen, Naturland e.V.
vom 28. Mai 2010
Sehr geehrter Herr Schippels,
mit großer Bestürzung nehmen wir ehrenamtlichen Beiräte des SHMF aus den Medien wahr, dass der Zuschuss des Landes an das Festival drastisch gekürzt werden soll. Auch wenn wir wissen, dass Einsparungen im Landeshaushalt vorgenommen werden müssen, ist es für uns enttäuschend und unverständlich, dass gerade mit dem SHMF so rigide umgegangen wird.
Wir wissen, dass das SHMF seine gesamte RisikOTÜcklage als Solidaritätsbeitrag angesichts der angespannten Haushaltslage an das Land Schleswig-Holstein gezahlt hat. Damit hat dasFestival seinen Sparbeitrag für die nächsten Jahre bereits entrichtet. Wir verstehen nicht, warum das Festival gleich vierfach bestraft werden soll: Der Landes-Zuschuss wird drastisch
gekürzt, JazzBaltica wird gar nicht mehr unterstützt, Salzau, die legendäre Heimat des Festivalorchesters, das auch im Ausland für unser Land wirbt, soll verkauft werden, und die erwähnte Rücklage wird eingezogen. Das alles ist ungerecht und unglaublich.
Außerhalb des Landes wird das SHMF nur positiv wahrgenommen. Nichts, kein einziges Produkt Schleswig-Holsteins, ist so bekannt und wirbt so positiv für unser Land wie das SHMF. Außerdem bringt es laut einer repräsentativen Studie von TNS Emnid aus dem Jahr 2008 sogar noch erhebliche Einnalunen in die Kasse des Landes, die mindestens vier Mal über dem bisherigen Landeszuschuss in Höhe von 1,7 Mio. Euro liegen.
Wir 240 ehrenamtlich tätigen Beiräte, die wir als Multiplikatoren in die Kommunen hineinwirken, unterstützen das SHMF seit Beginn. Nicht nur, weil wir überzeugt von dem hohen Niveau der Veranstaltungen sind, sondern vor allem, weil wir etwas für unser Land, für unsere Region und unsere Städte tun wollen. Dafür setzen wir Zeit, Engagement und Geld ein. Mehr als 5000 Künstler spielen im Durchschnitt jedes Jahr auf der SHMF-Bühne. Alle werden von uns betreut und gastlich empfangen. Und alle berichten in ihrer Heimat über die
Gastfreundschaft Schleswig-Holsteins. Außerdem organisieren wir Festivaltreffs, an denen viele Tausend Besucher und Künstler teilnehmen. Dafür sammeln wir vor Ort Spenden, um den Festivalhaushalt nicht zu belasten. Aufgrund dieser besonderen Festival-Atmosphäre hat sich das SHMF, das Richard von
Weizsäcker als großartige Bürgerbewegung bezeichnete, im Laufe der 25 Jahre international einen exquisiten Ruf erworben. Diese kann allerdings nur erhalten bleiben, wenn neben dem Publikum, den Künstlern, den Mitarbeitern des SHMF, den Sponsoren und Förderern und nicht zuletzt uns Ehrenamtlichen auch die Entscheidungsträger im Land ihre Verantwortung für das SHMF wahrnehmen. Darum fordern wir Sie auf, die bereits erhaltenen Mittel in Höhe von mehr als I, I Millionen Euro als geleisteten Sparbeitrag anzuerkennen und von zusätzlichen Kürzungen abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Albers
zu den Kürzungen der Landeszuschüsse für die Schulen der dänischen Minderheit
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ratsversammlung der Stadt Schleswig hat in ihrer Sitzung am 05,07,2010 folgenden Resolutionstext einstimmig mit 26 Ja-Stimmen beschlossen:
"Die Stadt Schleswig fordert den Ministerpräsidenten und den Landtag dazu auf, die Kürzungsempfehlungen der Haushaltsstrukturkommission für die Schulen der dänischen Minderheit einer erneuten Überprüfung zu unterziehen und nach Möglichkeit im Dialog mit dem Dänischen Schulverein eine Lösung zu finden."
Gezeichnet: Thorsten Dahl, Bürgermeister
zur geplanten Kürzung der Landeszuschüsse für die Schulen der dänischen Minderheit
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Süderlügum fordert den Ministerpräsidenten und den Landtag dazu auf, der Kürzungsempfehlung der Haushaltsstrukturkommission für die Schulen der dänischen Minderheit nicht zu folgen. Die dänische Minderheit ist ein integrierter und geschätzter Partner in allen Bereichen des
Gemeindelebens. Ihre pädagogischen Einrichtungen leisten einen wichtigen Beitrag in den
Gemeinden, vergleichbar denen der Institutionen der deutschen Mehrheitsbevölkerung.
Eine bewusste SchlechtersteIlung der Schüler der dänischen Minderheit bedeutet eine
Ausgrenzung und wäre somit zum Schaden des Miteinanders in den Kommunen. Die
geplanten Kürzungen gefährden zudem die Arbeit und Existenz dänischer Schulen.
Die Gemeinde Süderlügum tritt für eine Gleichstellung ein und fordert daher die
Landesregierung auf, dieses grundlegende Prinzip auch bei notwendigen Sparmaßnahmen
gelten zu lassen.
Harro Hansen, Bürgermeister
zur geplanten Kürzung der Landeszuschüsse für die Schulen der dänischen Minderheit
... die Stadt Friedrichstadt fordert den Ministerpräsidenten und den Landtag dazu auf, der Kürzungsempfehlung der Haushaltsstrukturkommission für die Schulen der dänischen Minderheit nicht zu folgen. [...] Wir sind uns der angespannten Haushaltslage des Landes bewusst. Auch die dänische Minderheit muss zur notwendigen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte beitragen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Mitglieder der dänischen Minderheit in finanzieller Hinsicht vom Land als gleichwertige Bürgerinnen und Bürger behandelt werden.
[...] Indem dem dänischen Schulverein eine zusätzliche Einpsarung von 15% auferlegt wird, erwächst der dänischen Minderheit eine überproportionale Last bei der Haushaltskonsolidierung. Dieses Sonderopfer widerspricht dem Geist der Bonn-Kopenhagener Erklärung.